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Gesundheit, Rente, Arbeitsmarkt: Das Reformpaket der Regierung

Während die Details der bevorstehenden Änderungen im Steuerrecht noch nicht alle so ganz klar zu sein scheinen, und zudem der Bundesrat der Regierung hier und da einen Strich durch die Spar-Rechnung machen könnte, sind die nunmehr auf den Weg der Gesetzgebung gebrachten Reformen im Sozialbereich inzwischen Klar. Dieser kleine Beitrag faßt die wichtigsten Eckpunkte zusammen:

Gesundheit

Das "Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung" soll die Krankenkassen nach dem Entwurf um rund drei Milliarden Euro entlasten.

  • Das Sterbegeld wird entgegen der ursprünglichen Planung nicht um ein Drittel, sondern sogar um die Hälfte von 1.050 auf 525 Euro gekürzt. Für versicherte Familienangehörige wird das Sterbegeld auf 262,50 € reduziert,
  • Apotheken, Pharma-Unternehmen und -Großhändler werden mit einer nicht ganz freiwilligen Preissenkung bedacht - was staatlichen Zwangspreisen gleichkommt und damit die Einführung der Planwirtschaft bedeutet,
  • Nochmal Planwirtschaft: Krankenhausärzte, Allgemeinmediziner und Zahnärzte erhalten ein Jahr lang keine Honorarerhöhung; davon werden aber die dem Fallpauschalensystem angeschlossenen Kliniken ausgenommen,
  • Und weitere planwirtschaftliche Rückwärtsreformen: Die Preise für zahntechnische Leistungen werden statt wie bisher geplant um zehn nur um fünf Prozent gesenkt; dafür gibt es in 2003 aber auch einen Preisstopp,
  • Ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Versicherung wird erst ab einer Versicherungspflichtgrenze von 3.825 Euro statt bisher 3.375 Euro Monatsgehalt möglich. Die Beitragsbemessungsgrenze (Höchstbetrag) steigt von 3.375 auf 3.450 Euro,
  • Ab dem Zeitpunkt der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag sind den Krankenkassen Beitragsanhebungen bis Ende 2003 nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei drohender Insolvenz,
  • Die Verwaltungsausgaben der Kassen sollen in 2003 nicht über denen dieses Jahres liegen. Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen werden - wie schon vor 1996 - in die Festbetragsregelung einbezogen.

Die letzten beiden Neuregelungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig, so daß ihr Inkrafttreten ungewiß ist. Zahlreiche eigentlich seit Jahren überfällige Reformen wurden hingegen unterlassen, etwa:

  • die Mitnahme von gebildeten Beitragsrückstellungen und damit die Möglichkeit des Krankenkassenwechsels auch bei privaten Versicherungen,
  • die Abschaffung des Risikostrukturausgleiches und damit die Einleitung der ja bereits angedachten Verringerung der Zahl der Krankenkassen,
  • die Öffnung des Gesundheitswesens für bislang Unversicherte, die im Momens selbst bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr versichert werden dürfen und
  • die Gleichstellung der Beamten mit Arbeitnehmern, d.h., ihre Einbeziehung in das gesetzliche Gesundheitssystem und damit die Abschaffung ihrer Privilegien.

Mehr Vorschläge hierzu finden sich hier.

Renten

Noch zielloser sehen die Reformen im Bereich der Rentenversicherung aus. Obwohl jedes Kind inzwischen weiß, was Fachleute seit Jahrzehnten prophezeien, näömlich daß das Umlagesystem aufgrund der demographischen Struktur des Landes zusammenbrechen wird, werden minimalistische Detaileingriffe versucht, die den Status Quo zu höheren Belastungen ein paar Monate oder vielleicht ein Jahr bis zur nächsten "Reform" (oder zum nächsten Systemwechsel) hinüberretten:

  • Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von 4.500 auf 5.100 € im Westen und von 3.750 auf 4.250 € im Osten,
  • Die Schwankungsreserve der Rentenversicherung, die zum Auffangen kurzfristiger Liquiditätsschwankungen dienen soll, sinkt von 80 auf 50 Prozent einer Monatsausgabe,
  • Der Beitragssatz steigt ab Januar 2003 von 19,1 auf 19,5 Prozent.

Die Reformen, die hier unterlassen wurden, sind viel radikaler, angesichts der dramatischen demographischen Lage aber auch viel dringender:

  • Abschaffung des Umlagesystems ab einem bestimmten Zeitpunkt und Umstellung auf private Kapitalbildung sowie
  • Abschaffung der Vorteile der Beamten und Einbeziehung der Beamten in das gleiche System und zu den gleichen Bedingungen wie die Arbeitnehmer.

Hartz-Reform

Der BWL-Bote hat schon am 6. November eine Übersicht zum Hartz-Konzept gebracht. Hier ist nun, was die Regierung wirklich umsetzen will:

  • Die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) und die Umstrukturierung der Arbeitsämter in Job-Center. Die PSA dienen der Vermittlung von Zeitarbeitern. Für diese müssen die gleichen tariflichen Bestimmungen wie für regulär Beschäftigte gelten. Die einschränkenden Bestimmungen der Arbeitnehmerüberlassung werden aufgehoben.
  • Die Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose werden verschärft. Ihnen werden Einkommenseinbußen und größere Mobilität abverlangt.
  • Arbeitslose können sich mit einer Ich-AG selbstständig machen. Die Einnahmen unterliegen einer Pauschalbesteuerung, die Verdienstgrenze liegt bei 25.000 Euro.
  • Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs im Haushalt steigt auf 500 Euro.
  • Wer die Kündigung erhalten hat, muss sich künftig sofort beim Arbeitsamt melden. Bei Verspätungen wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
  • Ältere Arbeitnehmer können auf eigenen Wunsch unter bestimmten Bedingungen aus dem Erwerbsleben ausscheiden und erhalten ein Brückengeld.

Der Teufel liegt hier viel mehr im Detail: so sollen Leiharbeitnehmer, die durch die Personal-Service-Agenturen vermittelt werden, etwa der Tarifpflicht unterliegen: die Handschrift der Gewerkschaften ist unverkennbar, und die Folgen sind absehbar: so wird nämlich den bisherigen Zeitarbeitsfirmen die Lohndifferenz genommen, von der sie leben, so daß der Zusammenbruch der Zeitarbeitsbranche befürchtet wird. Tritt dies ein, so würde die rot-grüne Umsetzung der Hartz-Reform zunächst erstmal neue Arbeitslose schaffen, nämlich die Mitarbeiter der Zeitarbeitsunternehmen. Auch hier sind zahlreiche Neuregelungen unterlassen worden, denn das Hartz-Konzept verbessert nur die Jobvermittlung, schafft aber selbst keine neuen Arbeitsplätze, zum Beispiel:

  • eine weitgehende Deregulierung als Anreiz zu neuen Investitionen,
  • die deutliche Lockerung der zahlreichen Arbeitsverbotsgesetze wie Ladenschluß, Mutter- und Jugendschutz und dergleichen mehr,
  • der Vereinfachung und erhebliche Beschleunigung des Baurechtes,
  • die Abschaffung der bereits eingeführten planwirtschaftlichen Umgestaltung etwa im Energiebereich, insbesondere die sofortige Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
  • Viele weitere Reformvorschläge finden sich hier.

Mehr zum Thema

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