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Rolle Rückwärts: Degressive Abschreibung bald wieder wie vor 2001

Rot-Grün kurzte einst die Abschreibungsmöglichkeiten, sowohl durch Verlängerung der steuerlich vorgeschriebenen Nutzungszeiten (gemäß AfA-Tabellen) als auch durch Senkung der maximal zulässigen degressiven AfA nach §7 Abs. 2 Satz 2 EStG. Das war ein Fehler, und Rot-Schwarz scheint das eingesehen zu haben - denn jetzt will man offenbar den bis Veranlagungszeitraum 2000 geltenden Zustand wieder herstellen, wenngleich auch nur vorübergehend: für die Jahre 2006 und 2007.

Die degressive steuerliche Abschreibung (AfA, "Absetzung für Abnutzung") wird dabei auf den Restwert des abzuschreibenden Gegenstandes bemessen und erbringt zu Anfang eine höhere, gegen Ende der Nutzungsdauer aber eine geringere jährliche Wertminderung und damit steuerlich relevante Gewinnminderung als die lineare Abschreibung. Die degressive AfA ist damit eine vorgezogene Steuerersparnis und insofern ein Investitionsargument als mit der Investition eine Minderung der Ertragsteuer einheitgeht.

Die Höhe der degressiven AfA ist folgendermaßen definiert:

Regel über die Höhe der degressiven AfABis 20002001 bis 20052006 und 2007
Relative Obergrenze3 x lineare AfA2 x lineare AfA3 x lineare AfA
Absolute Obergrenze30%20%30%

Es kann nicht schaden sich an einem Beispiel zu verdeutlichen, was das bedeutet (AfA-Rechner). Betrachten wir einen Anlagegegenstand, der eine Nutzungsdauer von 10 Jahren habe, also linear mit 10% oder 1.000 Euro pro Jahr abzuschreiben sei (links). Die degressive AfA darf bisher das Zweifache der linearen AfA aber maximal nur 20% betragen, was bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren beides zutrifft. Im ersten Jahr (mittlere Tabelle) dürfen also 2.000 Euro abgeschrieben werden, was bei einem Steuersatz von 42% eine Ersparnis von 420 Euro ausmacht. Schon ab dem 5. Jahr aber vermittelt die degressive AfA keinen Steuervorteil mehr. Da die degressive Abschreibung auf den Restwert nie bei null ankommt, wird im 6. Jahr für die restliche Zeit auf die lineare Methode gewechselt (§7 Abs. 3 EStG), so daß der Restwert ganz abgeschrieben wird.

tLineare AfA (alle Jahre)Degressive AfA bis 2005Degressive AfA 2006 und 2007
AfAZeitwertAfAZeitwertAfAZeitwert
010.000,0010.000,0010.000,00
11.000,009.000,002.000,008.000,003.000,007.000,00
21.000,008.000,001.600,006.400,002.100,004.900,00
31.000,007.000,001.280,005.120,001.470,003.430,00
41.000,006.000,001.024,004.096,001.029,002.401,00
51.000,005.000,00819,203.276,80720,301.680,70
61.000,004.000,00655,362.621,44504,211.176,49
71.000,003.000,00655,361.966,08352,95823,54
81.000,002.000,00655,361.310,72274,51549,03
91.000,001.000,00655,36655,36274,51274,52
101.000,000,00655,360,00274,510,00

Steigt die maximal zulässige degressive AfA aber auf das Dreifache der linearen AfA und maximal 30%, wie jetzt offenbar rückwirkend noch für 2006 sowie für 2007 geplant, so kann der Steuerpflichtige im ersten Jahr im Beispiel 3.000 statt bisher 2.000 Euro abschreiben (rechte Tabelle). Er realisiert im Vergleich zur linearen AfA damit nicht wie bisher 1.000, sondern jetzt 2.000 Euro mehr Wertminderung, was bei einem Steuersatz von 42% einer Steuerersparnis von 840 Euro entspricht. Im Beispiel wird übrigens erst im 8. Jahr auf die lineare Methode gewechselt - weshalb, wollen wir in diesem Artikel nicht näher untersuchen.

Der Vorteil der degressiven AfA wirkt sich nicht bei Gegenständen mit kurzer Nutzungsdauer aus: ein Computer mit drei Jahren Nutzungsdauer wird nach wie vor mit je weinem Drittel linear abgeschrieben. Die degressive AfA kommt gar nicht in Frage. Sie wirkt sich also eher bei industriemaschinen mit Nutzungsdauern zwischen acht und ca. 20 Jahren aus. Die jetzt offenbar beschlossene Lockerung der AfA-Regelungen soll also als Investitionsanreiz dienen. Ob sie dieser Erwartung auch gerecht wird, bleibt abzuwarten.

Übrigens ist die Anwendung der linearen oder degressiven AfA-Methode zwar in das Belieben des Steuerpflichtigen gestellt, aber dieser sollte sich nicht nur vom zweifellos berechtigten Motiv der Steuervermeidung leiten lassen: gerade Existenzgründerdarlehen sind oft am Anfang der Kreditlaufzeit tilgungsfrei. Erst nach einigen Jahren beginnen die Tilgungsraten - wenn die anfänglich steuersparende degressive AfA-Methode keinen Steuerspareffekt mehr erbringt, also u.U. höhere Steuerzahlungen fällig werden, die zusammen mit den Tilgungen die Liquidität erheblich belasten. Ein wenig Weitsicht bei der steuerlichen Strategie schadet also nicht, auch nicht jetzt, da das Regime plötzlich eine steuerrechtliche Rolle rückwärts macht.

Ach ja: die degressive Gebäudeabschreibung (§7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c) EStG) wurde gerade von Frau Merkel gänzlich abgeschafft. Von einer einheitlichen Linie oder gar einer grundsätzlichen Wende in der Steuerpolitik kann also keine Rede sein.

Links zum Thema: Amtliche AfA-Tabellen | AfA-Rechner für Excel | Erste Reformgesetze passieren den Bundesrat | Software-Abschreibung bald über 10 Jahre? | Finanzierung aus Abschreibungen: was ist der Lohmann-Ruchti-Effekt? (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abschreibung", "Abschreibung, bilanzielle", "Abschreibung, Buchung der", "Abschreibung, degressive", "Abschreibung, lineare" (und viele weitere Stichworte zum Thema), "Gebäudeabschreibungen". [Manuskripte]: "AfA-Tabellen.pdf", "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Steuerrecht.pdf". [Excel]: "AfA-Tabelle.xls", "Anlagekartei.xls".
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