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Fehler in IHK-Prüfungen: »gegenwärtig rechnet man...«,
oder der Knaller mit der Mindestrentabilität

Nachdem wir uns schon gestern über den immer wieder neu gemachten Fehler, starre Mindestwerte bei der Eigenkapitalquote als Prüfungsleistung zu fordern ausgelassen haben, schauen wir uns heute einen anderen Fehler an, der aber der gleichen falschen Denkweise entspringt: die starre Mindestrentabilität.

Die meisten Fehler gehen nämlich auf verkehrte Denkmuster zurück. Man muß also die Mentalität ändern, um Fehler in Zukunft zu verhüten. TQM-Systeme zielen daher in Teilen auch auf Verhaltensänderung als präventive Fehlerverhinderungsmaßnahme. So ist es auch hier: Die falsche Mentalität, starre Grenz- und Signalwerte zu fordern, setzt sich nämlich in derselben schon gestern betrachteten Aufgabe noch fort. Dort nämlich soll auch eine Kapitalrentabilität interpretiert werden, und der Prüfungsteilnehmer soll als geforderte und zu bepunktende Leistung sagen, daß "man" derzeit mit einer Verzinsung von "etwa 7 bis 8% und einer Risikoprämie von 4%" rechne. Wo aber kommen diese starren Grenzwerte her?

Wir wissen zunächst, daß die Mindestrentabilität, also der kalkulatorische Zinsfuß, der in der Kostenrechnung als Zinskostensatz und in der dynamischen Investitionsrechnung als Entscheidungsgrenzwert zugrundegelegt wird, sich aus einem Kapitalmarkt-Guthabenzins und einer allgemeinen Risikoprämie zusammensetzen:

 Kapitalmarkt-Guthabenzins (Opportunitätskostensatz der Kapitalanlage)
+Allgemeines Risiko der Unternehmenstätigkeit (Risiko, das alle Unternehmer gleichermaßen betrifft, i.d.R. Insolvenzquote)
=Mindestrentabilität (Rmin), d.h. Kalkulationszins in KLR und Investitionsrechnung

Dies ist insofern richtig, aber dann fangen die IHK-Fehler an: Die 4% aus der Aufgabenlösung sind nämlich ganz gewiß keine Risikoquote, sondern zufällig gerade der gegenwärtige Hauptrefinanzierungssatz der EZB. Dieser aber ist der sicherste Opportunitätskostensatz, entspricht also gerade dem Kapitalmarkt-Guthabenzins. Wurde hier nur etwas verwechselt?

Anscheinend nicht, denn auch die Kammererläuterungen zum allgemeinen Risiko sind verwunderlich. Dieses ist ja in der Regel das Insolvenzrisiko, denn alle anderen Risiken sind speziell (und damit nicht Gegenstand der zins-, sondern der Wagniskosten). Nur die Insolvenz betrifft als Risiko alle Unternehmer. Dies als starren Wert anzunehmen, ist aber großer Unfug: kleine Unternehmen gehen schneller Pleite als Großunternehmen, die bei Insolvenzgefahr von der Politik Unterstützung erhalten, und bestimmte Branchen haben höhere Risiken wegen schlechterer Konjunktur als andere. Die jeweilige Branche und die Unternehmensgröße sind also die zwei Haupteinflußfaktoren auf das allgemeine unternehmerische Risiko und damit die Zinskosten.

Das aber sagt uns, daß ein starrer Rentabilitätswert in der Bilanzanalyse genauso falsch ist wie eine starre Eigenkapitalquote. Kleine Unternehmen oder solche in Risikobranchen müssen höhere Mindestrentabilitätszinsen rechnen als Großunternehmen oder solche unter staatlicher Protektion, z.B. in der Öko-Branche. Der "richtige" oder "mindeste" Zinskostensatz (und damit Rentabilitätswert) kann also nur aus der jeweiligen Situation heraus berechnet werden. Das ist anspruchsvoller, aber wenigstens richtig. Mal sehen, ob sich das in Zukunft auch bis zu den Teams der Dichter und Denker durchspricht, denn für die Korrektoren, die "Richter und Henker", sind solche Fehler ebenso frustrierend wie für die Teilnehmer, deren u.U. richtige Antworten als falsch korrigiert werden.

Links zum Thema: Fehler in IHK-Prüfungen: Die »Idealquote« | EZB-Zinsentscheidung: endlich die Zinswende oder doch nur eine verschobene Erhöhung? | »Wagnis und Gewinn«: verbreitete Fehler und Irrtümer im Rechnungswesen | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Bilanzanalyse nach HGB", Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.
Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Bilanz", "Bilanzanalyse", "Eigenkapitalrentabilität", "EZB-Zins", "Mindestrentabilität", "Kalkulatorische Zinsen", "Rentabilität", "Zinskosten". [Manuskripte]: "Eigenkapital.pdf", "Investition Skript.pdf", "Jahresabschlußanalyse.pdf", "Kennzahlenrechnung.pdf", "Lehrbuch der KLR.pdf". [Excel]: "Zinsen BB und ECB.xls", "Jahreabschlußanalyse.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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