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Urteil: bisherige Erbschaftsteuer mit unterschiedlichen Steuersätzen ist grundgesetzwidrig

Bislang kennt die Erbschaftsteuer unterschiedliche Steuersätze, nicht nur hinsichtlich der Erbschaftsteuerklassen (§15 ErbStG), die das persönliche Verhältnis zwischen Erbe und Erblasser berücksichtigen, sondern auch nach Art der vererbten Sache: Erben von Bar- oder Sachvermögen werden nach dem wirklichen Wert des Erbes besteuert, Erben von Immobilien hingegen nach dem viel niedrigeren Einheitswert. Das Bundesverfassungsgericht, das in der fünffachen Ökosteuer für bestimmte Unternehmer einst keine Ungleichbehandlung sah, erkannte hierin jedoch eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung und fordert vom Gesetzgeber eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer bis 2009.

Auslöser für das vorliegende Urteil war ein Beschluß des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 2002. Auch damals sahen schon die obersten Finanzrichter in den verschiedenen Erbschaftsteuerbelastungen den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Die Karlsruher Richter hätten im aktuellen Urteil noch nichtmal ein Problem mit einem Privileg für die Erben von Betrieben und Immobilien gehabt, wenn dieses gesellschaftlich gerechtfertigt sei. Eine solche gesellschaftliche Notwendigkeit konnten die Richter gleichwohl nicht erkennen.

Der Gleichheitsgrundsatz gilt also offensichtlich nicht bei der Ökosteuer, wo Kühlhausbetreiber den vollen Stromsteuersatz zahlen, während produzierende Unternehmer, z.B. der Lebensmittelbranche, die ihre eigenen Waren in eigenen Kühlhäusern lagerten, nur den ermäßigten Satz zahlen müßten. Die Ungleichbehandlung der Erben hingegen erkennt das Gericht sehr wohl als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz an, was vermuten läßt, daß dieser Grundsatz immer dann zur Anwendung kommt, wenn er die Erhöhung von Steuern e rmöglicht. Denn genau das ist, was Erben und solche, die es bald werden wollen, jetzt befürchten müssen: die nunmehr wohl bevorstehende Erbschaftsteuerreform dürfte wohl eine Vereinheitlichung der Steuersätze auf hohem Niveau werden.

Schon jetzt liegt Deutschland mit seiner Erbschaftsteuer in Europa im obersten Preissegment. Daran dürfte sich auch 2009 nichts ändern. Daß die Vermögensteuer in den 1990er Jahren im Gegenzug für eine erhebliche Erbschaftsteuererhöhung abgeschafft wurde, dürften die berliner Steuererhöher wohl auch schon vergessen haben. Machen wir uns also auf einige böse Überraschungen gefaßt...

Links zum Thema: Ökosteuer-Urteil: Schlappe für die Marktwirtschaft | Erbschaftsteuer: bürokratische Reform geplant | Erbschaftsteuer: So uneins ist Europa! (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Erbschaftsteuer" (mit vielen weiteren Details). [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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