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Vorsicht bei Schnäppchen: Haftung für die Umsatzsteuer!

Gemäß §25d UStG haftet der Unternehmer für schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer aus einem "vorangegangenen Umsatz", d.h., er haftet für seinen Lieferanten mit - unter Umständen sogar als Gesamtschuldner! Die wenig beachtete Vorschrift, die schon seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist, enthält eine böse Falle: die Haftung des Käufers für Schnäppchen. Geiz ist also nicht immer so geil.

So muß nach §25d Abs. 1 UStG der Käufer die Umsatzsteuer des Lieferanten zahlen, wenn der Lieferant die vorgefaßte Absicht hatte, die Steuer nicht zu zahlen, oder sich vorsätzlich in die Lage gebracht hat, die Steuer nicht zahlen zu können. Ziel dieser Vorschrift ist es eigentlich, Betrugskartelle aufzubrechen: zahlt der Lieferer nicht, holt sich der Staat das Geld halt bei seinem Kunden. Die handwerkliche Ausführung der Vorschrift ist aber mangelhaft, wie wir es von Rot-Grün gewohnt sind: so muß der Unternehmer nämlich gemäß §25d Abs. 2 UStG von der Hinterziehungsabsicht seines Lieferanten gewußt haben, wenn dieser "für seinen Umsatz einen Preis in Rechnung stellt, der zum Zeitpunkt des Umsatzes unter dem marktüblichen Preis liegt". Was sagt uns das? Schnäppchen sind gefährlich: sie können zu umsatzsteuerlicher Haftung führen!

Vor etwas mehr als einem Jahr hat Renate Künast versucht, Festpreise im Einzelhandel einzuführen. Das hier ist etwas ganz Ähnliches auf unternehmerischer Ebene: Außerordentlich günstige Unternehmer werden hierdurch unter Preisdruck nach oben gesetzt: wer besonders günstig anbieten kann, setzt sich automatisch dem Verdacht aus, ein umsatzsteuerliches Haftungsrisiko für seine Käufer zu bedeuten. Indirekt werden damit "marktübliche" Preise vorgeschrieben, was mit Marktwirtschaft und Konkurrenz wenig zu tun hat, aber damit hat Rot-Grün bekanntlich auch sonst Probleme. Und wer festlegt, was ein "marktüblicher" Preis ist, steht garnicht erst im Gesetz - hierüber können Steuerberater, Anwälte und Richter viel Papier produzieren, und natürlich viele Kostennoten.

So hat die Vorschrift auch ihr Gutes: sie sichert den beratenden Berufen ihr Auskommen. Das ist aber auch alles: der für Rot-Grün charakteristische ökonomische Unverstand manifestiert sich auch hier. Und ein Beitrag zur Entbürokratisierung, von der die Politik dauernd schwafelt, ist das auch nicht gerade.

Links zum Thema: Künasts Pläne zur Preisregulierung: bald Festpreise auch im Einzelhandel? | Nicht angewandte Rechtsvorschriften im Steuerrecht | Neue Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit | Bald höhere Umsatzsteuer auf »ungesunde« Lebensmittel? (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Quittung", "Rechnung", "Umsatzsteuer", "Vorsteuer" (und viele damit im Zusammenhang stehende Stichworte).
[Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf", "USt.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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