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Cross-Border Leasing: Wenn Dummheit bestraft wird

Dummheit muß bestraft werden, weiß der Volksmund. Das gilt auch für finanzpolitische Inkompetenz und Kurzsichtigkeit. Wenn die American International Group (AIG), die größte Versicherung der Welt, die Anfang März den größten Verlust eines einzelnen Unternehmens der Wirtschaftsgeschichte bekannt gab, wirklich zusammenbricht, dann wird deutschen Kommunen ihre Naivität und unfaßbare Dummheit hart auf die Füße fallen. Aber Schadenfreude ist hier wenig angebracht: am Ende zahlt nämlich der Steuerzahler. Das böse Wort heißt Cross-Border Leasing (CBL).

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Der Gipfel der Unvernunft

So kann schon die Vorteilhaftigkeit "normaler" Leasingverträge bezweifelt werden, denn der Leasingnehmer zahlt, bilanziert die Leasingsache und ist doch nicht Eigentümer. Doch die hierin manifeste Kurzsichtigkeit ist noch beiweitem steigerungsfähig: so kamen die Kommunen in den 1990er Jahren reihenweise auf die fatale Idee, Versorgungseinrichtungen, Rathäuser und Schulen an Investoren zu verkaufen und sogleich zurückzuleasen. Die als Sale-and-lease-back bekannte Konstruktion führte im Effekt dazu, daß längst bezahlte Vermögenswerte gegen kurzfristige Zuführung von Liquidität faktisch ein zweites Mal bezahlt wurden. Doch auch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange.

Die Lizenz zum Gelddrucken

So veräußerten die kommunalen Kassenwarte gleich reihenweise ihr Tafelsilber an US-Investoren, die ihre bis vor einigen Jahren bestehenden Steuervorteile teilweise an die deutschen Kommunen weitergaben. Klamme Kassen wurden dabei plötzlich wieder voll und nahezu zahlungsunfähige Kommunen wieder liquide – aber sie wurden auch zu Mietern in ihren eigenen Gebäuden. Die Verträge mit US-Investoren laufen teilweise auf 99 Jahre und wurden möglicherweise von den deutschen Gemeinden nicht gelesen und/oder nicht verstanden.

Die riesigen Nebenwirkungen

Denn anscheinend hat man in den Amtsstuben nicht zur Kenntnis genommen oder nicht kapiert welches Risiko in Credit Default Swaps (CDS) steckt, und wie das die Zahlungsfähigkeit der deutschen Kommunen bedroht. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: die Cross-Border Leasing Transaktionen werden von der American International Group abgesichert. AIG tritt als Sicherungsgeber, also als Bürge auf. Die Bürgschaft wird aber in ein Wertpapier gefaßt, also verbrieft – eben in dem Credit Default Swap. Das ist gegen Prämie am Kapitalmarkt handelbar. Banken kaufen sie, um sich gegen das Platzen von Kreditverträgen abzusichern. Wird ein Schuldner zahlungsunfähig, dann gleicht die AIG den Verlust aus. Zugleich wächst durch den Handel mit den Derivatverträgen die Spekulationsblase. Das aber stößt jetzt an eine Grenze.

Eine Kettenreaktion

Nach der Hypothekenkrise schwanden nämlich Bonität und Rating der AIG, denn mit der schwindenden Bonität der Kreditschuldner verfiel auch das Rating der Credit Default Swaps. Das führte dazu, daß die Vertragspartner der AIG mehr Sicherheiten wollten, die die AIG aber nicht hatte. Das bringt inzwischen die AIG selbst ins Trudeln, und vor einem Einsturz fürchten sich deutsche Stadtkämmerer wie der Teufel vor dem Weihwasser. Jetzt erst lesen sie das Kleingedruckte ihrer Cross-Border Leasing Verträge, und dabei gefriert ihnen das Blut in den Adern.

Jetzt wird Dummheit bestraft

Diese Verträge enthalten nämlich die Klausel, daß der Verkäufer eines Objektes die Sicherheiten für den Vertrag zu stellen hat – was bisher ja von der AIG übernommen wurde. Fällt die AIG aber aus, dann müssen die Kommunen selbst die Sicherheiten stellen, was sie nicht können. Dann kann es vorkommen, daß die Nachkommen mit dem Einkommen nicht auskommen und daran umkommen.

Volkes Mund tut Wahrheit kund. Dummheit muß wirklich bestraft werden. Leider trifft die Strafe aber nicht inkompetente Stadtverordnete und geldgierige Stadtwerker, sondern den Steuerzahler, der die Versorgungseinrichtungen, die er nutzt, jetzt ein drittes Mal bezahlt: erst bei ihrer Errichtung, dann als Leasingrate und nun erneut, wenn neue Milliardensummen als Sicherheiten für bestehende Cross-Border Leasing Transaktionen gestellt werden müssen. Das hätte man im Prinzip vorhersehen können. Man hätte den Staat, zu dessen Aufgabe die Existenzsicherung der Bürger gehört, an der Teilnahme an solchen risikoreichen Spekulationsgeschäften hindern können. Jetzt wird, so fürchte ich, die Amtshaftung nicht ausreichen, die Verantwortlichen dingfest zu machen, ganz gleich, ob sie noch auf des Steuerzahlers Kosten in Amt und Würden sind, oder schon auf des Steuerzahlers Kosten in Pension geschickt wurden.

Links zum Thema: Klausuren-Knallkörper: Wie war das noch gleich mit dem Leasing-Erlaß? | Sale-and-lease-back: Das »Tena-Lady-Seniorenheim« | Cross Border Leasing: so schröpft der US-Fiskus deutsche Städte und Kommunen | ABS-Transaktionen: »Bad Banks« haben wir längst! (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Crossborder-Leasing", "Leasing", "Leasing, Verbuchung", "Sale-and-lease-back". [Manuskripte]: "IAS.pdf", "Finanzierung Skript.pdf", "Investition Finanzierung.pdf", "Investition Skript.pdf", "Leasing.pdf", "Leasingerlaß.pdf". [Excel]: "Darlehen.xls", "Interner Zinsfuß (Grafik).xls", "Interner Zinsfuß (Näherung).xls", "Interner Zinsfuß.xls", "Leasing.xls", "Leasingzins Methodenvergleich.xls".
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