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Einigung bei EU-weiter Zinsbesteuerung

Wie die Nachrichtennetzwerke heute melden, sollen die EU-Staaten einen Durchbruch in den Verhandlungen über eine einheitliche Quellenbesteuerung der Zinseinkünfte erreicht. Insbesondere seien Luxemburg Zugeständnisse gemacht worden. Bei der Quellensteuer findet die Besteuerung direkt an der Quelle statt, also wegen der Zinsen durch einen Steuerabzug, der direkt bei den Banken erhoben wird und vom Steuerpflichtigen als Steuergutschrift bei seiner Steuererklärung angegeben werden kann. Auf diese Art kann Steuerhinterziehung bei Zinseinkünften vergleichsweise wirksam verhindert werden, nachdem man schon die Aufbewahrungsfrist für Belege von einst sechs auf nunmehr zehn Jahre verlängert hat (§147 Abs. 3 AO), um Zinssünder besser fangen zu können.

Nach jahrelangem Streit will man nun offensichtlich ein EU-weites Meldesystem aufbauen, das zusammen mit einer einheitlichen Quellensteuer von 35% den Steuerbetrug wirksam bekämpfen soll. Streitpunkt war bis zuletzt das Bankgeheimnis, das in Deutschland bekanntlich schon Geschichte ist, nicht aber so in Luxemburg, das mit einem Scheitern der Verhandlungen gedroht hat; Luxemburg hat nunmehr aber durchgesetzt, hinsichtlich des Bankgeheimnisses mit dem Nicht-EU-Land Schweiz gleichgestellt zu werden.

Die Aussicht auf eine Vereinheitlichung der Zinsbesteuerung ab 2005 vertieft zunächst die Lektion, die der deutsche Steuerflüchtling schon in den vergangenen Jahren, besonders aber ab 2004 gelernt haben müßte, nämlich daß die Absicherung in Geld zunehmend risikoreich ist, besonders dann, wenn sie in Europa geschieht. Je mehr es schwierig wird, der hohen Zinsbesteuerung zu entgehen, wäre eine Absicherung in Sachwerten sinnvoller, auch vor dem Hintergrund des kalten Rentenraubes diesen Januar.

Die Einigung enthält aber auch eine noch ungemütlichere Perspektive, denn da man sich offensichtlich jetzt hinsichtlich der Zinsbesteuerung einigen konnte, erscheint es nicht unmöglich, daß als Nächstes die Umsatzsteuer dran ist, und hier ist Deutschland mit "nur" 16% nämlich noch ein richtiges Niedrigsteuergebiet: nur Luxemburg ist mit 15% "günstiger", während in anderen EU-Staaten Umsatzsteuersätze bis zu 25% (Schweden, Dänemark) üblich sind.

Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst der Steuererhöhung, und nach der heutigen Bekanntgabe der Ergebnisse der Steuerschätzung dürfte die Wahrscheinlichkeit weiterer böser Nachrichten für Steuerzahler und damit für Arbeitsplätze noch ein wenig gestiegen sein. Bis man in Berlin den Zusammenhang zwischen Staatseinnahmen, Arbeitsmarkt und Steuerquote endlich lernt. Solche Art von Lernfähigkeit hat aber in den letzten zwei Dekaden keine deutsche Regierung bewiesen.

Links zum Thema: Zinsinformationsverordnung: Völlige Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Zinserträgen | Zwangssozialbeiträge auf Direktversicherungen: Massive Kürzung durch die Hintertür | Hintergrund: Umsatzsteuersätze in Europa und anderswo | Arthur B. Laffer und die Kleptokratie | Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine | Steuerquote bei Arbeitnehmern 2004: kein nennenswerter Rückgang (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Quellensteuer", "Umsatzsteuer" (und viele zugehörige Stichworte), "Kapitalerstragssteuer". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf", "USt.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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