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Was sind eigentlich ABS-Transaktionen? |
Staatliche Restriktionen unternehmerischer Freiheiten und immer engere Rahmenbedingungen für Kreditfinanzierung im Zusammenhang mit Basel II sind ein Sumpf, in dem seltsame Blüten wachsen: Asset Backed Securities Transaktionen zum Beispiel, also durch Vermögenswerte (zumeist Forderungen) gesicherte Sicherungs- und Kredittransaktionen, durch die ein Kreditnehmer nicht nur ein höheres Rating und damit eine bessere Bonität erwirbt, sondern zugleich auch wie beim Factoring Forderungsmanagement betreiben kann. Die alten Grenzen zwischen Geld- und Kreditleihe werden zunehmend verwischt: lesen Sie die Details in diesem Artikel.
Da die Zweckgesellschaft die erworbenen Forderungen den Originatoren gegenüber sogleich begleicht, können diese die freigewordene Liquidität zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten verwenden. Dies verbessert relevante Bilanzkennzahlen, insbesondere die Anlagedeckung. Auf diese Weise erwirbt auch der Originator eine höhere Bonität und kann damit günstiger Fremdkapital aufnehmen. Bei Fälligkeit der erworbenen Forderungen zieht nicht die Zweckgesellschaft als (neuer) Gläubiger den Betrag von den Schuldnern ein, sondern das veräußernde Unternehmen tut dies, und leitet die Tilgung der Forderungen an die Zweckgesellschaft weiter. Dies ist erforderlich, da der Schuldner nicht über den Forderungsverkauf informiert wird, also eine stille Zession vorliegt. Die Zweckgesellschaft verfügt regelmäßig nicht über die Ressourcen, ein vollständiges Inkassomanagement zu betreiben, obwohl die Kombination der Inkassodienstleistung und des Bonitätsmanagements durch die Zweckgesellschaft denkbar wäre. Anders als es beim "echten" Factoring der Fall ist, erfüllt die ABS-Transaktion also keine genuine Sicherungsfunktion hinsichtlich der Forderungen. Zweckgesellschaften können vom Originator oder gemeinsam von mehreren Originatoren gegründete Organisationen sein, so daß - je nach Ausgestaltung - ein Konzern oder ein Joint Venture vorliegt. Da durch das Basel II Abkommen Kredite teurer geworden sind, nimmt die Bedeutung von ABS-Transaktionen wie auch von Factoring derzeit ständig zu. Zudem kann eine Defacto-Gewinnverschiebung auf die Zweckgesellschaft stattfinden. In diesem Zusammenhang wundert es nicht, daß viele Zweckgesellschaften in Niedrigsteuergebieten ansässig sind. Die hohe Besteuerung von Unternehmensgewinnen in Deutschland befördert damit zusätzlich die Bildung von Zweckgesellschaften und die Einführung von ABS-Transaktionen sogar schon im Mittelstand. Ach ja: in IHK-Prüfungen wurden ABS-Transaktionen noch nicht gesichtet. Es gibt aber auch keine Garantie, daß es so bleibt ;-) Links zum Thema: Wirklich so günstig? Warum Leasing sich nicht lohnt | Sale and Lease Back: wirklich ein lohnendes Geschäft? | Das Geheimnis des Annuitätendarlehens, oder was Ihre Bank Ihnen nicht verrät | Basel II: Das Ende der Kreditversorgung? (interne Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Asset-Backed-Securities Transaktionen", "Bank", "Bankkredit", "Basel I Abkommen", "Basel II Abkommen", "Factoring", "Leasing". [Manuskripte]: "Finanzierung Skript.pdf", "Investition Skript.pdf". [Excel]: "Break Even aus Gesamtkosten.xls" (enthält alle hier beschriebenen Aufgabentypen!). |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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