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Erbschaftsteuerreform: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Neuregelung

Gestern haben wir an dieser Stelle über die Neuregelung der Erbschaftsteuer berichtet, die letztlich auf das Bundesverfassungsgericht zurückzuführen ist. Dieses hatte gerügt, daß Erben von Immobilien günstiger behandelt wurden als Erben von anderem Sachvermögen oder Geld, und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2008 eine Neuregelung herbeizuführen. Doch auch diese Reform steht schon vor ihrem Inkrafttreten in der Kritik: hat der Gesetzgeber dieselben Fehler wiederholt, will heißen, ist auch die Reform der Erbschaftsteuer wiederum grundgesetzwidrig?

Insgesamt kann man in der Debatte zwei Konfliktlinien ausmachen: die Arbeitsplatz-Regelung und die Ungleichbehandlung der Personengesellschaften und Finanzinvestoren bei der Erbschaftsteuer. Beide Probleme könnten wiederum ein Gleichheitsverstoß sein, und damit eine erneute Reform notwendig machen.

Zunächst wird bekanntlich in der Reform geregelt, daß Firmenerben, die den Betrieb zehn Jahre lang fortführen, keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, wenn die Lohnsumme in diesen zehn Jahren das Zehnfache des Wertes der Lohnsumme zum Zeitpunkt der Erbschaft erreicht oder übersteigt, oder nur 15% Erbschaftsteuer zahlen müssen, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme in diesen sieben Jahre 650% der Lohnsumme zum Erbschaftszeitpunkt beträgt. Damit aber werden Erben indirekt geknebelt und können ihre Beschäftigungspolitik nicht mehr am Markt, am technischen Fortschritt oder am ordnungspolitischen Rückschritt in diesem Land ausrichten. Indirekt entspricht dies einer Zwangsfortführung des Unternehmens, oder einer nachträglichen Insolvenz – wenn die nachverrechnete Erbschaftsteuer unbezahlbar ist. Der Unternehmer unter dem steuerlichen Fallbeil? Zehn Jahre Rechtsunsicherheit nach einer Unternehmensnachfolge?

Interessanter ist aber, wer nicht im Gesetz steht: die Finanzinvestoren. Diese kennen nämlich gar keine Erbschaftsteuer, denn Kapitalanteile sind anonym. Sie werden verkauft und nicht vererbt. Erben ist nach wie vor ein Problem natürlicher Personen, die damit aber indirekt benachteiligt werden. Auch das könnte gegen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichbehandlung verstoßen.

Nach der Reform ist vor der Reform, so einfach ist das. Auch die neue Erbschaftsteuer ist mit einer Menge überflüssigem ideologischen Ballast befrachtet, und könnte daher in Karlsruhe korrigiert werden, und das wäre nicht das erste Mal: schon durch das Jahressteuergesetz 1997 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer rückwirkend (!) für die Zeit ab 1996 verändert, auch damals schon auf Veranlassung aus Karlsruhe. Die damalige Reform hatte zwölf Jahre bestand. Wie lange die Anfang Januar 2009 in Kraft tretende Neuregelung Bestand hat bleibt abzuwarten.

Links zum Thema: Erbschaftsteuerreform: Grundzüge des neuen Erbschaftsteuerrechts | Urteil: bisherige Erbschaftsteuer mit unterschiedlichen Steuersätzen ist grundgesetzwidrig | Erbschaftsteuer: So uneins ist Europa! (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Erbschaftsteuer", "Unternehmensachfolge". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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