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Häufige Irrtümer: Warum die Bankzinsen nichts mit den Zinskosten zu tun haben

Immer wieder liest man die haarsträubendsten populären Irrtümer auch in Studien- und sogar Diplomarbeiten, die einen wissenschaftlichen Anspruch erheben. In diesem kleinen Beitrag spüre ich einem der häufigsten dieser Fehler nach, der Verwechslung von Aufwendungen und Kosten.

Aufwendungen und Kosten

Aufwendungen sind der Verbrauch des Unternehmens (oder Betriebes) an Gütern und Leistungen; Kosten hingegen "bewerteter periodisierter Güterverzehr zur Leistungserstellung oder Bereitschaftserhaltung", also letztlich die Bewertung der eingesetzten Produktionsfaktoren. Das mag auf den ersten Blick abstrakt und realitätsfern erscheinen, ist es aber keineswegs. Schauen wir mal nach, weshalb - am Beispiel der Zinsen:

Zinsen hie und Zinsen da

Die Zinsen, die als Schuldzinsen an einen Gläubiger gezahlt werden, also etwa an die Bank, an das Finanzamt oder an Wechselgläubiger, bewerten den Verbrauch an Leistungen dieser Schuldner. Sie sind also Aufwendungen, weil das Unternehmen (oder der Betrieb) die Leistung einer dritten Person (Bank, Finanzamt), die in der Zurverfügungstellung von Geld besteht, verbraucht hat.
Die Kostenrechnung möchte aber die zur Leistungserstellung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit erforderlichen Zinsen wissen. Die Zuspätzahlung einer Steuer oder Rechnung (Verzugszins) ist ebensowenig notwendig wie die Verwendung von Fremdkapital (Schuldzins), sondern lediglich Kapital als solches dient der Leistungserstellung oder Bereitschafterhaltung, also der Produktionsfaktor Kapital. Dieser verursacht also Kosten, d.h., Zinskosten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eigenes oder um fremdes Kapital handelt.

Zinskosten ohne Kapitalschulden, selbst bei Barfinanzierung

Das bedeutet, daß Zinskosten, die wir also nicht mehr mit den Zinsaufwendungen verwechseln wollen, schon für das Vorhandensein von Kapital entstehen, selbst für Eigenkapital. Wird eine Maschine beispielsweise bankfinanziert, so entstehen zwar Zinsaufwendungen; wird sie in barem Gelde bezahlt, so ist der Bilanzierende lediglich die Zinsaufwendungen los; Zinskosten entstehen immer, auch bei Barfinanzierung, denn die Anlage repräsentiert ja einen Wert, also Kapital.
Die Details etwa der Bestimmung des Zinssatzes (Rmin) und der Bemessungsgrundlage, würden den hier gegebenen Rahmen allerdings beiweitem sprengen, finden sich aber in meinem Skript zur Kostenartentheorie (PDF-Datei), das offensichtlich viel zu wenig gelesen wird.

Aber wir wagen eine Vorschau:

Ein Bild sagt bekanntlich mehr als Tausend Worte, selbst wenn es selbst eine ganze Zahl von Worten enthält. Die vorliegende Grafik aus S. 1 des genannten Skriptes soll illustrieren, daß die vier Grundbegriffe der kaufmännischen Rechnungslegung "Auszahlungen", "Ausgaben", "Aufwendungen" und "Kosten" sorgfältig voneinander zu trennen und gegeneinander abzugrenzen sind, weil es sonst zu begrifflichen Verwirrungen kommt. Und das ist schlecht - nur nur, weil die Aussagekraft von Modellen des Rechnungswesens mit der Klarheit und begrifflichen Schärfe der zugrundegelegten Begriffe steht und fällt, sondern auch weil Prüfungen oft solche Begriffe mehr oder weniger scharf voraussetzen. Nicht nur beim Betriebswirt/IHK!

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Skript zur Kostenartentheorie | Warum nicht alles, was Verlust erwirtschaftet, auch abgeschafft werden sollte | Break Even Rechnung: so versuchen die Prüfungslyriker Euch zu kippen! (interne Links)


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