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BSG: Rentenraub zulässig und kein Gleichheitsverstoß

Millionen Rentner in Deutschland müssen offensichtlich mit heftigen Kürzungen leben. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) in einem heute veröffentlichten Urteil (Az: B 12 KR 29/04 R) nicht als Ungleichbehandlung und damit als Grundgesetzverstoß gesehen, daß Rentner auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge aus beispielsweise beim Arbeitgeber abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen den vollen Zwangskrankenkassenbeitrag zahlen müssen.

Dies gilt auch für Einmalauszahlungen, und es gilt für die Zwangskranken- wie für die Zwangspflegeversicherung wer beispielsweise 100.000 EUR aus einer solchen Versicherung als Einmalauszahlung erhält, dem werden derzeit ca. 17% oder 17.000 EUR "Versicherungsbeitrag" konfisziert. Insbesondere bei kürzerfristigen Verträgen (ab 12 Jahren, der einstigen Mindestlaufzeit solcher privater Versicherungen) kriegen viele Rentner dann weniger ausgezahlt als sie insgesamt eingezahlt haben (wir berichteten). Die Zwangsversicherung ist also dafür verantwortlich, daß bei vielen Versicherten die Kapitalverzinsung schon jetzt negativ ist. Auch der Garantiezins ist da nicht mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.

Es wundert daher nicht, daß die Bereitschaft zur kapitalgedeckten Vorsorge sinkt, denn man muß mit weiteren Raubzügen in der Zukunft rechnen. Die Betriebsrentner, die jetzt eine juristische Schlacht verloren haben, wären jedenfalls als Bargeldsparer ("Schwarzsparer") besser gefahren - aber das ändert sich ja auch bald.

Allerdings ging nur eine Schlacht verloren, und nicht der Krieg. So sind zwei weitere Musterklagen vor dem BSG anhängig, und eine Prüfung durch das Verfassungsgericht steht auch noch aus. Wir werden an dieser Stelle berichten.

Aber auch unabhängig vom konkreten Einzelfall läßt die Sache tief blicken: Kollektivsystemen darf man nicht vertrauen. Das ist die einfache Lehre, die man aus der Angelegenheit ziehen sollte: Always paddle your own canoe. Wer sich auf den Staat verläßt, der ist verlassen. Zwangssysteme sind nie sozial, auch wenn sie "Sozial"versicherung heißen. Das System dient nicht der Versorgung der Alten und Kranken, sondern der Beraubung der Gesunden. Wer kann, sollte sich also so schnell wie möglich ganz ausklinken.

Links zum Thema: Zwangssozialbeiträge auf Direktversicherungen: Massive Kürzung durch die Hintertür | Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt | Neue Banknoten: Will man jetzt auch die Bargeldsparer finden? (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Ertragsanteil an einem Rentenrecht", "Pensionsanwartschaft", "Pensionsfonds", "Pensionskasse", "Pensionsrückstellungen", "Pensionsrückstellungen, Bilanzausweis von", "Rente", "Rentenbesteuerung", "Rentenrechnung". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Versicherung.pdf". [Excel]: "Ertragsanteil.xls", "Rente Zinsberechnung.xls", "Rente.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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