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NPD-Verbotsverfahren, oder wer keine Argumente mehr hat...

Schon im März 2003 ist ein Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert weil sich herausgestellt hat, daß die NPD von Spitzeln und Provokateuren unterwandert ist, die die Verbotsgründe überhaupt erst herbeibringen sollten. Die jüngsten Übergriffe gegen Ausländer u.a. in Mügeln haben das Thema erneut auf die Tagesordnung gebracht, sehr zu Unrecht, wie der BWL-Bote meint.

So scheint jedenfalls nach Medienberichten gar nicht mal sicher, ob das, was in Mügeln passiert ist, wirklich einen politischen, oder einfach "nur" einen kriminellen Hintergrund hat. Sollte es ein Streit um Frauen und geneideten wirtschaftlichen Erfolg gewesen sein, so rechtfertigt das zwar keineswegs die Taten, zeigt aber schlaglichtartig die Hilflosigkeit der Reaktion der antirechten Gutmenschen. Aber selbst wenn es sich wirklich um eine gezielte fremdenfeindliche Tat handelt, was wir nicht ausschließen können oder wollen, wären Verbote aller Art genau die falschen Reaktionen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist Hitlers Grundlagenwerk "Mein Kampf". Die Verwertungsrechte an diesem Buch gehören dem Freistaat Bayern, der nach dem Krieg Hitlers Vermögen eingezogen hat - Hitler war bis zu seinem Tod am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet. Der Freistaat Bayern geht gegen Nachdrucke des Buches mit allen rechtlichen Mittel vor - was einem Verbot gleichkommt. Das aber wertet den Hitler-Text über Gebühr auf, denn wer versucht, das ja dennoch durchaus erhältliche Machwerk vom Anfang bis zum Ende zu lesen der findet, daß es so spannend ist wie ein Nieselregen - und schlecht geschrieben dazu. Zumindest bis zum Ablauf des Copyrights im Jahre 2015 wird man das aber in einem Buchladen nicht feststellen können. Hat Bayern noch heute Angst vor Hitler?

Ganz ähnlich verhält es sich jetzt wieder mit der NPD, denn der erneute Verbotsversuch nach erstmaliger Blamage bringt die etablierten Parteien, die sich selbst für demokratisch halten in den Verdacht, den Rechten argumentativ nicht die Stirn bieten zu können. Muß man auch hier verbieten, was man anders nicht bannen kann? Ist das Gedankengut der NPD so gefährlich, daß man es per Verbot aus der Welt schaffen will anstatt es inhaltlich zu widerlegen? Ein Armutszeugnis für die Republik!

Nicht anders verhält es sich mit den rechten oder einfach nur dummen Schlägern, ganz gleich, ob diese genug Hirn im Kopf haben, nationale Parolen zu verstehen, oder ob sie nur nachgröhlen, was sie irgendwo hören: Gewiß muß man auf ausländerfeindliche Gewalttaten mit harten Strafen reagieren, die aber das Gesetz längst vorsieht (z.B. in den §§111, 125, 130 StGB). Im Vorfeld verhindern kann man sowas aber nicht mit Verboten - das würde nur die Bildung neuer, u.U. noch üblerer Banden fördern. Solange aber in sächsischen Kleinstädten und ostdeutschen Provinznestern noch weniger Arbeit und noch weniger Karrierenchancen bestehen als in den alten Bundesländern darf man sich nicht wundern, wenn es hier viel mehr Ausländerfeindlichkeit gibt obwohl hier viel weniger Ausländer leben. Der "Aufstand der Gutmenschen" bringt erst herbei, was er zu bannen vorgibt. Arbeitsplätze, lange Schichtzeiten und gute Löhne wären das einzig wirksame Verbotsprogramm. Leider denkt niemand ernsthaft darüber nach.

Das ist, was die "demokratischen" Parteien nicht einsehen wollen oder können: Gewalt und Fremdenfeindlichkeit sind nicht selbst eine gesellschaftliche Krankheit, sondern ein Symptom für einen ganz anderen Mißstand, der aber i.d.R. wirtschaftlich begründet ist. Wer kurz gesagt mit Indern gute Geschäfte macht wird sich hüten, so aufzufallen wie einige Einwohner Mügelns letzte Woche. Nur wer nichts mehr zu verlieren hat, kann sich ungestraft danebenbenehmen - oder glaubt das jedenfalls. Gibt man den "Rechten" eine Perspektive, dann verprügeln sie niemanden, sondern bauen Häuser, kaufen Autos, gründen Familien, vermehren die Bevölkerung und die Einkünfte der Sozialkassen. Wirtschaftlicher Fortschritt aber erfordert billige und überall verfügbare Energie, und genau da liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer.

Das nämlich ist verallgemeinerungsfähig, denn auch anderswo wird versucht zu dämonisieren, was man nicht argumentativ in den Griff kriegt: so ist der Klimaschwindel längst aufgeflogen, aber über Verbote von Glühbirnen, Fernreisen, argentinischem Rindfleisch oder neuseeländischen Kiwis wird allen Ernstes nachgedacht, Deutschland im Öko-Wahn. Auch hier sollen Touristen, Lebensmittelkäufer oder Energienutzer als "klimaschädlich" ausgegrenzt werden - und sogar über ein Verbot der Leugnung des angeblichen menschengemachten Treibhauseffektes wird nachgedacht: der Öko-Skeptiker als Holocaust-Leugner? Zensur für alle, die nicht der "westlichen Wertegemeinschaft" angehören?

Dies bringt uns zum Ergebnis der Analyse, denn es zeigt sich, daß wer Verbote aussprechen und Bücher verbieten oder gar vermeintliche Terroristen vorsorglich erschießen muß, selbst das Ende seiner Argumente erreicht hat - und sich gerade deshalb nicht mehr als "demokratisch" bezeichnen darf. Wer andere ausgrenzt, und sei es mit den Mitteln des "Rechtsstaats", ist eben gerade deshalb selbst nicht mehr im Recht. Schon gar nicht, wenn dieses Recht fern jeder Demokratie in Brüssel gemacht worden ist. Nur wer einen Gegner im fairen und gleichen Kampf der Gedanken und Argumente besiegt, ist wirklich ein Demokrat. Das aber findet man in der EUdSSR immer seltener. Wer dagegen Wirtschaft, Energieverbrauch und also das Leben verknappen und emissionshandelnd rationieren will, weil er den Menschen nicht für ein Abbild Gottes sondern für einen Schmarotzer und Energieverbrauch für eine Art von Sünde hält darf sich nicht wundern, wenn er Schlägertrupps und Ausländerjagden bekommt. Darauf wird dann mit Straf- und Verbotsmaßnahmen regiert, die gerade dem Horrorkabinett derer entsprungen zu sein scheinen, gegen die sie angewandt werden.

Ach ja: der BWL-Bote leugnet. Ausdrücklich nicht den Holocaust, sehr wohl aber den Klimawandel und daß es in Deutschland noch eine Demokratie gebe. Die ladungsfähige Anschrift für die staatspolizeiliche Vorladung und die Zustellung der Verbotsverfügung findet sich im Impressum.

Links zum Thema: NPD-Verbotsverfahren gescheitert | Politik im Rinderwahn, oder Deutschland im Öko-Frühling | Schäubles Staatsmord-Vorschlag: Der BWL-Bote bald in Schutzhaft? | Deutschland noch immer ohne Verfassung: Kommentar zu Art. 146 GG | NPD bei Attac: Wirklich nur eine Satire? (interne Links)

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