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Bald keine IHK-Zwangsmitgliedschaft mehr?

Nachdem wir bereits gestern über die möglicherweise schon ab 2006 mögliche Mini-GmbH berichtet haben, kursiert dieses Wochenende noch ein weiteres Gerücht: Die Zwangsmitgliedschaft der gewerblichen Wirtschaft in den Industrie- und Handelskammern soll angeblich aufgehoben werden. Der Spiegel (und andere Quellen) berichten übereinstimmend, daß insbesondere die mittelständische Wirtschaft durch diesen Schritt von Beitragszahlungen entlastet werden soll. Die derzeit öffentlich-rechtlichen Kammern sollen hierbei angeblich in privatrechtliche Vereine überführt werden, die keine Zwangsbeiträge sondern nur noch Gebühren für erbrachte Leistungen erheben dürften.

Viele Unternehmer ärgern sich schon lange über die Zwangsbeiträge der Kammern, für die sie keine wahrnehmbaren Leistungen erhalten. Vielfach geführte Klagen gegen die Zwangsmitgliedschaft vor den Verwaltungsgerichten und mehrere Male vor dem Bundesverfassungsgericht sind jedoch stets gescheitert, zuletzt im Jahre 2002 die des Vereines der IHK-Verweigerer (Beschluß vom 17.01.2002, Az: 1 BvR 1806/98). Dieser Verein plant nunmehr eine Klage vor dem EuGH. Das könnte sich erübrigen, sollte die offenbar angedachte Reform tatsächlich in Kraft treten.

Natürlich spielen auch Europa und die Globalisierung eine Rolle, denn schon in den meisten anderen EU-Ländern gibt es zwar Industrie- und Handelskammern, aber keine Zwangsmitgliedschaft und auch keine Zwangsgebühren. Dabei haben manche Kammern durchaus sinnvolle Aufgaben: so werden die Incoterms von der Internationalen Handelskammer ICC in Paris herausgegeben und weiterentwickelt. Diese betreibt auch das zugehörige Schiedsgericht, das bei Streitfällen im grenzüberschreitenden Handel schlichtet. Das alles geht aber ohne Zwangsgebühren und Pflichtmitgliedschaften ab. Warum funktioniert das nicht auch in Deutschland?

Das fragliche Gesetz, das angeblich noch bis zum Sommer in den Gesetzgebungsprozeß gelangen soll, ist jedoch zustimmungsbedürftig, d.h., es scheitert möglicherweise ohnehin im Bundesrat. Ein guter Anfang ist es allemal: würde man diesen Schritt mit der Zwangsmitgliedschaft der Arbeitnehmer und Unternehmer in fünf (!) Zwangssozialversicherungen fortsetzen, so könnte man möglicherweise einen guten Teil des derzeitigen Problems mit hohen Lohnnebenkosten und entsprechender Arbeitslosigkeit per Gesetzgebungsakt lösen. Ja, Marktwirtschaft ist machbar, Herr Nachbar - sogar in Deutschland! Hier fehlt der Regierung jedoch noch die entsprechende Konsequenz.

Links zum Thema: Mini-GmbH: Gründung bald mit 10.000 Euro möglich? | Bürgerversicherung: Die Leitbilder der Zwangsmentalität (interne Links) | Deutscher Industrie- und Handelskammertag | ICC Deutschland (externe Links)


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