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Formen unternehmerischer Zusammenarbeit: Die Arbeitsgemeinschaft

Im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling auf der BWL CD wurden die Inhalte zu den verschiedenen Formen unternehmerischer Zusammenarbeit vertieft. Dieser Beitrag gibt einen Ausschnitt aus den neuen Inhalten zu diesem prüfungswichtigen Thema. Nachdem wir uns in der letzten Woche mit dem Joint Venture und dem Konsortium befaßt haben, geht es heute um die besonders im Baugewerbe wichtige Arbeitsgemeinschaft.

Die Arbeitsgemeinschaft ist eine besonders im Baugewerbe häufige Form der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Ziel der gemeinsamen Durchführung eines Auftrages oder Projektes. Die Arbeitsgemeinschaft ist oft eine Gelegenheitsgesellschaft, wenn die Kapazitäten eines einzelnen Unternehmens nicht ausreichen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Obwohl die einzelnen Teilnehmer ihre rechtliche Selbständigkeit vollständig bewahren, schließt die Arbeitsgemeinschaft nach außen doch in eigenem Namen Verträge ab, die im Innenverhältnis gemäß §§705ff BGB wirksam sind. Die Abgrenzung zum Konsortium ist daher oft schwierig.

Die »echte« ArbeitsgemeinschaftMan unterscheidet vielfach die "echte" und die „unechte“ Arbeitsgemeinschaft. Bei der „echten“ Arbeitsgemeinschaft besteht die Gesellschaft im Außenverhältnis:

Die Gesellschaft tritt im eigenen Namen nach außen dem Auftraggeber gegenüber auf. Sie ist damit eine bürgerliche Gesellschaft im eigentlichen Sinne. Vielfach tritt einer der teilnehmenden Unternehmer als Geschäftsführer oder Hauptunternehmer auf, der dann zumeist auch für die Abrechnung und Verteilung der Gewinne verantwortlich ist. Das Vorhandensein eines eigenen Kapitals oder Vermögens ist nicht erforderlich.

Die »unechte« Arbeitsgemeinschaft, Variante 1In der Praxis hat sich die "unechte" Arbeitsgemeinschaft als häufig anzutreffende Form etabliert. Sie kommt in zwei Varianten vor, ist aber stets nur eine Innengesellschaft, d.h., die Arbeitsgemeinschaft tritt nicht nach außen als selbständige juristische Person auf. In einer möglichen Variante (vgl. die Skizze links) interagiert der Auftraggeber direkt mit allen Beteiligten:

Der Auftraggeber erteilt damit direkt Aufträge an alle einzelnen Unternehmer, die jeweils ihre eigenen Rechnungen stellen und selbst in eigenem Namen abrechnen; die Arbeitsgemeinschaft besteht nur darin, daß die teilnehmenden Unternehmer sich gegenseitig bei der Arbeit unterstützen und koordinieren.

Die »unechte« Arbeitsgemeinschaft, Variante 2Bei einer anderen Variante hingegen tritt ein Unternehmer als Generalunternehmer auf, und gibt selbst Aufträge an andere Unternehmen weiter:

Die Unternehmen, die die eigentliche Arbeit ausführen, heißen Subunternehmer oder Subauftragnehmer und interagieren niemals direkt mit dem eigentlichen Auftraggeber. Sie erhalten ihre Aufträge vom Generalunternehmer, und rechnen diesem gegenüber ab. Nur der Generalunternehmer schreibt Rechnungen an den Auftraggeber.

Die zweite Variante ist auch als „stille“ Arbeitsgemeinschaft denkbar. In diesem Fall weiß der Auftraggeber gar nichts von den einzelnen Unternehmen, an die der Generalauftragnehmer selbst seine Aufträge weiterreicht.

Durch gleichzeitiges Management mehrerer Projekte erlangt der Generalunternehmer einen Kostenvorteil, der teilweise auch an den Auftraggeber weitergegeben wird. Er tritt dann oft als "Baumanagement" auf. Auch hier besteht jedoch zwischen dem Generalunternehmer und den von ihm beauftragten Unternehmern durch das gemeinsame Ziel eine bürgerliche Gesellschaft.

Mehr Details zu diesen Formen der Zusammenarbeit, und zu allen anderen Rechtsgformen einschließlich der Europäischen Aktiengesellschaft, finden Sie im kürzlich erweiterten Rechtsformen-Skript auf der BWL CD.

Links zum Thema: Formen unternehmerischer Zusammenarbeit: Das Joint Venture | Formen unternehmerischer Zusammenarbeit: Das Konsortium | Diskussionspapier zur Globalisierung | Nach über 31 Jahren: Der Europarat beschließt die Europäische Aktiengesellschaft (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: Stichworte "Arbeitsgemeinschaft", "BGB-Gesellschaft", "Globalisierung", "Internationalisierung", "Joint Venture", "Konsortium", "Konzern", "Risiko", "Risikomanagement-System", "Wettbewerbsbeschränkung". [Manuskripte]: "Rechtsformen Skript.pdf", "Rechtsformen Folien.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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