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Die Kraft der zwei Abschreibungen,
oder warum alle Anlagegüter doppelt abgeschrieben werden (sollten)

Immer wieder gibt es Verwirrung um den Begriff der Abschreibung. Insbesondere ist es vielen Praktikern und sogar vielen Theoretikern nicht klar, daß es zwei Abschreibungen gibt, die sehr weitgehend voneinander getrennt ablaufen - sollten, denn sogar in IHK-Prüfungen wurden diesbezügliche Fehler beobachtet. Dieser kleine Artikel enthält die Grundlagen.

So dient die steuerliche Abschreibung im wesentlichen der Steuerersparnis durch die - mehr oder weniger fiktive - Bewertung des Wertverlustes von Anlagegütern. Diese Abschreibung ist vergleichsweise bekannt, eng gesetzlich geregelt (z.B. in den AfA-Tabellen) und Gegenstand vieler Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden - aber nicht der Kostenrechnung. Das ist schon weniger bekannt.

Die steuerliche AfA dient nämlich weder der betrieblichen Leistungserstellung noch bewertet sie den in Form des Anlagegutes eingesetzten Produktionsfaktor "Kapital". Sie ist daher eine neutrale Aufwendung (und keine Kostenart). Wer das ignoriert, begeht einen schweren Fehler - und unterläßt, ein häufiger Fehler, die parallel durchzuführende kalkulatorische Abschreibung. Diese dient, im Gegensatz zur steuerlichen AfA, die Bewertung der Ersatzinvestition, und also der Betriebsbereitschaftserhaltung - was bekanntlich Teil der Kostendefinition ist. Sie richtet sich daher stets (!) auf den Wiederbeschaffungswert der neuen Anlage minus den Rest- oder Schrottwert der alten Anlage und niemals auf den Neuwert der Altanlage, was auch die Kämmerlinge oft vergessen. Die kalkulatorische Abschreibung ist damit eine kalkulatorische Kostenart und gehört in die Kalkulation, aber weder in die GuV noch in die externe Rechnungslegung.

Man kann sich diesen Gegensatz in einer kleinen Gegenüberstellung verdeutlichen:

 Steuerliche AbschreibungKalkulatorische Abschreibung
ZweckSteuerersparnis, Steuervermeidung, insbes. bei außerordentlicher- und Sonder-AfARefinanzierung der Ersatzinvestition durch Abwälzung des Wertes der Ersatzanlage im Wege der Kalkulation auf den Kunden
KlassifizierungNeutraler Aufwand (gehört nur in die GuV)Kalkulatorische Kosten (gehört nie in die GuV)
AdressatExterne wie interne Abschlußleser, insbes. FinanzbehördenKostenrechner und Controller, indirekt (über den Preis) der Kunde
RegelungsquelleEStG, KStG, HGB, zahlreiche Spezialgesetzekeine (jedoch: planwirtschaftliche Regelungen u.a. in der Energiewirtschaft, die faktisch Höchstpreisvorschriften sind)
AusgangswertHandels- und/oder steuerrechtliche Anschaffungskosten (die ja wohlgemerkt keine Kosten i.s.E. sind!)Geschätzter Wiederbeschaffungswert einer Ersatzinvestition bei künftiger Außerdienststellung der bestehenden Anlage minus Rest- oder Schrottwert der Altanlage
Endwerti.d.R. Null oder tatsächlicher WiederveräußerungserlösWiederveräußerungs- oder Schrottpreis der Altanlage; kann auch negativ sein (bei Entsorgungskosten).
Methodei.d.R. degressiv oder linear oder nach Gesetzesvorgabe (§§7 ff EStG)keine vorgeschriebe Methode; häufig: linear. Möglich: degressiv, progressiv, digital usw.
DauerNach AfA-TabellenNach wirklicher (technischer oder betriebüblicher) Nutzungsdauer
AbschreibungsstrategieSo hoch wie möglich und zulässig, um Steuern zu sparenSo realistisch wie möglich, um die wirkliche Nutzung der Anlagegüter abzubilden

In meinem Lexikon für Rechnungswesen und Controlling (nur auf der BWL CD) und in meinem Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung (auch auf der BWL CD, aber auch in den Buchläden zu finden) kann der Leser noch viel mehr Details zu diesen beiden Abschreibungsarten entdecken. Mit diesem Abschreibungsrechner für Excel kann man es sogleich ausprobieren.

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Goyang Media, Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, "IFRS-Arbeitsbuch", Wiley-VCH, Weinheim 2005, ISBN 3-527-50208-4, "IFRS-Formelsammlung", Wiley-VCH, Weinheim 2005, ISBN 3-527-50223-8; alle drei auf der BWL-CD enthalten.

Links zum Thema: Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung | Amtliche AfA-Tabellen | Abschreibungsrechner für Excel (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abschreibung", "Abschreibung, bilanzielle", "Abschreibung, degressive", "Abschreibung, kalkulatorische", "Abschreibung, lineare" (und viele vergleichbare Stichworte, "Kalkulation", "kalkulatorische Abschreibung", "kalkulatorische Kosten". [Manuskripte]: "Kalkulation.pdf", "Kostenarten Skript.pdf", "Lehrbuch der KLR.pdf" (neuer als die gedruckte Version). [Excel]: "AfA-Tabelle.xls", "Anlagekartei.xls", "Kalk Kosten.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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