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60 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre nationale Versehrtheit

Heute vor 60 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündigt, die erste Gesetzesveröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Sechzig Jahre Grundrechte, sechzig Jahre Freiheit – das ist ein Grund zum Feiern. Sechzig Jahre zementierte nationale Versehrtheit sind aber auch ein Grund zur Nachdenklichkeit, und eine Mahnung, endlich aus den Schatten der Vergangenheit herauszutreten.

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Das könnte bedeuten, daß das deutsche Volk sich endlich eine Verfassung gibt, denn in den vielen Festreden, die heute gehalten werden, fehlt stets der Hinweis auf Artikel 146 Grundgesetz (GG). Da steht nämlich klipp und klar, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, und nicht vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde:

Art. 146 Geltungsdauer des Grundgesetzes. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

So weisen die vielen Festredner auch nicht auf dem Umstand hin, daß das Grundgesetz zwar am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet, hernach aber nur unter Vorbehalt von den alliierten Siegermächten genehmigt worden ist: bis heute basiert die Rechtsordnung der "Bundesrepublik" also nur auf einer provisorischen Genehmigung durch Fremdmächte. Deutlicher kann man den verfassungslosen Zustand und damit die nationale Versehrtheit dieses Landes wohl nicht machen.

Wirklich nicht? Oft liegen unbewußte aber gerade deshalb wirkmächtige Sachverhalte in der Sprache verborgen – zum Beispiel in der Scheu der Deutschen, sich selbst zu benennen. Die Bezeichnung "Bundesrepublik" ist nämlich gerade ein Denkmal der nationalen Versehrtheit: Bundesrepubliken, also Bundesstaaten in der Form von Republiken, sind auch beispielsweise Indien oder die USA. Daß die Deutschen sich nur als "Bundesrepublik" statt als "Deutschland" bezeichnen, dürfte kein Zufall sein. Man darf noch immer kein Deutscher sein, selbst ein Menschenalter nach dem Krieg.

Genau das bringt uns zu den dunklen Seiten der nationalen Versehrtheit, zum Beispiel den noch immer laufenden Kriegsreparationen. Sogar für den Ersten Weltkrieg zahlen wir noch immer, und für den Zweiten Weltkrieg leiden Volk und Wirtschaft unter der verordneten Bußsucht, die wir uns anscheinend auch in Zeiten der Finanzkrise klaglos leisten können. Wenn wir aber 64 Jahre nach Kriegsende noch immer Zwangsarbeiterentschädigungen in Milliardenhöhe zahlen, dann könnte man mit nur ganz wenig bösem Willen meinen, daß die Nazi-KZs wahre Erholungslager waren, daß ein Menschenalter danach noch so viele Überlebende die Hände aufhalten können. Oder, kürzer und knackiger, solange wir nicht aus den dunklen Schatten der Vergangenheit heraustreten, werden wir nie eine Nation. Und schaffen wie uns nie eine eigene Verfassung in freier Entscheidung des Volkes.

Dabei wäre die Einheit vom 3. Oktober 1990 eine prächtige Chance gewesen, endlich die Nachkriegszeit abzuschließen. Schließlich hatten die Väter des Grundgesetzes ja das baldige Ende der damaligen Sowjetzone erwartet, und bewußt nur ein Provisorium (und eben ausdrücklich keine Verfassung) geschaffen, um nach der baldigen Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in freier Entscheidung durch das Deutsche Volk eine echte Verfassung ausarbeiten zu können. Daß es mit dem Ende der SBZ dann doch so lange brauchte, konnte man 1949 nicht ahnen. Als es dann endlich so weit war, hat man die Chancen, die die erste friedliche Revolution auf deutschem Boden bot, glatt verpaßt. Dabei fehlte es nicht an Symbolik: fand die Maueröffnung vom 9. November 1989 doch auf den Tag genau 51 Jahre nach den Judenpogromen der sogenannten "Reichskristallnacht" statt, wahrlich eine Chance, die Vergangenheit zu transzendieren. Genutzt haben wir diese Chance nicht, auch fast 19 Jahre nach dem Ende der Berliner Mauer noch immer nicht.

Doch der Schlaf der nationalen Vernunft gebiert die Monster der Zukunft. Heute ist Europa an die Stelle der Siegermächte getreten, aber Deutschland zahlt noch immer. Nicht mehr (nur) Reparationen, dafür um so mehr nach Brüssel. Und das Gesetzesmachwerk, das uns von dort als Verfassung verkauft werden soll, kann nur gegen den mehrfach erklärten Willen vieler Völker durchgesetzt werden. Die Staatsgewalt geht damit längst nicht mehr vom Volk aus (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG). Damit aber endet die Demokratie, die das Grundgesetz auch ohne eine Verfassung zu sein immerhin für ein Menschenalter in Deutschland gesichert hat. Ganz so wie einst die fragile Demokratie der Weimarer Zeit mit der Wahl Hitlers als Reichskanzler am 30.01.1933 endete, so endet die eigentlich wesentlich stabiler geglaubte deutsche Nachkriegsdemokratie, wenn der EU-Vertrag wie ein Ermächtigungsgesetz in Kraft treten sollte, und damit die Todesstrafe in Europa wieder eingeführt wird. Politik ist wahrlich ein barbarisches Geschäft.

Das bringt uns zu den zweifellos positiven Seiten des Grundgesetzes, nämlich seinen ersten 19 Artikeln. Vor 60 Jahren wurden die Grundrechte verabschiedet, und heute weiß keiner mehr, wo sie sich aufhalten. Man mag noch darüber hinwegsehen, daß der Zivildienst entgegen Art. 12a Abs. 2 Satz 2 GG länger als der Kriegsdienst dauert, und Frauen entgegen Art. 3 Abs. 1, Abs 2 Satz 1 GG nicht zur Bundeswehr eingezogen werden oder schon für eine simple Taxilizenz eine absolute Kontingentierung besteht, also die Berufsfreiheit des Art. 12 GG nicht das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben steht. In Zeiten der Mauterfassung, der Bewegungsprofile, der Kontenspionage, des Bundestrojaners und der Internet-Zensur verflüchtigen sich aber auch das Fernmeldegeheimnis (Art. 10), die Meinungsfreiheit (Art. 5), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte. Das könnte man noch tolerieren, wenn damit wirklich die Terroristen oder die Kinderficker dingfest gemacht werden würden, aber am Ende sind es Steuersünder und Autobahn-Raser, die mit solchen Überwachungsmechanismen überführt werden sollen.

Kein Provisorium hält ewig, auch kein provisorischer Verfassungsersatz. Will man verhindern, daß die derzeitige Rechtsordnung so endet wie die der DDR, so muß man endlich eine echte Verfassung schaffen. Das impliziert natürlich Volkes Stimme zum Verbleib in der EU und zur Teilnahme am Euro, denn nur wenn die Staatsgewalt wirklich vom Volk ausgeht, kann man von einer Demokratie sprechen. Die Demokratie aber, so wage ich zu behaupten, ist die einzige zeitgemäße Staatsform. Davor aber fürchten sich die Mächtigen wie der Teufel vor dem Weihwasser. Doch wer aus der Geschichte nichts lernt ist dazu verdammt, sie zu wiederholen. Das gilt auch für die EUdSSR. Wenn die nächste Revolution ebenso friedlich abgeht wie die vorige, wofür zu beten Anlaß besteht, dann haben wir bald eine neue Chance, endlich aus unseren historischen Schatten zu treten. Einen Schlußstrich zu ziehen, endlich. Mal sehen, ob wie diese Chance dann wieder verpassen.

Links zum Thema: Bundesgesetzblatt jetzt kostenlos zurück bis 1949 online | Reparationen: Deutschland zahlt bis 2020 | NS-Zwangsarbeiterentschädigungen: von der fortwirkenden Bußsucht und ihrem Nutzen | Freitag der 13., ein Glückstag für Europa: Vertrag von Lissabon geplatzt! | Neuer EU-Vertrag: Europäische Union vor der Wiedereinführung der Todesstrafe (interne Links)

Update: wir wurden darauf aufmerksam gemacht, daß der Ersatzdienst inzwischen wie der Kriegsdienst nur noch neun Monate dauert. Insofern könnte eine in diesem Artikel verwendete Information veraltet sein; es ist aber unbestreitbar so, daß der Ersatzdienst für viele Jahrzehnte deutlich länger als der Militärdienst dauerte. Insofern ist die hier verwendete Information jedenfalls für sehr lange Zeit korrekt.


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