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»Investitionskosten«: der Prüfungsteilnehmer als Beute der Jäger und Fallensteller

Immer wieder finden Prüfungsarbeiten den Weg auf meinen großen Korrekturschreibtisch, in denen Prüfungsteilnehmer etwas formal richtig machen, aber die Grundlagen ignorieren. Nicht selten fällt die Beurteilung solcher Arbeiten wenig vorteilhaft aus. Erfahrungsgemäß ist schon die Fachsprache eines der größten Hindernisse. Wer hier nicht aufpaßt, wird zum Opfer der Jäger und Fallensteller der diversen prüfenden Körperschaften.

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Betriebswirtschaftliche Klausur- und Prüfungsaufgaben aller Art sind oft sehr definitionslastig, d.h. sie legen großen Wert auf die saubere Abgrenzung begrifflicher Grundlagen, deren Beherrschung beim Prüfungsteilnehmer sie auf vielfache Art zu verifizieren wissen. Das ist auch sinnvoll, denn man muß das Handwerkszeug beherrschen, um ein guter Handwerker zu sein. Das gilt natürlich auch für die theoretischen Grundlagen im Rechnungswesen, denn wer die nicht im Griff hat, wird nie ein guter Controller. Hier lauern aber viele Fallen, denn Alltagsbegriffe sind in der betriebswirtschaftlichen Fachterminologie oft ganz anders belegt als im umgangssprachlichen Bereich.

So sind Investitionen kaufmännische Mittelverwendungen, also alles, was sich auf der Aktivseite der Bilanz abspielt. Kosten hingegen sind der bewertete und periodisierte Güter- und Leistungsverzehr zur Leistungserstellung und zur Bereitschaftserhaltung, oder weniger technisch gesprochen, der unternehmerische Produktionsfaktoreinsatz. Das schließt den Investitionsbegriff aus. Es gibt also keine "Investitionskosten". In Klausuren und schriftlichen Hausarbeiten wird der Begriff daher rot angestrichen und führt zu einem Punktabzug.

Das wird nicht gerade durch den Umstand erleichtert, daß es der Gesetzgeber selbst nicht besser macht: der spricht nämlich von Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aber auch diese sind natürlich absolut keine Kosten, sondern ebenfalls meist Investitionen. Meist: hier gibt es nämlich Ausnahmen, die der kundige Klausurteilnehmer im einzelnen anwenden können sollte.

Das aber ist das Kernproblem: scheinbare Alltäglichkeiten sind im Bereich des Rechnungswesens wohldefinierte Fachbegriffe mit klar umrissenem Geltungsbereich. Der Prüfungsteilnehmer muß die Fähigkeit erworben haben, sich in diesen Fachbegriffen zu artikulieren, auch dann, wenn sie ihren Alltagsbedeutungen zu widersprechen scheinen: nicht überall, wo etwas von Kosten draufsteht, sind auch wirklich Kosten drin. Das ist eine Kernkompetenz, denn die bisweilen nicht ganz einfachen quantitativen Methoden kann nicht sachgerecht anwenden, wer das theoretische Fundament nicht beherrscht.

Klausuren definitionsnah aufzubauen, ist daher sinnvoll, und bei einer Lehrveranstaltung gilt das ebenso. Leider hat sich das noch nicht bis zu allen Dozenten durchgesprochen, die ihren Schützlingen die zugrundeliegenden Definitionen oft nur mangelhaft vermitteln. Wer dann mit etwas Glück doch die Prüfung schafft, setzt möglicherweise bald eine derjenigen undurchdachten Praktikerlösungen in die Welt, die wir an dieser Stelle von Zeit zu Zeit zerlegt haben.

Links zum Thema: Beispiel für undurchdachte Praktikerlösung | Noch ein Beispiel dafür | Beispiel für definitionslastige Aufgaben (interne Links)


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