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Lagerwesen: wie sich die Lagerdauer bei FIFO verdoppelt |
Vor zwei Tagen haben wir an dieser Stelle dargelegt, weshalb in vielen Lehrbüchern für Auszubildende eine falsche Methode zur Berechnung von Lagerdauer und Lagerumschlagshäufigkeit angewandt wird - und natürlich, nur falls uns wieder jemand vorwirft zu quengeln, auch gezeigt, wie es richtig geht. Leider gibt es in diesem Zusammenhang aber noch weitere Überraschungen, die so manchen Lagerverwalter schon ganz hart erwischt haben: die Verdoppelung der Lagerdauer bei Umstellung von der Durchschnittsbewertung (§240 Abs. 4 HGB) auf FIFO (§256 HGB) beispielsweise. Wo früher nur ein, zwei Prozent wegen Überlagerung vergammelten, verdirbt plötzlich alles - bei Medikamenten oder Lebensmitteln eine Katastrophe. Wie aber kommt dieses Desaster zustande?
Wir nehmen weiterhin an, daß das Lager nach der Durchschnittsmethode i.S.d. §240 Abs. 4 HGB oder des IAS 2.25 bewertet werde. Die bilanzielle Bewertung des Lagerbestandes und die kostenrechnerische Bewertung der Entnahmen geschieht nach der gewogenen Durchschnittsrechnung. Diese sollte uns jetzt hier nicht weiter belasten; interessant ist in unserem Zusammenhang nur, daß dieses impliziert, daß jedes Lagerobjekt jederzeit entnommen werden kann. Man kann das Lager also mit einer offenen Kiste vergleichen:
Was aber ändert sich bei Umstellung auf FIFO - und was bewirkt die oben angedeutete Katastrophe?
Da jetzt jeweils das älteste Lagerobjekt entnommen wird, haben wir es mit einer Warteschlange zu tun, und zwar mit einer, in der niemand "vordrängelt". Jeder Lagergegenstand muß sich also immer durch die ganze Schlange hindurchwarten - und hat damit immer die maximale Lagerdauer auf dem Buckel. Nichts wird "vorzeitig" entnommen, die durchschnittliche Lagerdauer entspricht damit aber auch stets der maximalen Lagerdauer:
Auch die von einem Lagerverwalter gewählte handelsrechtliche Bewertungsmethode, wer hätte das gedacht, ist für anscheinend so bewertungsferne Dinge wie die durchschnittlicher und die maximale Lagerdauer der einzelnen Bedarfsobjekte verantwortlich. Das ist zwar im Tagesgeschäft nicht weiter von Bedeutung, denn aufgrund des Grundsatzes der Methodenstetigkeit (§252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) muß die einmal gewählte Bewertungsmethode beibehalten werden. Führt aber beispielsweise der Eierlieferant individuelle Legedaten auf den einzelnen Eiern ein (was früher eine Satire war, ist bekanntlich längst von der Wirklichkeit überholt worden), so dürften wir beispielsweise von der Durchschnittsmethode auf FIFO umstellen - und würden dabei vielleicht die oben dargestellte Überraschung erleben. Da aber kommt das Steuerrecht ins Spiel. Dieses verbietet nämlich seit Anfang des Jahres die FIFO-Methode. Man soll allen Ernstes LIFO für Lebensmittel anwenden - wo bei dieser Methode gar keine Aussage mehr über die Lagerdauer mehr möglich ist. Auch hier überholt also die Wirklichkeit die Satire. Und merkt es noch nicht einmal. Das freilich ist eine noch heftigere Überraschung... Links zum Thema: Lagerdauer und Lagerumschlagshäufigkeit: Gravierende Fehler in Lehrbüchern für Auszubildende | Verbrauchsfolgebewertung: denn sie wissen nicht, was sie tun | Formelsammlung der BWL | Skript zur Disposition | Skript zur Bestellmengenrechnung | Lagerkennziffernrechner für Excel | Verbrauchsfolgerechnung für Excel (interne Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Disposition", "Durchschnittsmethode", "FIFO-Verfahren", "IAS", "IFRS", "Lagerdauer, durchschnittliche", "Lagerdauer, maximale", "LIFO-Verfahren", "Verbrauchsfolgebewertung". [Manuskripte]: "Bestellmenge.pdf", "Disposition.pdf", "IAS.pdf", "Lager.pdf", "Steuerrecht.pdf". [Excel]: "FIFO-LIFO Modellrechnung.xls", "Lager Kennziffern Visualisierung.xls", "Lager Kennziffern.xls", "Lagerkosten Rabatt.xls". Literatur: |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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