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Steueramnestie gescheitert: Die Steuersünder zeigen keine Gnade

Wie die Nachrichtennetzwerke heute berichten, hat das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Steueramnesiegesetz, StraBEG) seine Wirkung bislang verfehlt. Das Ziel des Bundesfinanzministers, auf diese Weise erhebliche Fluchtgelder zurück nach Deutschland und ca. 5 Mrd. Euro in die Staatskasse zu holen, scheint unerreichbar geworden zu sein: offensichtlich zeigen die Steuersünder keine Reue, oder besser, keine Gnade.

Nach dem im vergangenen Jahr mit großem Tamtam angekündigten Gesetz (wir berichteten) können in 2004 und bis 31.03.2005 bei der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie bei der Gewerbesteuer gemäß §371, 378 AO hinterzogene Steuern durch eine einfache Steueranmeldung und anschließende Pauschalversteuerung zu 25% in 2004 oder 35% in 2005 "legalisieren". Als besonderer Anreiz zur Steuerehrlichkeit soll dabei wirken, daß die strafbefreiende Erklärung selbst bereits als Steueranmeldung ohne Vorbehalt der Nachprüfung ausgestaltet ist (§10 Abs. 2 StraBEG), d.h., die Pauschalsteuer wird ohne weitere Mitwirkung des Finanzamtes fällig. Dies soll dem Steuerpflichtigen die Angst vor möglicher weiterer Nachprüfung und entsprechender Strafverfolgung nehmen. Trotz dieser scheinbar großzügigen Regelung sind offensichtlich bisher viel weniger solche Anmeldungen eingegangen als erhofft. Aber weshalb?

Das offensichtliche Versagen dieses steuerpolitischen Werkzeuges offenbart einen tiefgreifenden Vertrauensverlust. Dies wird dadurch noch deutlicher sichtbar, daß Steuerflüchtlinge selbst trotz der ab 2004 beschlossenen Verschärfungen der Steuerprüfungen und der praktisch vollkommenden Aufhebung des Bankgeheimnisses, obwohl sie also mit einem erhöhten Verfolgungsdruck rechnen müßten, keine Rückkehr in die Legalität wagen. Dies zeigt, wie sehr Rot-Grün jegliches Kapital bei Wirtschaft und Freiberuflern verspielt hat.

Insider wissen zudem, daß auch bei den Finanzämtern ständig Stellen eingespart werden und können sich ausrechnen, daß die Wahrscheinlichkeit, mit einer "alten" Steuerhinterziehung aufzufliegen, schon alleine deshalb nicht sehr groß ist. Der Finanzminister hat also den Fehler gemacht, nicht parallel zur Steueramnestie den Druck auf renitente Steuerpflichtige zu erhöhen. Schließlich hat das Verfassungsgericht im März die Spekulationsbesteuerung für 1997 und 1998 für grundgesetzwidrig erklärt. Wie mit Jenen verfahren wird, die vor diesem Urteil bereits die Pauschalsteuer für in jener Zeit hinterzogene Gelder gezahlt haben, d.h., ob diese die Steuer auf eine Steuerhinterziehung, die nunmehr plötzlich keine mehr ist, wieder zurückerhalten, ist dem BWL-Boten nicht bekannt. Der eine oder andere mag jedoch inzwischen die möglicherweise auch berechtigte Hoffnung hegen, daß mehr vergleichbare Urteile ergehen und sich das Problem auf diese Art von alleine erledigt.

Die Steuersünder zeigen also nicht nur keine Reue, sondern vor allem keine Gnade. Da sie offensichtlich wissen, daß es dem Staat zunehmend schwerfällt, nur bestehende Gesetze durchzuführen und aufrechtzuerhalten, trifft das Steuerrecht immer mehr die, die nichts zu verstecken haben, also die Arbeitnehmer. Insgesamt ist der Vorgang ein erstklassiges Symptom für den tiefgreifenden gesellschaftlichen Verfall, in den die Politik das Land geführt hat. Inwieweit der 2006 erhoffte Regierungswechsel allerdings Abhilfe schafft, bleibt abzuwarten. Vermutlich bedarf es keines Regierungs-, sondern eines Regimewechsels, aber der ist nirgendwo zu erkennen.

Links zum Thema: Details zur Steueramnestie ab 2004 | Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine | Zinsinformationsverordnung: Völlige Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Zinserträgen | Spekulationssteuer verfassungswidrig - wegen mangelhafter Kontrollen! | Arthur B. Laffer und die Kleptokratie (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Steueramnestie". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf".
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