Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Geprüfter Betriebswirt: neue Verordnung, neue Prüfung - neues Spiel, neues Glück

Nachdem für den Geprüften Technischen Betriebswirt, wie der Lehrgang jetzt offiziell heißt, schon seit 2004 eine neue Verordnung besteht und inzwischen auch schon erste Erfahrungen mit den neuen Prüfungen gesammelt werden konnte, steht für die diesen Herbst beginnenden Lehrgänge Betriebswirt/IHK nunmehr auch eine neue Verordnung an. Wir haben etwas näher hingeguckt und fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Alter Wein in neuen Schläuchen?

Wie der Technische Betriebswirt wurde auch der Betriebswirt/IHK in "Geprüfter Betriebswirt" umbenannt, wahrlich eine Großtat. Allerdings fehlt jetzt der Bezug auf die IHK im Lehrgangstitel, was u.U. für die Absolventen von Vorteil sein kann, denn "IHK-Niveau" hat als Einstufung eines Bewerbers bisweilen einen etwas abwertenden Beigeschmack. Die Grundstruktur des Lehrganges hingegen wurde nicht angetastet: der Kurs ist also nach wie vor primär strategisch orientiert und zielt auf das mittlere Management. Operations Research, Material- und Produktionswirtschaft und andere mathematische Härten der Betriebswirtschaft stehen weiterhin nicht auf dem Programm. Und auch die schriftliche Prüfung soll noch immer aus den zwei Teilen "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" und "Führung und Management im Unternehmen" mit den dem Grunde nach bekannten Fächern sowie der Projektarbeit bestehen. Die Änderungen findet man eher im Detail.

Auch hier bald mit dem Waschkorb zur Prüfung

Auch bei den Kammerbetriebswirten werden künftig wohl alle Hilfsmittel zur Prüfung zugelassen, die kein eigenes Betriebssystem haben. Ausgedruckte Skripte, Textbände der IHK und beliebig viele Bücher dürfen also künftig zur Prüfung mitgebracht werden - mit allen Risiken und Nebenwirkungen, die das mit sich bringt. Dies könnte aber mittel- bis langfristig auch ein Einstieg in den Ausstieg aus dem Drama mit den Textbänden sein, was wir ja schon lange fordern. Für Fernstudienanbieter wie die SGD, die schon seit langer Zeit mit Qualitätsproblemen zu kämpfen haben (Beispiel 1, Beispiel 1, Beispiel 1), dürfte es hingegen noch schwerer werden, ihre Kunden zu einem Prüfungserfolg zu führen, weil diese Prüfungen viel weniger vorhersagbar sind als bisher und daher der "Auswendiglerner" viel schlechtere Karten hat. Aber der Teufel steckt auch hier im Detail:

IFRS für Kammerbetriebswirte

So soll der erste Prüfungsteil weiterhin einen Bereich "Marketing" enthalten, der sich vermutlich nicht sehr von seiner bisherigen Inkarnation unterscheiden dürfte. Spannend wird es dagegen im Rechnungswesen. Dort ist jetzt von "Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens" die Rede. Kenntnisse des nationalen wie des internationalen Rechnungswesens, so die Verordnung, seien anzuwenden. Die Kammerbetriebswirte sollten sich also darauf einstellen, künftig mit IAS/IFRS konfrontiert zu werden. Das ist dem Grunde nach höchst wünschenswert, weil dieser Wandel ohnehin stattfinden - mit der IHK oder ohne sie. Es dürfte aber den Rechnungswesen-Teil der Prüfungen heftiger gestalten. Den Lehrgangsveranstaltern rate ich, dringend eine diesbezügliche Qualifikation zu erwerben, weil von IAS/IFRS in Zukunft viel abhängen wird. Indirekt sagt uns der neu eingeführte IAS/IFRS-Inhalt übrigens auch, daß English wichtiger wird, denn dies ist, ob einem das gefällt oder nicht, die Sprache des Rechnungswesens: "Asset" kann man zwar mit "Vermögensgegenstand" übersetzen, aber die deutsche Vermögensdefinition deckt sich eben nicht mit der Asset-Definition aus F 49, so daß der Betriff oft unübersetzt verwendet wird.

Mehr Rechnungswesen und Controlling

Nach §3 Abs. 4 der Verordnung muß der Teilnehmer nun auch das Steuersystem in seiner Bedeutung für das Unternehmen bewerten können und bilanzpolitische Instrumente zielorientiert anwenden können. Das läßt vermuten, daß die Anforderungen in Richtung externes Rechnungswesen erheblich heftiger werden - was im Grunde auch wünschenswert ist, denn in dieser Hinsicht war der Betriebswirte-Lehrgang bisher etwas unterbelichtet. Wer mit der Veranstaltung jetzt beginnt, sollte aber auch Abs. 5 desselben Paragraphen im Auge behalten. Dort wird nicht nur das Controlling als Instrument der Unternehmensführung genannt, sondern auch die Kennzahlenrechnung, das Finanzwesen und die Faktoroptimierung sind wesentliche Stichworte. Man muß also auch in dieser Richtung mit Prüfungen rechnen, die über das bisherige Maß hinausweisen - und das war ja schon nicht wenig. Für die Teilnehmer bedeutet dies, noch mehr Mühe auf das Rechnungswesen zu verwenden, und für die Lehrgangsplanung, daß Dozenten aus Bilanzbuchhalter-Lehrgängen, die bisher nur selten bei den Betriebswirten unterrichtet haben, dort jetzt ganz gut aufgehoben sind.

Die "wertende Betriebswirtschaft", oder Totgesagte, die immer noch leben

"Der Betriebswirt soll", so heißt es in §1 Abs. 2 der Verordnung, "auf der Basis eines an Werten orientierten, strategisch ausgerichteten Verständnisses" seine Aufgaben mit Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz wahrnehmen können. Anscheinend steigt hier die auf H. Nicklisch ("Die Betriebswirtschaft", Stuttgart 1932) basierende wertende Betriebswirtschaft wieder aus der Versenkung empor. Die längst von der schmalenbach'schen wertfreien Schule verdrängt geglaubte wertende Betriebswirtschaft versucht, den Betrieb als "Synthese von Bewußtseinsprozessen und Naturvorgängen" aufzufassen, will also den Betriebswirt durch Ziel- und Zwecksetzung umerziehen. Es wundert nicht, daß Nicklisch der unter den Nazis bevorzugte Ansatz war - und sich Qualitäts- und besonders Umweltmanager mit ihrem Stakeholder-Ansatz der indirekten Kontrolle der Unternehmung durch außenstehende Interessengruppen bis heute auf ihn beziehen. Unterstellt man dem Verordnungsgeber grundlegende Kenntnisse in der Geschichte der Betriebswirtschaft, so muß dieser Ansatz als höchst bedenklich gelten.

Projektarbeit und Fachgespräch

In diesem Bereich scheinen sich keine nennenswerten Änderungen aufzutun. Nach wie vor soll die Projektarbeit, deren Thema vom Prüfungsausschuß gestellt wird, als binnen 30 Tagen anzufertigende schriftliche Hausarbeit zeigen, daß der Kandidat eine komplexe Problemstellung im thematischen Bereich des Lehrganges erfassen, darstellen und lösen kann. Das Fachgespräch soll mindestens 30 Minuten dauern und die Präsentationszeit soll maximal 15 Minuten nicht überschreiten.

Noch keine Rahmenstoffpläne

Die Rahmenstoffpläne stehen nicht in der Verordnung, sondern im Büro der IHK, wo sie diese Woche aber noch nicht aufgetaucht waren. Sobald sie sich blicken lassen, wird an dieser Stelle darüber berichtet - und lange kann das nicht mehr dauern, denn die ersten Lehrgänge beginnen ja bald. Wir werden dann erfahren, wie weit beispielsweise die IFRS-Kenntnisse ins Detail reichen müssen. Beim Technischen Betriebswirt hält sich das Thema internationale Rechnungslegung noch in Grenzen - noch. Auch hier tut sich aber eine riesige Spielwiese für künftige Überraschungen in Prüfungen auf: das IFRS Bound Volume umfaßt alleine so ca. 2.500 Seiten.

Aufwertung des Lehrganges?

Noch bis zum 30. Juni 2010 können Prüfungen nach der alten Verordnung abgenommen werden, und auf Antrag gibt es sogar eine Verlängerung. Ob das ratsam ist, ist aber eine ganz andere Frage. Unserer Ansicht nach wird der Lehrgang durch die neue Prüfungsverordnung schwerer, aber hoffentlich auch inhaltlich aufgewertet. Der Bezug auf die wertende Betriebswirtschaft ist eine potentielle Katastrophe - unterstellt man der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan gewußt zu haben, wer Nicklisch war, muß man schließen, daß der Lehrgang zu einer politischen Umerziehungsmaßnahme verkommen könnte. Wird hingegen dieser unselige Einfluß aus Inhalten und Prüfungen ferngehalten, was man hoffen muß, könnte mittelfristig mit einer Verschärfung des Prüfungsprofiles auch eine Wertsteigerung des Zertifikates einhergehen. Das nützt den Absolventen ebenso wie den Betrieben. Wir bleiben auf jeden Fall am Ball, und der geneigte Leser wird eingeladen, von Zeit zu Zeit hier für weitere Artikel lustzuweilen.

Links zum Thema

Technischer Betriebswirt: Erste Erfahrungen mit der neuen Verordnung | Stöber, Raschel, Blätter: bald mit dem Waschkorb zur IHK-Prüfung? | IHK-Lehrgänge: Das Drama mit den Textbänden | Betriebswirt/IHK: Verbesserungsvorschlag Nr. 1: Die IHK-Textbände | »Donald Dick«: Porno-Sprache in Übungsaufgaben! | FIFO, LIFO und die SGD: veraltete Aufgaben, falsche Lösungen | Der Bilanzgewinn und die SGD, oder wie man Können und Erkennen sachgerecht vermittelt | IAS/IFRS-Gesamtskript | Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 3 von 3 | Teil 2 von 3 | Teil 1 von 3 (interne Links) Die neue Verordnung im BGBl (externer Link)

© Harry Zingel 2006; Erlgarten 8, 99091 Erfurt, Tel. 0172-3642082, 0361-2606029, Fax 0361-2118928


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de