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Informationsfreiheit: wie der Datenzugang ausgehebelt wird

Im September berichteten wir über das damals im Bundesgesetzblatt erschienene Informationsfreiheitsgesetz, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Nach diesem Gesetz hat jedermann Zugang zu Informationen der Bundesbehörden - ein Freiheitsrecht, das alle EU-Länder außer Deutschland längst eingeführt hatten. Doch auch jetzt da die Akteneinsicht Recht und Gesetz ist, ist es damit nicht weit her: ein Freiheitsrecht wird ausgehebelt. Weiter wie bisher.

Stein des Anstoßes ist die Informationsgebührenverordnung, die am 6. Januar im BGBl stand. Diese Verordnung regelt die für Datenoffenlegungen fälligen Gebühren - und die sind heftig: sind mündliche und schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften" zwar gebührenfrei (Punkt 1.1 der Gebührenliste), können, wenn personenbezogene Daten Unbeteiligter aufgrund von Datenschutzbedenken ausgesondert werden müssen, doch Gebühren bis zu 500 Euro für die Herausgabe von Abschriften fällig werden (Punkte 1.3 und 2.2), was die Neugier so mancher Bürger wohl im Keim ersticken dürfte - zumal nirgendwo in der Verordnung klar geregelt ist, ob dieser Höchstbetrag schon gegeben ist, wenn ein paar Namen mit einem Filzstift geschwärzt werden müssen oder erst, wenn eine umfangreiche Akte vor der Herausgabe überarbeitet werden muß.

Selbst die Einsichtnahme "bei der Behörde", also bei persönlichem Erscheinen des Auskunftheischenden und dessen persönlichem Tätigwerden in den Räumen der Behörde können aufgrund der "erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen" Gebühren bis zu 500 Euro erhoben werden (Punkt 3 der Gebührenliste) - ebenfalls ein wohl beabsichtigter Prohibitivpreis.

Schon in unserem damaligen Artikel befürchteten wir, daß der Staat Mittel und Wege finden werde, die drohende Aufdeckung von Korruptionsaffären, Insiderhandel oder Regierungskriminalität durch neugierige Augen der Öffentlichkeit oder gar der Medienvertreter wirksam zu verhindern. Das ist jetzt ganz offensichtlich der Fall - und man bedient sich des Mittels, das man am besten beherrscht, nämlich der Abzocke. Wie konnten wir nur daran glauben, daß wir kraft Informationsfreiheit den Weg zurück in die Demokratie finden könnten?

Links zum Thema: Informationsfreiheitsgesetz endlich im Bundesgesetzblatt | Der Abgeordnete auf Diät: Über Politik, Korruption und Informationsfreiheit | Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten: Jeder unter Terrorverdacht | Bürgerliche Freiheiten: Was kommt nach der Kontenspionage? (interne Links) Informationsfreiheitsgesetz | Informationsgebührenverordnung (externe Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Daten", "Datenschutz", "Datenschutzaudit", "Informationsfreiheit", "Informationsfreiheitsgesetz", "Offenlegung". [Manuskripte]: "BDSG.pdf", "Datenschutz und Kryptographie.pdf", "Datenschutz und Sicherheit.pdf", "VWL Skript.pdf".
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