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Verdachtsunabhängige Bewegungsbilder von Autofahrern: bald flächendeckend möglich!

Schon vor knapp zwei Jahren wiesen wir darauf hin, daß die Polizei in Hessen mit Maut-Technik alle Kfz-Kennzeichen scannt. Inzwischen wurden die Polizeigesetze in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen verschärft, so daß dies auch dort jetzt zulässig ist. Und das Saarland und Brandenburg stehen als nächstes auf der Liste der Länder, die verdachtsunabhängige Bewegungsbilder von Autofahrern anfertigen. Bürgerliche Freiheiten wie das Recht auf unbeobachtete Bewegung unbescholtener Bürger werden also rapide abgebaut Und niemanden scheint das zu stören - in einem Land, in dem ein Arbeitgeber bei einem Einstellungsgespräch nicht mal nach einer Schwangerschaft fragen darf!

Alleine in Bayern sollen nach Angaben des ADAC seit Januar dieses Jahres 45 Millionen Kennzeichen automatisch aufgezeichnet worden sein, wobei eine Fangquote von gerade mal 3 Promille erzielt worden sein soll. 99,7% der erfaßten Autofahrer haben sich also nichts zuschulden kommen lassen, wurden aber dennoch von der Polizei kontrolliert - i.d.R. ohne ihr Wissen. Unter den erfaßten Straftätern sollen nur Kennzeichendiebe und andere Kleinkriminelle gewesen sein, was übrigens indirekt demonstriert, daß auch ein Abgleich zwischen Kennzeichen und Halterdaten bzw. äußeren Merkmalen des Fahrzeuges stattfindet. Terroristen und andere Schwerkriminelle sollen nicht gefaßt worden sein - wo doch gerade für sie das neue Überwachungsrecht gemacht worden ist. Und die polizeiliche Auswertung von Maut-Daten ist da noch gar nicht eingerechnet: die ist derzeit nämlich noch nicht erlaubt, aber eine diesbezügliche Gesetzesänderung wird bekanntlich geplant.

Das freilich erinnert an §24 c Kreditwesengesetz: durch diese Neuregelung müssen Banken seit April 2005 ihre Kundendaten zum anonymen Abruf durch die Behörden bereithalten ohne aber selbst zu wissen, was, wann über wen abgefragt wird. Auch diese Regelung war einst zum Aufspüren von Terroristengeldern ins Gesetz geschrieben worden, wird nunmehr aber Tausendfach gegen Steuersünder und Hartz-IV-Empfänger mit Spargroschen angewandt.

Das aber offenbart ein übles Handlungsmuster der Politik: Die sorgfältig gehegte und durch gelegentliche mehr oder weniger fiktive Anschläge fürsorglich aufrecht erhaltene Angst vor dem Terrorismus dient der generellen Entmündigung der Bürger. Die Angst wird instrumentalisiert, Freiheitsrechte in einem immer atemberaubenderen Tempo abzubauen. Angst ist damit ein Herrschaftsmittel, ob die Angst vor dem bösen Bombenleger oder die vor dem angeblichen Treibhauseffekt: das Ziel ist immer das Gleiche, die demokratisch längst nicht mehr legitimierte Herrschaft einer parasitären Kaste zu erhalten. Wie lange das freilich noch weiter so geht, ist schwer vorherzusagen.

Links zum Thema: Mit Maut-Technik: Polizei scannt alle Kfz-Kennzeichen | Neue Kontrollmöglichkeiten des Schnüffelstaates | Datenschutz, das mißverstandene Recht | EU-Osterweiterung: nichts zu feiern | Bürgerliche Freiheiten: Was kommt nach der Kontenspionage? (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Datenschutz", "Maut". [Manuskripte]: "BDSG.pdf", "Datenschutz und Kryptographie.pdf", "Datenschutz und Sicherheit.pdf".
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