Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Zensur: Bildverarbeitungssoftware öffnet keine Bilder von Euro-Scheinen

Neue Bildverarbeitungssoftware verschiedener Hersteller weigert sich, Bilder von Euro-Geldscheinen zu öffnen. Offensichtlich kann ein ausgefeilter Mustererkennungs-Algorithmus den Euro von Banknoten anderer Länder und DM-Geldzeichen sauber unterscheiden, denn diese ließen sich problemlos anzeigen - wie auch Bilder von Teilen von Euro-Scheinen auf dem Bildschirm erschienen. Nur einen ganzen Euro-Schein darf der Nutzer von PaintShop Pro Version 8 oder Adobe PhotoShop CS nicht mehr am Bildschirm bearbeiten.

Zensur: Bildverarbeitungssoftware öffnet keine Bilder von Euro-ScheinenDie erstmals in Bildbearbeitungssoftware integrierte Technologie zielt offensichtlich auf die Verhinderung von Fälschungen, die beim Euro schon wesentlich zahlreicher sein sollen als einst bei der Mark. Das schießt aber weit über das Ziel hinaus, denn die elektronische Abbildung von Geldscheinen ist in Deutschland nicht im Prinzip verboten; nur die Herstellung von Vervielfältigungsstücken, die nach ihrer Größe und Beschaffenheit mit einem echten Schein zu verwechseln wären, ist illegal, und auch das nur, wenn sie "in Verkehr" gebracht werden (§§146ff StGB). Es wäre also korrekt gewesen, nur den Farbausdruck eines Bildes eines Euro-Scheines zu sperren: daß schon das Bild selbst nicht geöffnet wird, greift in die Rechte des Nutzers ein und illustriert die offenbar auf uns zukommende totalitäre Behandlung der Computernutzer.

Nicht nur ein auf dem Euro-Geld basierendes Webseiten-Design wie das des Finanzers wäre mit der neuen Software nämlich kaum noch zu erstellen. Dennoch verstößt die Finanzer-Seite mE nach gegen kein Gesetz. Die hier demonstrierte Technologie hat aber noch viel weiterreichende Anwendungsmöglichkeiten.

Da die Software offensichtlich Bildinhalte differenziert erkennen kann, könnte man sie verwenden, Markenzeichen aufzuspüren: Öffnet ein Nutzer einen Scan einer Sache, auf der ein Markenzeichen zu sehen ist, so wird der Rechteinhaber benachrichtigt und muß die Bearbeitung des Bildes erst genehmigen. Strafverfolgungsbehörden könnten Bilder von Personen im Internet suchen, oder Rechteinhaber die widerrechtliche verwendung ihrer Fotos auch ganz ohne Wasserzeichen nachweisen. Gerichte könnten die Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen für illegal erklären, und diese mit Hilfe der hier demonstrierten Funktion weltweit sperren lassen, was deutsche Vorschriften wie das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG, das schon heute nicht mehr das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht, endgültig aushebeln würde. Was mit Bildern geht, funktioniert auch mit Musik: Der MP3-Spieler, der nur noch Musik spielt, die er kennt, oder (besser noch) der Windows-Systemdienst, der jede Datei überwacht, und Dateien ohne Zulassung sperrt, ist technisch schon heute kein Problem mehr.

Sollte "Trusted Computing" bald wirklich auf uns zukommen, und danach sieht es leider aus, dann könnte die hier erstmals implementierte Funktion bald direkt auf dem Prozessor-Chip integriert werden. Man könnte sie dann auch nicht mehr durch die Wahl einer anderen Software umgehen, die diese Funktion nicht enthält - wie derzeit die aktuelle Version 11 der Bildbearbeitungssoftware Corel PhotoPaint. Mehr noch, wenn der "Trusted Computing" Chip eine Hintertür besitzt, und der Verdacht besteht, dann könnten Kontrollen der gespeicherten Dateien sogar weltweit ohne Zutun und Wissen der Nutzer durchgeführt werden: zensurwürdige Inhalte verschwinden einfach auf Befehl aus Washington. Die Errungenschaft des Buchdrucks, daß geistige Inhalte nicht mehr einfach aus der Welt zu schaffen sind, wäre plötzlich unwirksam. Wahrlich ein kultureller Rückschritt.

Zensur von Inhalten durch die unheilige Allianz aus Softwareindustrie und den Regierungen der Welt haben wir vorausgesagt. Das hier ist der erste konkrete Schritt in diese Richtung. Der Computer, einst eine Freiheitsmaschine wie das Auto und das Flugzeug, soll eine totalkontrollierte Zone werden, ebenso wie Straßen- und sonstiger Reiseverkehr. Reicht der Vorwand, Geldfälscher von ihrem Tun abhalten zu wollen, irgendwann nicht aus, so wird man entdecken, daß die Taliban gute Programmierer (und noch bessere Cracker) haben, und damit die Einführung von Zensur und Überwachung rechtfertigen.

Dann ist's aus mit der freien Nutzung von Multimedia-Inhalten. Hey Mr. Taliban, Taliban Banana...

Links zum Thema: Der Finanzer | TCPA: Auf dem Weg in die totale Kontrolle | TCPA: Eine Prognose des Scheiterns (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Euro, Einführung des", "Euro- Konvergenzkriterien", "Mark", "Sicherheitsmerkmalen an Banknoten" (mit Abbildungen eines 10 EUR Scheines und seiner Sicherheitsmerkmale). [Manuskripte]: "Geld.pdf", "VWL Skript.pdf". [Excel]: "Euro-Geldscheinprüfer.xls" (prüft die Seriennummer der Euro-Scheine).
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de