Der kostenlose Newsletter der BWL CD © Harry Zingel 2001-2009 |
Mehr wissen, mehr können, mehr sein! |
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog | |
Versicherungswahnsinn: wer Spaß hat, ist nicht versichert |
Immer wieder haben wir uns an dieser Stelle über die oft zweifelhaften Praktiken von Versicherungen ausgelassen. Jetzt gibt es wieder einen Anlaß dazu: Wer Spaß hat, ist nicht versichert. Und das wurde sogar gerichtlich bestätigt. So fördert der Automobilhersteller DaimlerChrysler den Motorsport unter seinen Mitarbeitern, in der Branche ganz offensichtlich angemessen. Im aktuellen Fall ging es um das Kartfahren, also eine Sportart, die zweifellos Spaß macht, aber eben auch zu Verletzungen führen kann. Zu Knochenbrüchen bei Karambolagen, zum Beispiel. Dann erhebt sich die Frage, ob hier ein Arbeitsunfall vorliegen könnte. Die Förderung des Sportgeschehens durch den Arbeitgeber scheint dies nahezulegen. Der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts war anderer Ansicht. Kartfahren, so die Richter, könne nicht als Betriebssport anerkannt werden und dabei entstehende Unfälle könnten daher unter keinen Umständen als Arbeitsunfälle gelten, da dieser Sport nicht dem Ausgleich betrieblicher Belastungen diene, sondern Spaß und Wettbewerb im Vordergrund stehen. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mitarbeiters von DaimlerChrysler ab, der sich auf einer Kartbahn einen Fuß gebrochen hatte. Was also sagt uns das? Wer Spaß hat, ist nicht versichert. Eine zweifelhafte Logik, fürwahr. Unternehmen sollten möglicherweise im Sinne der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht prüfen, welche Sportarten ihren Mitarbeitern zu viel Spaß machen, und solches Arten der Leibesertüchtigung vertragsrechtlich untersagen oder doch wenigstens nicht mehr finanziell oder sonst fördern. Eine Ausnahme ist möglicherweise Schach: diese Sportart macht zweifellos Spaß, aber das Verletzungsrisiko ist doch eher gering. Auch der Matratzensport ist vermutlich eine Ausnahme. Der macht noch mehr Spaß, ist aber anderweitig abgesichert - wie man kürzlich bei Volkswagen erfahren konnte. Das Aktenzeichen des Urteils: L 3 U 95/05. Link zum Thema: Der organisierte Betrug (interner Link) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abgaben, soziale", "Lohnnebenkosten", "Versicherer", "Versicherungsarten", "Versicherungsbedingungen, allgemeine", "Versicherungsbeiträge" (und viele weitere verwandte Stichworte). [Manuskripte]: "Führung Management Skript.pdf", "Mitarbeiterbeteiligung.pdf", "Personalwesen.pdf", "Versicherung.pdf". |
© Harry Zingel 2006; Erlgarten 8, 99091 Erfurt, Tel. 0172-3642082, 0361-2606029, Fax 0361-2118928
© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de