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Versicherungsvertragsrecht: Schluß mit der Zillmerung!

Bisher war es bei Lebens-, Renten- und ähnlichen Versicherungen üblich, dem Vermittler eine hohe Prämie auszuzahlen und diese dem Kunden als negativen Eröffnungssaldo seines Versicherungskontos vorzubelasten, eine nach dem Begründer dieser Zweifelhaften Praxis, August Zillmer (1831–1893) auch als "Zillmerung" bezeichnete zweifelhafte Praxis. Damit könnte jetzt Schluß sein: nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz und der zugehörigen Informationspflichtenverordnung müssen solche Praktiken jetzt auf Euro und Cent offengelegt werden.

Die Neuregelung greift aber erst ab dem 1. Juli 2008: ab diesem Datum müssen die Versicherer ihren Kunden mitteilen, welche Kosten sie in die Beiträge einrechnen. Dann werden auch die Kosten des Vertriebs offenlegungspflichtig – und damit endlich markttransparent, denn bisher konnte der Kunde nur raten, wie viel sein freundlicher Vertreter an ihm verdiente. War das einst in manchen Fällen fast der erste Jahresbeitrag so konnte man in einem der Redaktion vorliegenden Beispiel kürzlich am Abschluß eines einzigen Lebensversicherungsvertrages als Vertreter immerhin noch 2.600 Euro verdienen. Viel Geld, das der Kunde am Ende zahlt.

Hintergrund ist übrigens ein Urteil aus Karlsruhe, das schon im Februar 2006 mehr Kostentransparenz gefordert hatte. In diesem Zusammenhang gehört auch das ab Juli 2008 vorgeschriebene Produktinformationsblatt. Dieses Merkblatt müssen alle Versicherungskunden dann verpflichtend ausgehändigt bekommen. Es enthält die wichtigsten Daten und Zahlen des Vertrages in verständlicher Form und soll verhindern, daß Versicherer "ungünstige" Bedingungen im Kleingedruckten und in unverständlichen Formulierungen verstecken.

Natürlich schmeckt das den Versicherern nicht. Der Druck des Marktes könnte zu einer Kostensenkung im Bereich des Vertriebs führen, aber zugleich auch den Verkaufsdruck auf die Vertreter erhöhen. Die Arbeitsbedingungen in der Branche verschlechtern sich damit möglicherweise. Unseriöse Praktiken in Strukturvertrieben könnten zunehmen, und schon jetzt geht es da nicht immer sauber zu. Ob das im Saldo dem Kunden zugute kommt, bleibt abzuwarten.

Links zum Thema: Grundbegriffe des Multi Level Marketings | Die Versicherungen und der Erwartungswert, oder was Ihnen Ihr Versicherungsvertreter nicht verrät | Kfz-Haftpflicht: von der Versicherung, die nie eine war | Neues Versicherungsvermittlerrecht ab 2007: der ehrliche Kaufmann? | VersVermV: Versicherungsvermittler auf dem Weg zur Ehrlichkeit? | Tips und Ratschläge für Versicherungsgeschädigte (interne Links) Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts | Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (externer Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Versicherer", "Versicherungsarten", "Versicherungsbedingungen, allgemeine", "Versicherungsbeiträge", "Versicherungsfall", "Versicherungsteuer". [Manuskripte]: "Versicherung.pdf".
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