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IHK-Prüfungen: kurz oder schmerzhaft?

Im Forum für Betriebswirtschaft tauschen sich Teilnehmer von Lehrgängen wie "Geprüfter Betriebswirt" oder "Geprüfter Technischer Betriebswirt" immer wieder darüber aus, was in den "beiden Prüfungsteilen" so alles abging. Dabei ist es gar nicht ausgemacht, daß es wirklich zwei Prüfungsteile geben wird. Manche Kammern erledigen die Prüfung in einem Abwasch - und das hat nicht nur Nachteile.

So werden bestimmte Prüfungsteile meist schon in der Mitte des Lehrganges, in der Regel nach einem Jahr absolviert. Der Teilnehmer hat dann am Ende nur noch die restlichen Prüfungsfächer vor sich - jedenfalls dann, wenn es planmäßig läuft. Das tut es aber nicht immer: die zweiteilige Prüfung kann auch bedeuten, daß man in der zweiten Hälfte des Lehrganges weiß, daß man schon ein Mal durchgeknallt ist. Motivierend wirkt das jedenfalls nicht.

Auch die Frist zur Wiederholungen ist ein oft nicht beachtetes Problem: die beträgt nämlich nur zwei Jahre, die mit dem Termin der ersten Prüfung beginnen. Wer also bei einem zweijährigen Lehrgang schon nach einem Jahr die erste Prüfung vergeigt, hat nach Ende des Lehrganges nur noch ein Jahr Zeit, das Problem auf die Reihe zu bringen - nicht alle, die sich auf solche zweiteilige Prüfungen einlassen, bedenken das rechtzeitig.

Schließlich aber, und das wiegt am schwersten, steht da die inhaltliche Frage im Raum, denn die Prüfungslyriker sind bisher nicht unbedingt dafür berühmt, ihre Schützlinge mit Samthandschuhen anzufassen. In den höchsten Abschlüssen, die die IHK zu vergeben hat, und die durch die neuen Prüfungsordnungen zweifellos noch weiter aufgewertet worden sind (vgl. zum Geprüften Betriebswirt und zum Geprüften Technischen Betriebswirt), haben eben auch die Prüfungen ein gewisses Niveau. Da aber hilft nur interdisziplinäres Denken, ganz so wie in der bösen Wirklichkeit, für die wir den ganzen Streß ja angeblich auf uns nehmen:

So beispielsweise kann einem das BSC-Konzept sinnvoller Weise in mehreren Zusammenhängen begegnen, etwa im Marketing, im Controlling oder ebensogut im Bereich des Qualitätsmanagements, denn überall dort wird es in den Betrieben benutzt. Und seit der Verschärfung des §289 HGB durch das Bilanzrechtsreformgesetz Ende 2004 sogar im Rechnungswesen. Niemand aber garantiert, wo es die Aufgabenpoeten dieses Mal gerade verorten, auch kein Dozent - und so trägt nur der in zwei Teilen geprüfte Teilnehmer das Risiko, im ersten Prüfungsteil mit einem Thema konfrontiert zu werden, daß ihm im Unterricht erst nach der Prüfung begegnet. Pech gehabt, sozusagen.

Es kann also durchaus von Vorteil sein, die gesamte Prüfung in wenigen Tagen nach dem ganzen Lehrgang abzuschließen, also nicht auf zwei Termine zu verteilen. Das freilich ist mehr Streß in weniger Zeit: bis zu zwei Prüfungen pro Prüfungstag sind eine harte Anforderung. Doch zum Erfolg gibt es keinen Lift, man muß immer die Treppe benutzen. Ohne Fleiß kein Preis: und ein bißchen muß es schließlich weh tun. Man zieht einen Zahn schließlich auch nicht in mehreren Sitzungen auf des Zahnarztes Folterstuhl, sondern möglichst in einem Ruck. So ist es auch bei Prüfungen.

Links zum Thema: Forum für Betriebswirtschaft | Geprüfter Betriebswirt: neue Verordnung, neue Prüfung - neues Spiel, neues Glück | Technischer Betriebswirt: Erste Erfahrungen mit der neuen Verordnung | Stöber, Raschel, Blätter: bald mit dem Waschkorb zur IHK-Prüfung? | Geprüfter Betriebswirt: Hinweise zum neuen Rahmenstoffplan | Neuregelungen im Lagebericht ab 2005 (interne Links)

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