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Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine

Während im Vermittlungsausschuß dieser Tage noch erbittert über die Wirtschafts- und Sozialreformen gestritten wird, hat das Steueränderungsgesetz 2003 schon den Bundesrat passiert. Dieses Gesetz enthält eine Vielzahl von kleinen Änderungen, die insgesamt zu einer weiteren Verschärfung von steuerlichen Außenprüfungen führen. Sind wir auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine?

Bereits in Kraft befindliche Verschärfungen

Schon seit Anfang 2002 ist der neue §147 Abs. 1 Nr. 2 AO in Kraft, der von buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen fordert, während der Aufbewahrungsfrist Daten jederzeit unverzüglich lesbar machen und maschinell auswerten zu können. Dies kommt einer Pflicht zur elektronischen Buchführung gleich. Das Finanzamt kann damit im Rahmen von Außenprüfungen beliebige Daten auf Datenträger anfordern, oder den Steuerpflichtigen zu entsprechenden Auswertungen verpflichten.

Weitere Verschärfungen durch das Steueränderungsgesetz 2003

Dieses Gesetz ist im Reformchaos der letzten Wochen geradezu untergegangen, und das ist vielleicht der Grund, weshalb klammheimlich gleich mehrere gravierende Verschärfungen durchgesetzt werden konnten: neue Angabepflichten in Rechnungen, eine eindeutige Personenkennziffer nach DDR- oder USA-Vorbild und viele neue Offenlegungspflichten.

Neue Angabepflichten in Rechnungen

Durch die Neufassung des §14 UStG ist es jetzt Pflicht, Rechnungen mir fortlaufenden und einmaligen Nummern zu versehen - scheinbar eine Kleinigkeit, die aber im Zusammenhang mit der elektronischen Außenprüfung erlaubt, die Belege lückenlos per Datenbank abzugleichen. Zudem ordnet der neue §14a UStG eine Reihe von zusätzlichen Angabepflichten in einer Vielzahl von Sonderfällen an.

Neue Offenlegungspflichten

Durch den neuen §24c EStG wird Banken und Finanzdienstleistern eine neue Zinsinformationspflicht auferlegt. Sie müssen nunmehr zusammenfassende Jahresmitteilungen über Zinsgutschriften erstellen, was natürlich die Kontrolle der Zinseinkünfte, die wohl immer noch schwierig ist, weiter erleichtern soll. Auch die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit dem Lohnkonto des Arbeitnehmers werden ab 2004 erweitert.

Die elektronische Lohnsteuerabrechnung

Ab 2005 sollen zudem die Lohnsteuerkarten verschwinden und durch eine elektronische Abrechnung ersetzt werden. Da der Datenträgeraustausch aber ein umständliches Verfahren ist, könnte dies mittelfristig zu einer Pflicht der Lohnsteuerabrechnung (und dann auch noch anderer Abläufe?) direkt per Internet führen. Daß sich dies hervorragend mit der Pflicht zur elektronischen Buchführung verträgt, muß nicht extra betont werden.

Auch die Kleinunternehmer und Freiberufler erfaßt

Diese müssen ab kommendem Jahr die Einnahme-Überschuß-Rechnung gemäß §4 Abs. 3 EStG auf einem amtlichen Vordruck abgeben. Das gilt für alle, die diese Abrechnungsform wahrnehmen, also nicht buchführungspflichtig sind. Dies bedeutet im Prinzip keine Änderung des Einnahme-Überschuß-Verfahrens, erleichtert aber die Kontrolle. Offensichtlich war man es leid, sich auf die individuellen Gepflogenheiten jedes einzelnen Steuerpflichtigen einzustellen.

Und schließlich: Die Bilanzpolizei

Dienen die bisher dargestellten Verschärfungen offensichtlich der Verbesserung der Kontrolle bestimmter Steuerpflichtiger (Lohnsteuerempfänger, Sparer, Unternehmer), so sollen große Unternehmen offensichtlich durch die Bilanzpolizei geprüft werden, die - zusätzlich zu den bereits bestehenden Kontrollinstrumenten - eingeführt werden soll. Dies ist jedoch noch in der Planung, im Rahmen des sogenannten "Zehnpunkteprogrammes" jedoch bereits im Prinzip beschlossen.

Die neue Personenkennziffer

Ab 2004 erhalten alle natürlichen Personen eine Identifikationsnummer, und alle "wirtschaftlich Tätigen" eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (wir berichteten), zu denen eine Vielzahl von Daten gespeichert werden sollen. Dies macht die Steuerpflichtigen und Unternehmen eindeutig identifizierbar. Das Schlimme ist jedoch, daß diese Nummern auch anderen Behörden zur Verfügung stehen: Das Sozialamt, das Arbeitsamt, am Ende sogar noch deren private Kooperationspartner haben plötzlich Zugang zu Daten, die ihnen bislang verwehrt blieben.

Auf dem Weg in den Überwachungsstaat

Wir haben bereits dargestellt, daß gemäß §24c KWG Banken und Finanzdienstleister ihre Kontodaten zum automatischen Abruf offenlegen müssen, ohne aber wissen zu dürfen, wann, über wen, an wen und in welchem Umfang sie Daten herausgeben. Der Staat hat damit ein allgemeines Einsichtsrecht in alle Bankkonten - die Abschaffung des Bankgeheimnisses (§30a AO) ist damit ohnehin nur noch eine Phantomdiskussion. Durch die Entwicklung, die sich hier abzeichnet, könnte sich jedoch mittelfristig eine Pflicht ergeben, die Daten der Buchführung auf Servern des Finanzamtes zu führen oder für Zugriffe der Behörden jederzeit verfügbar zu halten, also eine virtuelle Steuerprüfung, die ohne Personal und ohne (menschliche) Arbeit virtuell per Suchmaschine durchgeführt werden könnte: sogar diese Suchmaschine wird bereits erprobt, zunächst allerdings "nur" an eBay-Powerverkäufern: "Xpider" heißt sie. Erreicht "Xpider" bald alle "Wirtschaftstreibenden" über ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Ursache und Wirkung verwechselt

Die hier dargestellte Entwicklung zeigt gut die für Rot-Grün typische Verwechslung von Ursache und Wirkung: Regeln werden verschärft und geradezu orwellianische Überwachungsregime eingeführt, aber auf die Idee, die Steuern endlich durchgreifend zu senken, kommt die Regierung gar nicht erst. Ganz offensichtlich hält der Staat uns alle für Verbrecher, die möglichst bei jeder Buchung überwacht werden sollten; daß aber der konfiskatorische Zugriff des Staates selbst die Ursache ist, wird nichtmal angedacht. "In this present crisis, government is not the solution to our problem. Government itself is the problem" (Ronald Reagan).

Links zum Thema

Die neue Personenkennziffer: Totalüberwachung unter dem Vorwand der Steuergerechtigkeit? | Bundesregierung plant eine Bilanzpolizei | Reformen des Handelsrechts im Vorfeld der IAS-Einführung | Der Stasi-Staat: Kontrolle, Überwachung und Gängelung als neues Leitbild | Steuer- und Abgabenbelastung in diesem unserem Lande (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD

[Lexikon]: "Außenprüfung, steuerliche", "Bankgeheimnis", "Beleg", "Datenschutz", "Lohnkonto", "Lohnsteuerkarte", "Offenlegung", "Quittung", "Rechnung", "Verwertbares Einkommen", "Wirtschafts-Identifikationsnummer", "Xpider". Das Steueränderungsgesetz 2003 ist ab der jetzt vorliegenden Version 7.52 eingearbeitet. [Manuskripte]: "AO Skript", "Steuerrecht.pdf", "USt.pdf". Steueränderungsgesetz 2003 berücksichtigt ab CD-Herstellungsdatum heute.
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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