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Bald auch elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

Lohn- und Umsatzsteueranmeldungen sind bereits seit einiger Zeit elektronisch abzugeben. Seit die digitale Elster zuschlägt, buchen die Finanzämter solcherart angemeldete Steuern nicht mehr wie früher in einigen Wochen, sondern binnen ein oder zwei Tagen von den Konten der Steuerpflichtigen ab, sehr zu deren Mißfallen. Jetzt steht vermutlich eine neue elektronische Abgabepflicht an: die der Zusammenfassenden Meldungen nach §18 a UStG.

In der Zusammenfassenden Meldung muß der Unternehmer innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des §6a Abs. 1 UStG an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung liegt vor, wenn ein Unternehmer eine Ware in ein anderes EU-Land liefert, der Abnehmer diese Ware für sein Unternehmen erwirbt und die Lieferung auch im Zielland der Umsatzsteuer unterliegt. Solche Lieferungen sind bei Ausführung zunächst umsatzsteuerfrei, wenn der liefernde und der empfangende Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, werden aber nachversteuert. Das Bundeszentralamt erfaßt solche Lieferungen oder Leistungen für statistische Zwecke.

Das derzeit noch im Gesetzgebungsprozeß befindliche Jahressteuergesetz 2007 enthält eine Regelung, nach der die Meldung für diese Statistik ab 2007 ebenfalls auf elektronischem Wege zu erfolgen hat.

Dies ist zunächst keine Verschärfung, sondern möglicherweise durch die papierlose Abwicklung sogar eine Verfahrenserleichterung. Wir alle wissen aber, daß die Statistiken von heute die Steuern von morgen sind. Insbesondere mit Blick auf die nunmehr auch vor der Einführung stehende Personenkennziffer ist nicht ganz fernliegend, daß hier ganz nebenbei auch eine neue Überwachung der Steuerpflichtigen eingeführt werden soll, die die schon lange bestehende Meldepflicht bisher oft aus Nachlässigkeit oder Arbeitsüberlastung etwas locker gesehen haben.

Die Neuregelung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht im Bundesgesetzblatt erschienen.

Links zum Thema: Personenkennziffern ab Juli 2007 beschlossen | Vorausschau auf wichtige Rechtsänderungen zum 01.01.2007 (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Umsatzsteuer", "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer", "Umsatzsteuer innerhalb der EU", "Zusammenfassende Meldung". [Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf", "USt Sätze.pdf", "USt.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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