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Wie wir alle den Streik im öffentlichen Dienst mitfinanzieren

Schon seit Wochen bleiben Mülltonnen ungeleert, Behörden geschlossen und Krankenhäuser minimalbesetzt, weil man im öffentlichen Dienst um einige Minuten Arbeitszeit einen massiven Streik führt. Während Hausbesitzer sich noch am Müllwerkerstreik durch Nichtzahlung der Müllgebühren für die Streikzeit beteiligen können, bleibt Zwangskrankenversicherten kaum eine angemessene Antwort, denn die Verweigerung von Beiträgen angesichts geschlossener Arztpraxen und verschobener Operationen wird vom Raubsystem der Zwangsversicherungen weitgehend unmöglich gemacht. Wenig bekannt ist aber, daß wir alle indirekt in die Streikkasse der Gewerkschaft einzahlen - auch die, die mit dem Ausstand gar nichts zu tun haben. Wie aber verträgt sich das mit dem Grundsatz der Tarifautonomie?

So sind Streikgelder kein steuerpflichtiger Arbeitslohn und auch keine sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen. Wer das aber im §3 EStG sucht, wird nicht fündig, denn Rechtsquelle ist ein BFH-Urteil vom 24.10.1990 (X R 161/88, BStBl. 1991, II S. 337). Während seit Anfang des Jahres auch Abfindungen, Heirats- und Geburtsprämien, Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wie normales Arbeitseinkommen behandelt werden (Abschaffung der Nrn. 9, 10 und 15 in §3 EStG), und schon seit dem Alterseinkünftegesetz Altersrenten besteuert werden, leisten wir uns weiterhin eine Steuerfreiheit der Streikkassen, obwohl die Tarifparteien doch unbeeinflußt von außen verhandeln sollten - also eigentlich ohne einseitige Vorteilsgewährung im Wege steuerrechtlicher Privilegien.

Das wundert um so mehr als auch die Beiträge der Arbeitnehmer zu Gewerkschaften gemäß §9 Abs. 1 Nr. 3 EStG Werbungskosten sind. Die Gewerkschaften sind also samt ihrer den Bürger erfreuenden Streiks komplett einkommensteuerfrei - während die Zwangssozialversicherung schon bei den Beiträgen nicht voll steuerfrei ist, und auch nicht alle aus diesen Versicherungen dem Arbeitnehmer zufließenden Leistungen steuerbefreit sind.

Unter Rot-Grün haben die Gewerkschaften faktisch mitregiert. Es wäre eigentlich an der Zeit, mindestens die Steuerfreiheit der Streikgelder abzuschaffen. Mag man dem Gedanken noch folgen, daß die Beiträge an Gewerkschaften Werbungskosten sind ist doch nicht einzusehen, weshalb die ganze Nation indirekt die Gewerkschaften unterstützt. Ein Relikt aus alten sozialistischen Zeiten, das man anscheinend noch immer nicht beseitigt hat - oder nicht beseitigen will.

Links zum Thema: Steuerfreiheit von Abfindungen: ein harter Schlag | BSG: Rentenraub zulässig und kein Gleichheitsverstoß | Alterseinkünftegesetz heute im Bundestag beraten | Rentner im Visier der Finanzverwaltung (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abgaben, soziale", "Rentenbesteuerung", "Werbungskosten". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf", "Werbungskosten.pdf".
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