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Neuer EU-Vertrag: Europäische Union vor der Wiedereinführung der Todesstrafe

Während Europa scheinheilig über die gewalttätige Niederschlagung des Volksaufstandes in Tibet mault, ist die EU selbst nicht besser. Sie führt nämlich mit dem neuen EU-Vertrag, der 2009 in Kraft treten soll, die Todesstrafe wieder ein. Besonders hinterhältig: die entsprechende Vorschrift, die sogar tödliche Waffengewalt ohne Gerichtsverfahren erlaubt, steht ausgerechnet in der Charta der Grundrechte, die Teil des neuen EU-Vertrages wird. Ein Grundrecht auf den Todesschuß?

Manche Tatsachen sind so unfaßbar, daß sie schon wieder unglaubwürdig erscheinen, doch nicht alles, was nach einer Verschwörungstheorie aussieht, ist auch eine. Zum Beispiel die, daß Todesschwadrone nach lateinamerikanischem Vorbild in der Europäischen Union bald den Schutz des EU-Vertrages genießen könnten, jedenfalls dann, wenn sie "rechtmäßig" morden. Was aber ist ein "rechtmäßiger" Mord? Schauen wir einfach mal nach:

So ist die Charta der Grundrechte unschwer zu ergoogeln, enthält aber nichts in Richtung Todesstrafe oder Staatsmord. Vielmehr lesen wir in Artikel 2 Abs. 1 "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben" und gleich danach in Absatz 2 "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden". Das freilich ist wenig aussagekräftig, denn man muß sich die Mühe machen, auch in die Kommentare dazu zu schauen. Dort aber finden wir die folgende wahrhaft unglaubliche Erläuterung zu dem Verbot von Todesstrafe und Hinrichtungen:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a)

jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b)

jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c)

einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

Man mag der in a) enthaltenen Notwehrvorschrift zustimmen, daß der Staat Leben nehmen darf um Leben zu schützen. Schon b) ist problematischer, denn der Satz erlaubt den Sicherheitsorganen, Strafgefangene auf der Flucht zu erschießen. Auch dem mag man ja vielleicht noch zustimmen. Interessant ist aber die Regelung in Satz c) des vorstehenden Zitates:

Nirgendwo ist nämlich geregelt, was ein "Aufruhr" oder ein "Aufstand" genau ist, und was man denn unter einer "rechtmäßigen Niederschlagung" zu verstehen habe. Begibt sich also der BWL-Bote schon in Lebensgefahr, wenn Leser jetzt öffentlich gegen den EU-Vertrag protestieren? Wären Benzinpreisproteste ein "Aufruhr"? Wäre ein Hungeraufstand infolge explodierender Lebensmittelpreise ein Grund, in die Menge zu schießen? Was wäre bei großen Arbeitslosendemos? Protesten von Hartz-IV-Empfängern? Dürfen Hausbesitzer, die sich der kommenden Energierationierung verweigern, standrechtlich und ohne Urteil niedergeschossen werden, weil sie gegen das Öko-"Recht" aufstehen?

Diese Szenarien mögen hergeholt erscheinen, aber sie sind es nicht. Wäre sowas nämlich undenkbar, so bräuchte Deutschland nicht 18 Notstandsgesetze. Solche Regelwerke werden nur in Kraft gesetzt, wenn man mit ihrer Anwendung auch konkrete rechnet, oder diese gar bewußt plant. Das aber bringt uns zu der Erläuterung auf Seite 2 des Kommentares. Dort nämlich heißt es:

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden".

Haben wir nicht schon genau so ein Recht – in den längst geltenden Notstandsgesetzen? Ergänzt also die EU-Charta der Grundrechte, die Teil des neuen EU-Vertrages wird, gerade solche Notstandsgesetze um eine Option zur rechtmäßigen Tötung von Aufständischen und "Unruhestiftern"? Ist das der wirkliche Grund, warum der neue EU-Vertrag, genau wie die 2005 gescheiterte EU-"Verfassung", nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll, denn es könnte ja doch einige unruhige Geister geben, die solche Dokumente aus den EU-Texten ausgraben und darauf hinweisen...

Alle Erregung über die Massaker der Chinesen wie einst auf dem Platz des himmlischen Friedens oder jetzt, freilich unter Ausschluß der Weltöffentlichkeit in Tibet, klingen verlogen und widerwärtig wenn die EU die Rechtsvorschriften für ebensolche Akte in ihrem eigenen Machtbereich schafft. Wahrscheinlich wären die "Unruhestifter" in Lhasa nicht nur von chinesischen Soldaten erschossen worden, sondern auch von deutschen Polizisten unter Berufung auf EU-Recht. Das ganze Gerede von Menschenrechten und Demokratie ist hohl und verlogen, wenn willkürliche Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren oder Urteil auch in Europa möglich gemacht werden. Daß Tibet zum chinesischen Staatsterritorium gehöre, ist Teil des chinesischen Gründungsmythos. Die Vernichtung des tibetischen Widerstandes ist damit nach chinesischer Lesart "rechtmäßig". Die Einheit Europas, der deutsche Schuld-Kult oder der Klimawandel sind europäische Mythen. Wer immer dagegen aufbegehrt, ist bald ein "Unruhestifter", und seine physische Vernichtung ist eine "rechtmäßige Niederschlagung" einer Unruhe.

Die EU unterscheidet sich nicht wirklich von den so oft gescholtenen Chinesen. Das Recht ist immer das Recht der Siegermächte, nach dem Krieg wie vorher. Solche Regeln aber gerade in eine Charta der Grundrechte zu schreiben, ist immerhin von besonderer Bosheit. Wir kriegen, das ist die Lehre, 2009 ein Recht auf den finalen Todesschuß. Wenn wir die EU nicht doch noch stoppen...

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Links zum Thema: Übersicht: die wichtigsten Notstandsgesetze in Deutschland | EU-Skript (interne Links) EU-Charta der Grundrechte | Kommentar zur Charta der Grundrechte (externer Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "EU, Tätigkeitsgebiete der", "EU, Ziele der", "EU-Recht". [Manuskripte]: "EU Folien", "EU Skript".
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