Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Keine Benzinquittungen mehr bei Internet-Auktionen

"Ordnungswidrig handelt", so weiß §379 AO, "wer vorsätzlich oder leichtfertig" unrichtige Belege ausstellt oder richtige Belege falsch bucht, denn solche mehr oder weniger absichtsvollen Fehler können verwendet werden, über "steuerlich erhebliche Tatsachen" unrichtige Angaben zu machen - und das nennt man Steuerhinterziehung (§370 AO). Man könnte es allerdings auch als Volkssport bezeichnen.

Dabei ist gar nicht die Verfälschung bestehender Belege oder deren komplette Fälschung das häufigste Vergehen (was übrigens auch den bekanntlich strafbaren Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen würde, §267 StGB), sondern eher die Weitergabe unverfälschter Belege - wie zum Beispiel völlig echter Tankquittungen, die man zuletzt sogar schon bei einschlägigen Internet-Auktionen erwerben konnte. Wozu das gut sein soll, mag sich jeder selbst überlegen - wir stiften an dieser Stelle ja nicht zu strafbaren Handlungen an. Zumal die reine Weitergabe an sich eben bisher gar keinen Straftatbestand erfüllte. Das aber soll sich ändern:

Jetzt soll nämlich auch die Weitergabe unverfälschter Belege durch Ergänzung des §379 AO ab 2006 strafbar werden - ganz offenbar, um den schwunghaften Handel mit Benzinbelegen einzudämmen. Das soll dann nämlich bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten, also geringfügig mehr als eine normal an der Tankstelle erworbene Tankfüllung.

Links zum Thema: Erste Reformgesetze passieren den Bundesrat | Kleiner Ratgeber für steuerliche Außenprüfungen (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Bußgeldvorschriften im Zusammenhang mit der Rechnungslegung", "Steueramnestie", "Steuerhinterziehung", "Steuerordnungswidrigkeit", "Steuerverkürzung", "Steuervorteile, ungerechtfertigte", "Strafvorschriften". [Manuskripte]: "AO Skript.pdf", "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de