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Theoretische Grundlagen: die Subventionen in der Kostenrechnung

Schon vor einiger Zeit haben wir uns an dieser Stelle darüber Gedanken gemacht, ob Steuern in der Kostenrechnung zu berücksichtigen sind und auf welche Art dies geschehen sollte. In diesem Artikel überlegen wir, ob und wie die Subventionen in die Kostenrechnung eingehen. Das ist angesichts der Vielzahl von Staatseingriffen gerade in Deutschland eine offensichtlich relevante Frage. Auch hier gilt, daß die grundlegenden Definitionen der Kostenrechnung als Erkenntnisgrundlage ausreichen.

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Nicht rückzahlbare Anschaffungszuschüsse

Subventionen können in Staatsleistungen bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes bestehen, die nicht rückzahlbar sind. Hier kann der Steuerpflichtige steuerrechtlich die erhaltene Zahlung als Betriebseinnahme erfolgswirksam ansetzen oder erfolgsneutral von den Anschaffungskosten des Anlagegutes absetzen (R 6.5 Abs. 2 EStR). Kostenrechnerisch wird empfohlen, die Anschaffungskosten unabhängig von der steuerrechtlichen Behandlung nie um eine Subvention zu mindern, da dies den Ausweis der kalkulatorischen Zinsen verfälscht. In der dynamischen Investitionsrechnung kommt es hingegen nur auf Zahlungen (und nicht auf Kosten) an. Da werden Ein- und Auszahlungen in derselben Periode ohnehin verrechnet, also auch Anschaffungsauszahlungen und Einzahlungen aus Subventionen.

Darlehen und Bürgschaften

Staatsbeihilfen können auch in Darlehen und Bürgschaften von Förderbanken oder sonst der öffentlichen Hand bestehen. Bürgschaften kommen in der Kostenrechnung ohnehin nicht vor. Bei Darlehen ist die Sache unproblematisch, weil die dadurch verursachten Schuldzinsen natürlich keine Kosten sind. Das gilt auch für vergünstigte Förderdarlehen. Zins- und Tilgungszahlungen erscheinen indes als Auszahlungen in der dynamischen Investitionsrechnung.

Zwangspreise, Mindestpreise, Förderkonditionen

Viele Subventionen erscheinen nicht in Gestalt direkter Zahlungen, sondern werden versteckt. Das gilt insbesondere für Preissubventionen in Form staatlicher Mindestpreise und für Konditionensubventionen in Gestalt von Kontrahierungszwang, Zwangsaufkauf und sonst vergünstigten Rahmenbedingungen. Das ist insbesondere bei den sogenannten "erneuerbaren" Energien der Fall. Hier betreffen die Subventionen nicht die Kosten, sondern die Umsatzerlöse. Sie sind als Leistungen in der Kosten- und Leistungsrechnung und als Einzahlungen in der dynamischen Investitionsrechnung auszuweisen.

Aussagekräftiger Ausweis

Der Zweck des internen Rechnungswesens liegt jedoch in einem wahrheitsgemäßen Ausweis, denn die Ergebnisse der Kosten- und der Investitionsrechnung sind die Grundlage für betriebliche Steuerungsentscheidungen. Subventionen welcher Art auch immer verzerren aber den Markt und bieten daher falsche Anreize. Sie führen die Lenkung der betrieblichen Produktionsfaktoren in die Irre. Es wird daher dringend empfohlen, eine Rechnung, die Subventionen berührt, zwei Mal durchzuführen: ein mal mit und ein zweites Mal ohne die staatlichen Beihilfen. Hierbei kann herauskommen, daß ein Geschäft nur vorteilhaft ist, wenn staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Ohne ist es unvorteilhaft und sollte unterlassen werden. Der Investor erhält dann erst aus dem Vergleich dieser beiden Ergebnisse ein zutreffendes Bild der ökonomischen Bedingungen und kann angemessen entscheiden.

In der Vollkostenrechnung ist zudem zweifelhaft, ob eine subventionierte Leistung für den Kunden tatsächlich günstiger sein sollte. Der Nachfrager nimmt nämlich die gleichen Produktionsfaktoren in Anspruch, ganz gleich ob mit oder ohne Subvention. Er sollte daher auch einen faktorbezogenen und keinen verteilungsgestützten Preis bezahlen. Diese theoretisch saubere Haltung ist aber aus Konkurrenzgründen in der Regel nicht praktisch umzusetzen.

Links zum Thema: Theoretische Grundlagen: die Steuern in der Kostenrechnung | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Anschaffungskosten: Konkrete Beispiele für die Aktivierung nach §255 Abs. 1 HGB | Kostenrechnung: Rechenmethoden und Rechenfehler bei der kalkulatorischen Abschreibung | Kostenrechnung: Die häufigsten Fehler bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinskosten (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Kosten- und Leistungsrechnung", Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Anschaffungskosten", "Fördermittel", "kalkulatorische Abschreibung", "kalkulatorische Kosten", "kalkulatorische Zinsen", "Kosten", "Kostenarten", "Kostenartenrechnung", "Subvention". [Manuskripte]: "Lehrbuch der KLR.pdf", "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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