Wenn Mitarbeiter sich „krank stellen“

Werden Mitarbeiter auffällig oft krank, kann das für ein Unternehmen herausfordern sein. Zu den direkten Auswirkungen auf die Produktivität können sich auch langfristige Probleme aufgrund hoher Fehlzeiten sowie Fluktuation ergeben. Arbeitgeber werden sich dann überlegen müssen, wie sie richtig mit diesen Ausfällen umgehen sollen.

Melden sich bestimmte Mitarbeitende immer wieder zu ganz bestimmten Zeiten krank, kann das verständlicherweise bei Arbeitgebern Zweifel wecken. Im Arbeitsleben kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber die Krankmeldung von manchen Beschäftigten anzweifelt. Ein ärztliches Attest ist ab dem vierten Tag nötig. Arbeitgeber können aber einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit auch bereits ab dem ersten Tag fordern. Ärztliche Atteste haben vor Gericht einen hohen Beweiswert dafür, ob eine erkrankte Person auch tatsächlich krank war.

Was kann man machen, wenn man eine AU anzweifelt?

Nur in sehr wenigen Fällen ist die Sache tatsächlich eindeutig. Oft haben Unternehmer und Betriebsleiter nur so ein Bauchgefühl, welches für Misstrauen sorgt. Beispielsweise dann, wenn eine Krankmeldung kommt, wenn der Urlaub aufgebraucht oder eigentlich Urlaubssperre ist oder immer zu bestimmten Zeitpunkten eingereicht wird.

Als Arbeitgeber kann es sehr schwierig sein, eine nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Es handelt sich ja schließlich um ein sehr sensibles Thema und von daher sollte man  immer gut abwägen, ob man gegen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgehen soll. Ein Bauchgefühl kann täuschen und natürlich kann ein Mitarbeiter tatsächlich krank sein.

Bei einem begründeten Verdacht einen Detektiv beauftragen

Hat man einen begründeten Verdacht, dass Krankheit nur vorgetäuscht wird oder ein Mitarbeiter ärztliche Anordnungen missachtet und sich somit genesungswidrig verhält, darf ein Unternehmen einen professionellen Detektiv / eine professionelle Detektei, wie beispielsweise die Detektei Hamburg, mit der Überwachung und Überprüfung beauftragen. Ein begründeter Verdacht wäre zum Beispiel, wenn bestimmte Fotos in den sozialen Medien auftauchen, die im Widerspruch zu der angeblichen Krankheit stehen oder wenn von Kollegen und Kunden Hinweise kommen, dass die Person den Krankenstand für andere Aktivitäten missbraucht.

Bei Vermutungen das direkte Gespräch suchen

Wird nur vermutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht wird, muss man beweisen, dass diese Zweifel berechtigt sind. Am besten wird es sein, zuerst ein direktes Gespräch mit der betroffenen Person zu führen. Zwar sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, Auskunft zu einer Krankheit zu geben, man kann aber trotzdem schon einiges anhand der direkten Reaktion des Betroffenen ableiten. Dazu kann ein offenes, nicht angreifendes Gespräch Vertrauen schaffen und weiteres Misstrauen vorbeugen.

Ein Attest frühzeitiger verlangen

Dann kann man eine frühzeitigere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen, denn Arbeitgeber haben, wie weiter oben schon erwähnt, das Recht dazu.

Mögliche Gründe für einen hohen Krankheitsstand

Bei Mitarbeitern können die Gründe für krankheitsbedingte Ausfälle recht vielfältig und nicht immer so einfach erkennbar sein. Manchmal handelt es sich auch um eine emotionale Überforderung. Oder es sind zu bestimmten Jahreszeiten viele Mitarbeiter gleichzeitig betroffen. In dem Fall ist es wichtig, dass kranke Mitarbeiter zuhause bleiben sowie sich auskurieren, um Kollegen nicht anzustecken.

Folgen die Ausfälle einem bestimmten Muster, wie beispielsweise immer wieder Krankmeldungen an einem Freitag oder Montag oder an einem Brückentag, können berechtigte Zweifel aufkommen. Häufig handelt es sich dann bei einer Krankmeldungen nicht um eine Erkrankung sondern die Ursache könnte Stress und Überlastung, schlechte Arbeitsbedingungen, persönliche Gründe (z.B. familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen), ein schlechtes Arbeitsklima oder mangelnde Anerkennung und Unterstützung sein.

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