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Unternehmensteuerreform 2008: wie Kleinanleger abgezockt werden

Nachdem man uns seit vielen Jahren in einem regelrechten Propaganda-Trommelfeuer eingehämmert hat, daß individuelle Vorsorgestrategien angesichts steigender Zwangsrentenbeiträge aber zugleich sinkender Renten unerläßlich sind, macht der Gesetzgeber jetzt genau das Gegenteil dessen, was zur Sicherung der Altersvorsorge der Bevölkerung eigentlich notwendig wäre: er erhöht faktisch die Zinsbesteuerung durch Einführung einer Abgeltungsteuer. Der Gesetzgeber wiederholt damit den Fehler, den er bei der Verschärfung der Besteuerung von Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen bereits schon einmal gemacht hat.

Allgemein ist eine Abgeltungsteuer eine Form der Ertragsteuer, die direkt an der Quelle, also am Ort des Einkünfte verursachenden Geschäfts erhoben wird. Anders als die Quellensteuer ist die Abgeltungsteuer jedoch definitiv. Während die Quellensteuer mit der Steuerlast des Steuerpflichtigen individuell verrechnet wird, ist die Abgeltungsteuer endgültig. Sie belastet damit auch Bezieher geringer Einkommen, die ansonsten steuerfrei wären, entlastet aber Bezieher hoher Einkommen, deren Grenzsteuer höher als der Abgeltungsteuersatz ist. Das Konzept der Abgeltungsteuer begünstigt damit wohlhabendere Steuerpflichtige, was vielfach kritisiert wird. Es ist, in einem Wort, sozial unausgewogen.

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde in Deutschland erstmals eine Abgeltungsteuer mit Wirkung ab 2009 eingeführt. Diese gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen, die dem Steuerpflichtigen ab dem 1. Januar 2009 zufließen (§20 EStG i.d.F. ab 2009). Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25% (plus Solidarzuschlag und plus Kirchensteuer) und wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die bisher geltende Spekulationsfrist auf Wertpapiere und das Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre.

Betroffen sind alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Dividenden unterliegen dann auch in voller Höhe der neuen Zinssteuer. Ebenfalls gilt dann nicht mehr die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Damit sind auch Kursgewinne generell der Besteuerung zu unterwerfen. Dies ist gerechter als die bisherige Regelung, die Aktieneigentümer bevorrechtigt, die ihre Anteile für die Mindestfrist oder länger halten. Kursgewinne von Aktien, für die zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben (nach dem bis dahin geltenden Recht) steuerfrei, vorausgesetzt, diese Aktien wurden länger als ein Jahr im Depot geführt. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, gilt die Abgeltungsteuer von 25%.

Die Erträge aus Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei Abschluß ab 2005 zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Würde die Abgeltungssteuer auch hier greifen, würden letztlich nur noch 12,5% der Erträge aus einer Lebensversicherung besteuert werden. Um diese Privilegierung zu vermeiden, bleiben Lebensversicherungen von der neuen Abgeltungssteuer ausgeschlossen. Steuerlich bleibt somit bei Lebensversicherungen alles beim Alten. Ausnahme: Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat. Bisher war nur die Kündigung der Lebensversicherung innerhalb von 12 Jahren steuerpflichtig.

Für private Anleger wird außerdem ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt (§20 Abs. 9 Satz 1 EStG i.d.F. ab 2009). Dies entspricht der Zusammenfassung von bisherigem Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist aber ausdrücklich ausgeschlossen.

Hinweise für Sparer und Anleger: Dividendenträchtige Aktien sind generell nicht mehr so attraktiv für Anleger, die an Dividendenrendite interessiert sind. Insbesondere langfristig orientierte Anleger mit Sparplänen auf Basis von Aktien zur Altersvorsorge müssen bei sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen Einbußen hinnehmen. Dies ist ordnungspolitisch wenig sinnvoll, weil auf Aktien beruhende individuelle Altersvorsorgestrategien auf diese Weise weniger attraktiv werden. Das ist genau das Gegenteil dessen, was mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung sinnvoll wäre, aber möglicherweise gerade deshalb bevölkerungspolitisch gewünscht.

Tip: Da nach der neuen Zinssteuer künftig Zinseinnahmen tendenziell geringer und Kursgewinne höher als bisher besteuert werden macht es Sinn, ggf. Kursgewinne vorzuziehen und Zinserträge möglichst nach hinten zu verlagern. So kann man Zinszahlungen in die Zeit nach dem Jahr 2008 durch den Kauf abgezinster Wertpapiere wie beispielsweise Finanzierungsschätze verlagern.

Übrigens: Da die Abgeltungsteuer eine Definitivbelastung an der Quelle darstellt, macht sie die bisherige Kontenabfrage ("Kontenspionage") nach §24c KWG weitgehend überflüssig. Die Regelung im Kreditwesengesetz, die ursprünglich zur Terrorfahndung eingeführt würde und dann zur Suche nach Steuersündern genutzt wurde, bleibt jedoch erhalten und nützt anderen Behörden wie Sozial-, Wohngeld- und Bafög-Stellen, die auf diese Weise weiterhin den Mißbrauch ihrer Leistungen aufdecken wollen. Terroristen wurden soweit dem Autor bekannt nie mit der Kontenabfrage entdeckt. Auch ob dies ernsthaft das Ziel der Regelung war, oder ob es nur ein Vorwand war vom ohnehin steuergeduldigen Michel die widerstandslose Einführung einer neuen Überwachungsnorm zu erpressen, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

Links zum Thema: Vorausschau auf die Unternehmensteuerreform 2008 | Neue Kontrollmöglichkeiten des Schnüffelstaates (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abgeltungsteuer", "Einkommensteuer", "Einkunftsarten", "Halbeinkünfteverfahren", "Körperschaftsteuer", "Quellensteuer", "Spekulationsgeschäfte". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf". [Excel]: "Steuerreform Nachweisrechnung.xls", "Steuertabellen.xls", "Steuertarifvergleich.xls", "Steuerterminrechner.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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