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Rundfunkgebühren für Internet-PCs: Wie man der GEZ die rote Karte zeigt

Die obersten deutschen Gerichte haben sich bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert wenn es darum ging, den Bürger vor dem räuberischen Zugriff der parasitären Kaste zu schützen. So hat das Bundessozialgericht (BSG) beispielsweise im August 2005 den rot-grünen Rentenraub an Millionen Zwangsversicherten einfach abgesegnet. Ausgerechnet von den Richtern, die der Marktwirtschaft 2004 eine schwere Schlappe verpaßt haben kommt aber aus dem März 2004 auch ein Urteil, das jetzt wieder ganz plötzlich aktuell sein könnte.

Damals urteilten die Verfassungsrichter nämlich, daß die in 1997 und 1998 erhobene Spekulationssteuer verfassungswidrig gewesen sei, weil durch mangelnde Kontrolle eine faktische Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen entstanden sei, die ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstelle. Was bei Betriebsrenten und Ökosteuer nicht zu funktionieren scheint, hat hier wunderbar geklappt: Ungleichbehandlung wird nicht geduldet und ist grundgesetzwidrig. Wir schön, und wie aktuell:

Ab 2007 sollen bekanntlich auch auf internetfähige PC-Computer Rundfunkzwangsgebühren erhoben werden (wir berichteten), und zwar unabhängig davon, ob auf sich den Geräten jemals ein TV-Stream hat blicken lassen. Für Privathaushalte ändert sich meist nichts, denn sie haben die Fernsehgeräts (meist) schon angemeldet, aber für Betriebe mit oft hunderten von internetfähigen Computern u.a. eine Gebührenkatastrophe - und für die Gebühreneintreiber ein ganz neues Betätigungsfeld, auf das sie dem Vernehmen nach schon jetzt gedrillt werden.

Da aber genau wird es spannend, denn jetzt greift die Analogie. Diese ist ein Rechtsgewinnungsverfahren, bei dem eine Rechtsnorm über ihren durch Auslegung festgestellten Inhalt hinaus auf weitere, ähnliche aber eben nicht identische Fälle angewandt wird. Das genau ist hier aber der Fall: argumentierte das oberste deutsche Gericht einst, daß ein Kontrollnotstand (bei der Spekulationssteuer) eine Ungleichbehandlung bedinge und dies die zugrundeliegende Abzockeregelung (damals eine Reform im EStG) unwirksam mache, so kann man durch Analogie schließen, daß auch die GEZ-Abzocke ab 2007 grundgesetzwidrig und daher unwirksam ist - weil es kaum genügend Kontrolleure geben kann, um den letzten PC beim hinterletzten Freiberufler aufzuspüren. Während Großbetriebe den GEZ-Spionen nämlich hohe Aufdeckungsprovisionen bescheren, und daher ab Januar mit heftigen Kontrollen zu rechnen haben, dürfte der Gebührenkelch an vielen Kleinbetrieben also vorübergehen. Die zu kontrollieren "lohnt" nämlich nicht. Und das genau ist der Grund, Widerspruch gegen Gebührenbescheide einzulegen.

"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern" soll erste Bundeskanzler Deutschlands Konrad Adenauer einst gesagt haben. Wir werden sehen, ob ihn die Richter in Karlsruhe zitieren wenn sie diesmal gegen den Bürger und für die Abzocke entscheiden sollten. Probieren müssen wir es aber, und massenhafte Einsprüche gegen Rundfunkgebührenbescheide für internetfähige PCs unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung wären ein gutes Mittel. Wenn der deutsche Michel diesmal nicht die Schlafmütze auf hat, könnten wir wenigstens Sand im Getriebe der Krötenwanderung sein: der Wanderung unserer Kröten in die Kassen der Gebührenabzocker.

Links zum Thema: Zwangssozialbeiträge auf Direktversicherungen: Massive Kürzung durch die Hintertür | BSG: Rentenraub zulässig und kein Gleichheitsverstoß | Ökosteuer-Urteil: Schlappe für die Marktwirtschaft | Spekulationssteuer verfassungswidrig - wegen mangelhafter Kontrollen! | Rundfunkgebühren für Internet-PCs: noch eine Abzocke ab 2007 | Deutschland noch immer ohne Verfassung: Kommentar zu Art. 146 GG (interne Links) Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (externer Link)

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