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Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten: Jeder unter Terrorverdacht

Weitgehend unbeachtet von einer apathischen Öffentlichkeit versucht die EU derzeit, eine erweiterte Speicherung von Telekommunikationsdaten durchzusetzen. Nicht nur Verbindungsdaten, sondern sogar die Daten nicht zustande gekommener Verbindungen soll beschlossen werden. Jeder gerät damit unter präventiven Generalverdacht. Der BWL-Bote hingegen hat den Verdacht, daß damit nicht Terroristenhatz betrieben werden soll, sondern ganz andere Ziele verfolgt werden.

Schon jetzt müssen europäische Telekommunikationsfirmen die Daten (aber nicht den Inhalt) von Telefon-, Internet-, eMail-, SMS-, oder Filesharing-Nutzungsvorgängen ihrer Kunden in einem einheitlichen Datenformat aufbewahren, so daß die Strafverfolger virtuelle Bewegungsprofile aufzeichnen können, etwa wer wann wie oft wessen Webseite besucht oder wen angerufen hat. Das ist im Prinzip auch technisch bedingt, denn solche Daten werden bei Einzelabrechnung zur Rechnungsstellung verwendet, sind aber beispielsweise bei Kunden mit Flatrate-Tarif unnötig. Die Speicherdauer ist daher derzeit auch nicht besonders lang - bei der Deutschen Telekom beispielsweise "nur" 80 Tage. Dieser Zeitraum soll erheblich ausgeweitet werden, möglicherweise auf mehrere Jahre. Und die Speicherung soll zudem auf die Daten erfolgloser Zugriffe ausgedehnt werden - etwa, wenn jemand das Telefon nicht abgehoben hat. Millionen Telekommunikationsnutzer, also letztlich wir alle, werden damit unter Generalverdacht gestellt, Terroristen zu sein. Daß den Telekommunikationsfirmen dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen, die sie auf die Kunden umlegen dürften, versteht sich dabei von selbst.

Konnte man sich gestern auf dem EU-Ministertreffen in Newcastle noch nicht auf eine neue Richtlinie einigen, ist doch eine Einigung in nicht allzuferner zukunft wahrscheinlich, denn der Nutzwert solcher Daten geht beiweitem über die vorgebliche Terroristenjagd hinaus. Man bedenke, daß auch die Überwachung von Bankkonten zunächst als Instrument gegen die Geldbewegungen von Terroristen erdacht und eingeführt, nun aber gegen Steuerhinterzieher und ihre Fluchtgroschen eingesetzt wird. Was aber könnte man mit den gesamten Telekommunikationsdaten einer Informationsgesellschaft alles anstellen?

So berichtet der bekannter Nachrichtendienst heise.de, daß es der Schweizer Firma Logistep offenbar gelungen ist, in das Datenübertragungsprotokoll von Tauschbörsen einzudringen und deren Nutzer zu identifizieren, so daß man derzeit ca. 10.000 Strafanzeigen pro Woche (!) erstatten könne. Um wieviel leichter wäre das mit den EU-Vorratsdaten, denn sie zeigen auch, wer die bekannten aber natürlich ebenfalls illegalen Downloadseiten benutzt hat?

Man könnte auch die Kontakte von Journalisten, Geistlichen und Anwälten überprüfen, denn man weiß ja, wen sie anrufen - wenn also jeder eine Steuerprüfung kriegt, der mit einem Steuerhinterzieher nur telefoniert, oder jeder eine Hausdurchsuchung, der jemanden anruft, der wegen einer schweren Straftat observiert wird, dann darf uns das bald nicht mehr wundern.

Noch interessanter wären die Daten natürlich für die Marketing-Leute, die damit noch tiefer in unsere Privatsphäre eindringen könnten: so kriegen Versicherungen und Arbeitgeber feuchte Träume bei der Vorstellung rauskriegen zu können, wer wen kennt und wer mit wem redet, denn nicht nur dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen könnte man so auf die Spur kommen, sondern auch verschwiegenen Krankheiten oder nicht angegebenen Risiken.

Ob man damit indes auch die wirklich gefährlichen Verbrecher fangen kann, sei dahingestellt: die Anschläge von London und Madrid haben bekanntlich trotz ja schon bestehender Datenspeicherung und Kontenspionage stattfinden können. Hier haben die vorhandenen Instrumente also nichts genützt. Es liegt also nahe zu vermuten, daß es von Anfang an gar nicht wirklich um den Terrorismus geht, sondern dies nur ein vorgeschobenes Instrument ist - oder, wie im Falle des 11. Septembers, die Terroristen, die im Falle Deutschlands ja sogar indirekt an der Regierung beteiligt sind, eine bewußt stabilisierende Wirkung auf bestehende Machtverhältnisse ausüben. Auf jeden Fall werden bürgerliche Rechte erneut eingeschränkt. Erstaunlich ist nur, wie wenig uns das zu stören scheint. Demonstrationen gegen Kontenspionage oder, gegenwärtig, die Telekommunikationsüberwachung, habe ich jedenfalls noch nicht gesehen.

Links zum Thema: Bürgerliche Freiheiten: Was kommt nach der Kontenspionage? | Neue Kontrollmöglichkeiten des Schnüffelstaates (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Datenschutz". [Manuskripte]: "BDSG.pdf", "Datenschutz und Kryptographie.pdf", "Datenschutz und Sicherheit.pdf", "VWL Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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