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Leserzuschrift vom 28.11.2008

über die IHK-Prüfung »Geprüfter Betriebswirt« vom Herbst 2008

Absender: Dr. Dieter Becker, Agentur-aim.

Der Autor dieses Leserbriefes ist Lehrer, Theologe, Pfarrer und promovierter Dozent an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen – und "Opfer" der aktuellen Betriebswirte-Prüfung der Industrie- und Handelskammer. Seine Einschätzung der Prüfungsveranstaltung ist daher gewiß für viele andere Prüfungsteilnehmer interessant:

Die Prüfungen ist meines Erachtens zeitlich unterterminiert. 15-20 Minuten mehr erscheinen mir sinnvoll. Warum man die Mindestzeiten aus der Verordnung nicht etwas weiter auslegt, ist mir unklar. Die Aufgabenstellungen sind - wie ich schon aus den veröffentlichen Altprüfungen erkennen konnte - teils derart irreführend, dass nur eine intuitive Erfassung dessen, was uns der Autor fragen will, zum Ziel führen kann. Zudem enthalten die Prüfungsfragen oder Anleitungen doch einige eklatante Mängel, die eigentlich ungeheuerlich sind.

Beispiel: Die Aufgabe 6 im Fach Bilanz- und Steuerrecht beschäftigte sich mit der Gewerbesteuer. Als Beiblatt wurde eine Tabelle geliefert, die ergänzt werden sollte. Zielaufgabe war es die Bemessungszahl einzutragen und aufgrund der Vorgabe verschiedener Hebesätze die konkreten Höhen der Gewerbesteuer zu ermitteln. Als "Ausgangszahl" für die Berechnung wurden Summen genannt, die NICHT mit Gewerbesteuerertrag, sondern MIT "UMSÄTZE AUS ARBEITSLÖHNEN" in der Überschrift beziffert waren. Was das mit der Aufgabe und der Berechnung zu tun hatte, blieb allen verborgen. Wie man aus Umsätzen zu etwas einen Gewerbeertrag ermitteln soll, ist unklar. Aus Umsätzen aus Arbeitslöhnen (ohne Arbeitslöhne abzuziehen) einen "Eckwert" für die Gewerbsteuerbemessung zu ermitteln, ist schon utopisch.

Ich habe dies deutlich nach der Prüfung zum Ausdruck gebracht und werde die Annullierung der Frage auch formal bewirken.

Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass die Fragen methodisch ausgebaut werden und die Konkretionen (Berechnungen, konkrete "Fälle") allgemeiner gehandelt werden als in den beiden bisher veröffentlichten Prüfungen zum Geprüften Betriebswirt. Zudem wurden die Fächer häufig überkreuzt, sodass Fragen zu Bilanz nun eher im Finanzfach und umgekehrt vorkamen. Dass die einzelnen Fächer scheinbar von unterschiedlichen Dozenten erstellt werden, wurde überdeutlich. Ein Q-Controlling sollte hier dringend von der IHK eingeführt werden.

Ich bitte um eine Bestätigung der Löschung meiner Email aus Ihrem Verteiler.

Das ist schon eine deutliche Einschätzung. Etwas später erhalte ich vom gleichen Absender noch eine weitere Einschätzung:

Ich bin die ganze Zeit am Überlegen, ob es in der Aufgabe "Umsätze" oder "Erträge" oder "Einkünfte" aus Arbeitslöhnen hieß. Aber inhaltlich ändert das natürlich wenig, weil das Ganze ja wenig mit "Einkünften aus Gewerbebetrieb" (15 EStG) und noch weniger geeignet ist, die eigentliche Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer (den "maßgeblichen Gewerbeertrag") als "Ausgangszahl" für die Berechung der Gewerbesteuer einer im Beiblatt vorgedruckten Prüfungsaufgabe als Ausgangspunkt zu nehmen. Ich habe während der Prüfung die ganze Zeit gerätselt, ob Erträge aus Arbeitslöhnen nur bruchteilsmäßig bei der Gewinnerzielung anerkannt werden oder es Zurechnungs- bzw. Abschlagsfaktoren wie §5 Kürzungen GewStG gibt. Ich habe also völlig quer die Hintertürchen der Prüfungsaufgabe gesucht statt das Offensichtliche anzunehmen: Die Aufgabenstellung ist durch die Verwendung der Tabellenüberschrift einfach widersprüchlich, irreführend also schlicht falsch und nicht lösbar. Die richtige Prüfungsantwort zu dieser Frage hätte einfach lauten müssen: >Aufgabenstellung unzureichend. Die Beantwortung der Zielfrage, die Gewerbesteuerschuld zu berechnen (für drei verschiedene Orte mit verschiedenen Hebesätzen) und anschließend zu vergleichen sowie zu beurteilen, ist aufgrund der Mängel der angegebenen Eckwerte nicht möglich. Tja. Ich bin erst nach Abgabe überhaupt auf diese "natürliche Lösung" gestoßen, weil dieses Rätsel der Aufgabe 6 mit Beiblatt mich gereizt hat.

Kommentar des BWL-Boten: hier erübrigen sich weitere Erläuterungen. Auf die nicht immer seltenen Fehler in den Aufgaben haben wir ja schon immer wieder hingewiesen. Das hier sieht aber nach einem wirklich heftigen Hauer aus. Schade, daß die Kammern für vergleichsweise hohe Prüfungsgebühren keine bessere Qualität hinkriegen...

Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers des BWL-Boten wieder und werden nur mit Absender- bzw. Verfasserangabe veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder ungekürzte Veröffentlichung einer Leserzuschrift.

Hrsg. & v.i.S.d.P.: Harry Zingel 2008; Erlgarten 8, 99091 Erfurt, Tel. 0172-3642082, 0361-2606029, Fax 0361-2118928


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