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Steuerrecht: Wird die Bauabzugsbesteuerung endlich abgeschafft?

Die Bauabzugsbesteuerung nach §§48 bis 48d EStG regelt im wesentlichen, daß ein Bauunternehmer 15% des von einem Bauherren geschuldeten Preises direkt an das Finanzamt abführen muß. Dieser Betrag wird vom Fiskus als Vorschuß auf später fällige Steuerzahlungen behandelt. Die ab 2002 durch das damalige "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" zur Sicherung des staatlichen Steueranspruches in das EStG eingefügte Neuregelung wurde vielfach als viel zu bürokratisch, liquiditätsbelastend und wirkungslos kritisiert - und könnte jetzt tatsächlich vor dem Aus stehen.

Dem Vernehmen nach prüft das Bundesfinanzministerium nämlich eine Abschaffung dieser komplexen Regeln, denn neben der eigentlichen Abzugsbesteuerung sind Freibeträge und zahlreiche Verfahrensdetails, Berichtspflichten und Ausnahmen zu beachten, die die Sache nicht gerade einfacher machen. Und der damalige Zweck der Regelung wurde weit verfehlt: die Schwarzarbeit ("illegale Betätigung") wurde weder im Baugewerbe noch sonstwo "eingedämmt". Sie wird vielmehr noch ausgeweitet, zum Beispiel zum 1. Januar 2007. Da nämlich steigt die Umsatzsteuer, und das dürfte ein starker Anreiz sein, auf Rechnungen von Handwerkern zu verzichten.

Ob dies dem Baugewerbe aber noch etwas nützt, bleibt abzuwarten. Schon durch die Abschaffung der Eigenheimzulage ist die (legale) Beschäftigung im Baugewerbe ebenso zurückgegangen wie im Jahr zuvor durch die geradezu als Beschäftigungsprogramm für Schwarzarbeiter wirkende EU-Osterweiterung, und die derzeit steigenden Zinsen und zurückgehenden Bevölkerungszahlen tun ein übriges, die Baukonjunktur zu drücken. Aber immerhin scheint man jetzt ernsthaft über Bürokratieabbau nachzudenken. Zwar nur ein kleiner Schritt, aber wenigstens in die richtige Richtung.

Links zum Thema: Eigenheimzulage endgültig gestrichen - was aber sagt uns das? | Eigenheimzulage: die Sparmaßnahme, die keine war | EU-Osterweiterung: nichts zu feiern (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Bauabzugsbesteuerung", "Baukosten". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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