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NPD-Verbotsverfahren gescheitert

Die Nachrichtennetzwerke berichten heute, daß das Verfassungsgericht das NPD-Verbotsverfahren eingestellt hat, weil die Partei von Spitzeln der Regierungsparteien unterwandert war und daher kein faires Verfahren möglich gewesen wäre. Das NPD-Verbotsverfahren war von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung vor zwei Jahren angestrengt worden und scheiterte nun insbesondere, weil einige der Tatbestände, die die Verfassungswidrigkeit der NPD begründen sollen, von den Stasi-Mitarbeitern der Regierung selbst geschaffen wurden sind: die Regierung produzierte also selbst die Verfassungsfeindlichkeit, die sie dann im Verbotsverfahren beweisen wollte.

Daran sind zwei Dinge interessant: die Fairneß des Verfassungsgerichts und die moralische Korruption der Regierung. Ersteres ist überraschend, zweiteres aber nicht.

Die Fairneß des Verfassungsgerichts ist erstaunlich, da aus Art. 146 GG doch eindeutig hervorgeht, daß das Grundgesetz weder eine Verfassung ist noch vom Volk in freiem Willen beschlossen wurde. Ohne Verfassung haben wir also eigentlich auch kein Verfassungsgericht - dessen Richter sich dennoch auf die Seite des Rechts gestellt haben.

Nicht überraschend ist das Vorgehen einer Regierung, deren Innenminister Schily einst Rechtsanwalt der Terroristen der "RAF" war, sich heute aber zum obersten Terroristenjäger aufwirft. Kein Wunder, daß er jetzt Methoden anwendet, die selbst wenig rechtsstaatlich sind. Otto Schily, nunmehr in der SPD, wurde übrigens 1972 selbst wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vom Bundesgerichtshof aus dem Verfahren gegen Gudrun Ensslin ausgeschlossen: er soll in der "Rote Armee Fraktion" gewesen sein, einer Terroristengruppe. Das freilich hörte man heute nicht in den Nachrichten.

Hessens Ministerpräsident Koch hat es übrigens eingesehen und sprach sich gegen weitere Bestrebungen zur Durchsetzung eines NPD-Verbotes aus. Anstatt die per Gerichtsbeschluß zu verbieten, sollte man eher zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit extremen Parteien zurückkehren. Wie weise. Daß man den NPD-Typen aber viel effektiver den Wind aus den Segeln nehmen könnte, wenn man die von ihnen besetzten Tabuthemen endlich öffentlich und damit demokratisch diskutiert, möchte man freilich in der politischen Kaste nicht hören. Dort hat man offensichtlich noch zu viel Angst: Vor Hitlers "Mein Kampf" beispielsweise, das in Deutschland immer noch verboten ist. Warum freilich verschließt sich mir, denn ich wäre bei dem rassistischen Schwachsinn fast eingeschlafen, hätte ich mich nicht von Zeit zu Zeit übergeben müssen.

Will man auch "Mein Kampf" nicht gerade zur Pflichtlektüre in den Schulen machen, so könnte man doch wenigstens zur Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung schreiten, wie Art. 146 es nach der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands klipp und klar vorschreibt. Das hat man uns jetzt schon 13 Jahre vorenthalten, wie die diversen verpaßten Volksentscheide über Europa, den Euro, die Schlechtschreibreform und vieles andere auch. Eine wirkliche, auf nationalen Konsens und folglich auf Demokratie gegründete Verfassung wäre vielleicht das wirksamste Mittel, die Nazis endlich loszuwerden. Doch das passiert nicht, denn davor haben die Mächtigen offensichtlich Angst.

So ist das (versuchte) Verbotsverfahren in Wirklichkeit ein Zeichen der Angst: der tiefsitzenden Angst der politischen Kaste vor ihrem eigenen Volk, von dessen Blut und Schweiß sie doch schmarotzen. Das ist, was die Richter uns heute wirklich gesagt haben: der Lebenszyklus des Bonn-Berliner Systems nähert sich dem Ende. Und wollen wir hoffen, daß nachher endlich die Demokratie auch in Deutschland ausbricht, und wir aus Adolfs langem Schatten ins Licht treten können. Ein Menschenalter nach Ende des Krieges und fast 13 Jahre nach der Einheit hätten wir das verdient.

Links zum Thema: Reparationen: Deutschland zahlt bis 2020 (interner Link)


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