Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Spam: So einfach umgeht man das Wettbewerbsrecht!

Werbefaxe, Werbeanrufe und diese entnervenden Werbemails an Kunden, mit denen keine Geschäftsbeziehung besteht, sind bekanntlich als sogenannte "unzumutbare Belästigung" gemäß §7 Abs. 2 Nr. 3 bis 4 des neuen Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten und können zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen. Dennoch kennt jeder solche eigentlich widerrechtlichen Kontaktversuche. Wie entziehen sich also die Werber den Rechtsfolgen ihres nervenraubenden Tuns? Es ist ganz einfach!

Der neue Auto-Reifenhändler stellt sich vor

Gleich fünf Mal erhielt ich kürzlich eine Spam-Mail eines sogenannten Billigreifenlagers aus 26639 Wiesmoor, alleine vier Mal an meine AOL-Adresse, was uns natürlich sagt, daß diese eMail-Adresse mit einem automatischen System von meinen Webseiten "geerntet" wurde. Angemeldet habe ich mich jedenfalls nirgends, schon gar nicht fünf Mal, und alle meine Reifen kaufe ich bei einem Autohaus hier vor Ort. Die beworbene Domain ist aber in Deutschland, also ein leichtes Spiel. Auf den ersten Blick jedenfalls. Ein Klick in die WHOIS-Abfrage bei DENIC offenbart jedenfalls einen Herrn Hofdmann als Internetverantwortlichen, und schnell findet sich auch ein Herr D. Klune als Inhaber. Mißtrauisch macht aber, daß die Mail zwar das Billigreifenlager bewirbt, aber von www.wolfgangstange.info zu kommen scheint. Eine Webseite oder gar ein Impressum sucht man dort indes vergebens. Der Inhaber ist aber auch leicht zu ermitteln - soweit öffentlich zugängliche Informationen reichen.

Der betrügerische Mailversand

Hier kann man aber nicht bei DENIC nachsehen, sondern muß einen der zahlreichen WHOIS-Abfragedienste für nicht ländergebundene Domains verwenden, zum Beispiel InterNIC. Dieser Dienst offenbart jemanden in Meppen als Domaininhaber, und eine Analyse der Header-Zeilen der Mail zeigt, daß hier keine Fälschung vorliegt. Die bei Schlund + Partner gehostete Webseite ist wirklich Urheber der Spams. Es verwundert nicht nur, daß dieser doch eher bekannte Hoster eine solche Spam-Aktion nicht stoppt - es taucht auch eine eMail-Adresse in dem Datensatz auf, die, wie ich inzwischen weiß, nicht zum Domaininhaber gehört. Zufall oder bewußte Geschäftsschädigung einer dritten Person? Wer ist der wahre Registrant dieser Domain?

Spam als Dienstleistung

Jetzt wäre interessant zu erfahren, was der Billigreifenhändler mit der Wolfgangstange-Domain zu tun hat. Immerhin konnte ich herauskriegen, daß jener Wolfgang dem Herrn Hofdmann nicht unbekannt ist. Den Mann scheint es also wirklich zu geben. Die Kooperation der beiden könnte auch durchaus von beiderseitigem Vorteil sein: Dem Reifenhändler ist die Urheberschaft der Spam-Mails nämlich schwer nachzuweisen, obwohl er selbst darin beworben wird. Es wundert daher nicht, daß ich auf Schreiben wie diese Offenlegungsanforderung bisher keine Antwort erhalten habe. Die inzwischen gewiß recht zahlreichen Abmahnungen stapeln sich vermutlich inzwischen bei Wolfgang Stange oder der in dem WHOIS-Datensatz als Registrant genannten Person. Aber ist diese Person auch zahlungsfähig? Oder vielleicht schon lange im Insolvenzverfahren? Oder ist die Adresse des Domaininhabers gar insgesamt eine Fälschung? Die inzwischen sicher als gefälscht bekannte eMail-Adresse legt einen solchen Betrugsversuch immerhin nahe.

So leicht umgeht man das Gesetz

Man kann also offensichtlich eine Person beauftragen, für wenig Geld eine Domain anzumelden (ohne eine Webseite aufzusetzen) und dann nach Herzenslust zu spammen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Zahlungsunfähige Mitbürger, Ein-Euro-Arbeitsdienstler oder andere Hartz IV Teilnehmer freuen sich gewiß über ein kleines Zusatzentgelt für solche Dienste, und pfeifen auf das UWG. Und eine Domain unter einem falschen Namen registrieren, dürfte in einem so hart umkämpften Markt kein wirkliches Problem sein, denn keiner prüft solche Daten auf Wahrheit (wie es etwa Banken oder Telefongesellschaften mit ihren Kundendaten tun). Das geht freilich nur gut, solange niemand Strafanzeige stellt, denn neben dem UWG-Verstoß, der übrigens keine strafrechtliche Komponente hat, könnte hier u.U. auch ein Betrug vorliegen (§263 StGB). Aber wer geht wegen ein paar lächerlicher Mails schon zur Polizei?

Lotto ist ein Mega-Geschäft

Das ist aber nicht die einzige Lücke im neuen UWG. So kriege ich immer wieder Anrufe von Lotto-Werbern, besonders derzeit von einer Firma aus Düsseldorf. Auch mit denen habe ich ganz sicher keine Geschäftsbeziehung, denn ich habe im Leben noch nie Lotto gespielt, und werde es auch nicht tun, denn ich beherrsche die Grundlagen der Statistik. Solche "Cold Calls" sind also ebenso rechtswidrig. Weiß das das Lotto-Team nicht?

Das UWG und die Internationalisierung

Wie auch die betrügerischen Faxe, über die wir dieses Frühsommer schon ausführlich berichtet haben (erst hier und dann nochmal hier), kommen die Anrufe der zahlreichen Lotto-Werber von Call-Centern aus dem Ausland. Das ist dank der Liberalisierung der Telekommunikationsnetze inzwischen kaum teurer wenn nicht sogar günstiger, als direkt von Deutschland aus anzurufen. Irland, Litauen und die Ukraine werden neben Indien als Standorte solcher Anrufdienstleister genannt. Wie auch beim Reifen-Spam nimmt sich der Lotto-Werber einen Dienstleister, der diesmal aber im Ausland sitzt, übermittelt diesem eine Liste mit Nummern, die anzurufen sind, und braucht sich dabei an keine deutschen Rechtsnormen zu halten, denn wie die Faxe aus Ungarn lassen sich auch die Werbeanrufe aus dem Ausland kaum abwehren, so sehr sie den Angerufenen auch entnerven mögen. Versucht man aber, den deutschen Lotto-Werber rechtlich anzugehen, kann der sich immer darauf berufen, der externe Dienstleister hätte Leute angerufen, die gar nicht angerufen werden dürfen.

Schöne neue Werbe-Welt

Es ist also abzusehen, daß wir in der nächsten Zeit noch viel mehr kommerzielle Botschaften um die Ohren gehauen kriegen, mit allen Telekommunikationsmitteln unserer Zeit. Und das süßeste Bonbon haben wir noch gar nicht ausgepackt: derzeit beginnen sich nämlich Telefone zu verbreiten, die direkt über das Internet funktionieren, also ohne traditionelle Telefonleitung, und auch ohne die damit verbundenen Kosten und technischen Einschränkungen. Sobald wir alle solche Internet-Telefone haben, lassen sich Tausende von Nummern gleichzeitig anrufen, bei manchen Anbietern sogar völlig kostenlos - ganz wie es schon gegenwärtig bei eMail der Fall ist. Jetzt ist es nur Lotto und gelegentlich ein Billigreifenlager, was aber wird in einigen Jahren los sein? Nicht auszudenken...

Links zum Thema

Datenschutzrechtliche Offenlegungsanforderung an das Billigreifenlager | Fax Spam: so funktioniert das schmutzige Geschäft | Fax Spam: weitere Erkenntnisse über die »Köz-Szol-Ker Kft« | Fernseh-Werbeblocker erlaubt: Am Beginn einer Revolution der Marktkommunikation (interne Links) Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb | DENIC eG | InterNIC (externe Links

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD

[Lexikon]: "Datenschutz", "e-Commerce", "Unlauterer Wettbewerb", "Wettbewerbsrecht". [Manuskripte]: "BDSG.pdf", "Datenschutz und Kryptographie.pdf", "Datenschutz und Sicherheit.pdf", "e-Commerce.pdf", "Marketing Rechtlich.pdf" (mit neuem UWG).
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de