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Details zur höheren Versicherungsteuer ab 2007

Es heißt, die Deutschen seien das am besten versicherte Volk der Welt. Das können wir zwar nicht überprüfen, glaubwürdig ist es aber schon. Kein Wunder also, daß auch die Versicherungsteuer ab 1. Januar steigt - im Gleichschritt mit der Umsatzsteuer (Übersicht über die wichtigsten Änderungen).

Der Steuerpflicht unterliegen nach §1 Abs. 2 Versicherungsteuergesetz (VersStG) aber nur Versicherungen über Risiken mit Bezug auf unbewegliche Sachen, insbesondere Bauwerke und Anlagen, und auf darin befindliche Sachen mit Ausnahme von gewerblichem Durchfuhrgut; Risiken mit Bezug auf Fahrzeuge aller Art und Reise- oder Fernrisiken auf Grund eines Versicherungsverhältnisses mit einer Laufzeit von nicht mehr als vier Monaten. Nicht versicherungsteuerpflichtig sind und bleiben auch folgende Versicherungen und Risiken (§4 VersStG):

  • die Rückversicherung,
  • öffentlich-rechtliche Versicherungen, etwa die gesetzliche Sozialversicherung,
  • Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung,
  • für die Arbeitslosenversicherung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
  • Kranken-, Lebens-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegeversicherungen,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • für eine Versicherung bei einer Lohnausgleichskasse, die von Tarifvertragsparteien errichtet worden ist, um Arbeitnehmer bei Arbeitsausfällen zu unterstützen,
  • Rechtschutzversicherungen, die Rechtsschutz oder Unterstützungen bei Streik; Aussperrung oder Maßregelung durch einen Berufsverband bieten,
  • Versicherungen der beglaubigten diplomatische Vertretungen außerdeutscher Staaten, der Mitglieder dieser diplomatischen Vertretungen, der zugelassenen konsularische Vertretungen außerdeutscher Staaten und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Konsularvertreter (Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln, Konsularagenten),
  • Versicherung von Vieh bis 4.000 Euro und
  • Versicherungen beförderter Güter gegen Verlust oder Beschädigung.

Allgemein bekannt ist, daß die regelmäßige Versicherungssteuer von 16% auf 19% steigt (§6 Abs. 1 VersStG) - was dem Anstieg der Umsatzsteuer entspricht. Aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn das §6 Abs. 2 VersStG kennt eine Vielzahl von Steuersätzen, die gleichwohl alle ansteigen:

  1. bei der Feuerversicherung und bei der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 14% (2002-2006: 11%) des Versicherungsentgelts,
  2. bei der Gebäudeversicherung 17,75% (2002-2006: 14,75%) und
  3. bei der Hausratversicherung 18% (2002-2006: 15%) des Versicherungsentgelts,
  4. bei der Hagelversicherung und bei der im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei genommenen Versicherung von Glasdeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden für jedes Versicherungsjahr 2 Promille der Versicherungssumme;
  5. bei der Seeschiffskaskoversicherung 3% (zuvor 2%) des Versicherungsentgelts und
  6. bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,8% (zuvor 3,2%) des Versicherungsentgelts.

Während man den Anstieg der Umsatzsteuer wegen seiner weitgehenden Unausweichlichkeit beklagen kann, gibt es bei der Versicherungsteuer gute Gründe zum Ausweichen: Schon das Vorhandensein einer Versicherungsteuer alleine sollte hinreichend nachweisen, daß bei normalen Risiken der Erwartungswert einer Versicherung (nämlich durch die Steuerabschöpfung) stets negativ ist und sich zu Versichern außerhalb des Vorliegens besonderer Risiken niemals eine rationale Verhaltensweise ist. Diese Steuerverschärfung muß also nicht wehtun - meistens jedenfalls.

Links zum Thema: Die Versicherungen und der Erwartungswert, oder was Ihnen Ihr Versicherungsvertreter nicht verrät | Kfz-Haftpflicht: von der Versicherung, die nie eine war | Versicherungswahnsinn: wer Spaß hat, ist nicht versichert | »Kontenklärung«: Über die rabiaten Werbemethoden der Rentenversicherung | Vorausschau auf wichtige Rechtsänderungen zum 01.01.2007 (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Erwartungswert", "Versicherungsarten", "Versicherungbeiträge", "Versicherungsteuer" (und verwandte Stichworte). [Manuskripte]: "Entscheidungstheorie.pdf", "Steuerrecht.pdf", "Versicherung.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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