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VersVermV: Versicherungsvermittler auf dem Weg zur Ehrlichkeit?

Versicherungsvertreter genießen bisweilen nicht den besten Ruf. Das soll sich schon seit Jahren ändern (wir berichteten), doch bislang scheint der Verbraucher von den Qualitätsanstrengungen der Gesellschaften und ihrer Mitarbeiter nicht viel mitzukriegen. Doch jetzt macht die Bundesregierung ernst: Durch die am 22. Mai in Kraft getretene Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) sollen einheitliche Standards eingeführt werden.

Bislang konnte Versicherungen vermitteln, wer dazu Lust hatte. Es wundert nicht, daß der hohe Erfolgsdruck in diesem mit ungesuchten Gütern handelnden Gewerbe unseriöse Formen des Marketings förderte, nicht aber Sachkunde und Qualifikation der Verkäufer. Das soll sich ändern: jetzt müssen alle Versicherungsvermittler eine Sachkundeprüfung nach §34d Abs. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) ablegen (§1 VersVermV). Zuständig hierfür sind die Industrie- und Handelskammern, die eine schriftliche und eine praktische Prüfung abnehmen und bescheinigen. Nur wer bestimmte andere Qualifikationen nachweist, beispielsweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium versicherungswirtschaftlicher Ausrichtung, ist von der IHK-Prüfung befreit (§4 VersVermV).

Aber die Daumenschrauben werden noch weiter festgezurrt: über die Versicherungsvermittler, die eine gewerberechtliche Erlaubnis besitzen, wird jetzt ein Register geführt (§§5 ff VersVermV), und Versicherungsvermittler sind nunmehr verpflichtet, eine in der gesamten EU geltende Gewerbehaftpflichtversicherung für Schäden aus der Vermittlungstätigkeit zu nehmen (§§8 ff VersVermV). Dies soll die Kunden der Versicherungsvermittler vor Schäden aus Beratungsfehlern absichern. Ob hier jedoch eine Versicherung für Schäden aus einer anderen Versicherung aufkommt, bleibt abzuwarten. Eine gute Idee ist das dennoch.

Damit die Kunden auch merken, daß sich etwas verändert hat, werden in §11 VersVermV bestimmte Informationspflichten festgeschrieben. So muß der Versicherungsvermittler jetzt seinen Kunden beim ersten Kontakt über eine Zahl von Sachverhalten aufklären, u.a. über das Bestehen der gewerberechtlichen Erlaubnis. Die meisten Versicherungsvermittler werden jetzt wohl neue Visitenkarten brauchen.

Besonders die noch immer hohe Arbeitslosigkeit im Osten fördert unseriöse Vertriebsmodelle, die letztlich doch den Gesellschaften schaden. Ob sich das jetzt ändert, bleibt abzuwarten; ein Schritt in die richtige Richtung ist die Neuregelung auf jeden Fall. Dagegen, daß viele Versicherungsverträge erst bei Eintritt des Versicherungsfalles ein böses Erwachen für den Versicherungsnehmer bereithalten, hilft die neue Verordnung jedoch nicht.

Links zum Thema: Neues Versicherungsvermittlerrecht ab 2007: der ehrliche Kaufmann? | Grundbegriffe des Multi Level Marketings | "Der organisierte Betrug": Tips und Ratschläge für Versicherungsgeschädigte | Die Versicherungen und der Erwartungswert, oder was Ihnen Ihr Versicherungsvertreter nicht verrät | Kfz-Haftpflicht: von der Versicherung, die nie eine war (interne Links) Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (externer Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: Erwartungswert", "Handelsmakler", "Handelsvertreter", "Versicherer", "Versicherungsarten", "Versicherungbeiträge", "Versicherungsvertrag" (und verwandte Stichworte). [Manuskripte]: "Entscheidungstheorie.pdf", "Steuerrecht.pdf", "Versicherung.pdf".
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