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Bürokratieabbau: was leistet der neue Normenkontrollrat?

Seit dem 18. August ist das Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates in Kraft. Das neue Gremium ist am Bundeskanzleramt angesiedelt und soll die durch die Gesetzgebung verursachten Bürokratiekosten reduzieren. Kann der Normenkontrollrat aber halten, was das Gesetz verspricht?

Bürokratiekosten sind nach §2 Abs. 1 des Gesetzes solche, die durch Informationspflichten entstehen - also durch die Verpflichtung, Außenstehenden Daten oder Informationen zu beschaffen oder verfügbar zu halten. Das trifft Abhör- und Überwachungsnormen wie etwa die Kontenspionage aufgrund von §24 c KWG ebenso wie die diversen statistischen und anderen Offenlegungspflichten der immer enger gegängelten Unternehmen. Hier soll der aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Normenkontrollrat die Bürokratiekosten von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und nachfolgenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bewerten. Er darf dazu auf Daten der Bundesregierung zugreifen, Anhörungen durchführen und Gutachten in Auftrag geben - die in Sonderberichten an die Bundesregierung gipfeln. Die Idee ist ja nicht schlecht - aber was die Bundeskanzlerin dann tut, ist ihr aber selbst überlassen. Die Berichte des Normenkontrollrates sind nichtöffentlich und nichtverpflichtend. Also form-, frist- und fruchtlos?

Wahrscheinlich: die Bundesregierung hat nämlich lediglich nach §7 des Gesetzes dem Bundestag jährlich Bericht über die Methoden der Bürokratiekostenmessung und den Stand des Bürokratieabbaues zu unterrichten. Mehr nicht: ein Papiertiger also. Schon in diesem Frühjahr wurden sogar noch neue Berichtspflichten eingeführt anstatt welche abzuschaffen, wie es angeblich die Absicht der Regierung sei. Der Versuch, Bürokratiekosten mit bürokratischen Regelwerken anstatt mit Deregulierung abzubauen. Eigentlich lächerlich, aber eben typisch deutsch.

Links zum Thema: Neue Kontrollmöglichkeiten des Schnüffelstaates | Bürokratieabbau: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln | Bürokratieabbau: Lockerung der Datenschutz-Bürokratie geplant | Bürokratieabbau: Erhöhung der Buchführungspflichtgrenze geplant | Informationsfreiheitsgesetz endlich im Bundesgesetzblatt | Informationsfreiheit: wie der Datenzugang ausgehebelt wird (interne Links) Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (externer Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Daten", "Datenschutz", "Datenschutzaudit", "Informationsfreiheit", "Informationsfreiheitsgesetz", "Offenlegung". [Manuskripte]: "BDSG.pdf", "Datenschutz und Kryptographie.pdf", "Datenschutz und Sicherheit.pdf", "VWL Skript.pdf".
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