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Internes Rechnungswesen: Grundgedanken der Zinstheorie

Die Grundkonzepte der Zinsrechnung sind immer wieder von großer Prüfungsrelevanz. Das gilt insbesondere für die kalkulatorische Verzinsung, die nicht nur in den statischen Methoden der Investitionsrechnung eine Rolle spielt. Sie ist zugleich auch mit dem Kalkulationszins der dynamischen Investitionsrechnung gleichzusetzen (Übersicht). Leider werden hierbei eine Menge Fehler gemacht, denn die hier üblichen Konzepte sind bisweilen etwas abstrakt. Sie werden daher oft mit umgangssprachlichen Begriffen verwechselt, was Anlaß für eine Vialzahl undurchdachter Praktikerlösungen ist. Dieser Artikel führt in die wichtigsten Grundkonzepte ein.

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Die Mindestrentabilität

Grundlegend spricht man von der Mindestrentabilität (Rmin) oder dem Kalkulationszinsfuß. In Klausuren ist der Wert meist vorgegeben, aber in der Wirklichkeit muß er erstmal bestimmt werden. Hierzu sind zwei Komponenten zu berücksichtigen:

 Kapitalmarkt-Guthabenzins (Opportunitätskostensatz der Kapitalanlage)
+Allgemeines Risiko der Unternehmenstätigkeit (Risiko, das alle Unternehmer gleichermaßen betrifft, i.d.R. Insolvenzquote)
=Mindestrentabilität (Rmin), d.h. Kalkulationszins in KLR und Investitionsrechnung

Der Kapitalmarkt-Guthabenzins ist ein Vermögenszins, weil Zinskosten keinesfalls mit Zinsaufwendungen verwechselt werden dürfen. Er ist also kein Schuldzins. Fremdkapitalzinsen spielen weder in der Investitionsrechnung noch in der Kostenrechnung eine Rolle (nur Zinszahlungen sind Teil dynamischer Zahlungsreihen). Der Kapitalmarkt-Guthabenzins bildet die durch die betriebliche Verwendung von Kapital, also durch die Investition, verlorene Kapitalguthabenverzinsung am Kapitalmarkt ab. Das nennt man einen Opportunitäts-Kostensatz. Er soll zudem den risikoärmsten Kapitalmarktzins darstellen. Ich postuliere, daß dies in aller Regel der Hauptrefinanzierungszins der EZB ist, obwohl die derzeitige Finanzkrise da spannende Detaildebatten zuläßt. Auf die kann aber im gegebenen Rahmen nicht eingegangen werden.

Das allgemeine Risiko entspricht dem generellen Risiko, dem die Investition ausgesetzt ist. Es ist nicht das spezielle Risiko der jeweiligen Anlage wie z.B. Brand, Maschinenbruch, Unfall oder dergleichen, denn spezielle Risiken sind entweder versichert oder werden als kalkulatorische Wagnisse abgebildet. Das allgemeine Risiko ist das Risiko, dem alle Bilanzierenden gleichermaßen ausgesetzt sind, und das ist i.d.R. das Insolvenzwagnis. Dieses Risiko bedroht die Investition, und damit den Faktor "Kapital", denn bei Insolvenz vollstrecken die Gläubiger in das Vermögen (und nicht etwa in das Kapital, ein häufiger Irrtum).

Allgemein gesagt ist das allgemeine Risiko

  • Hoch in Krisenbranchen und in Kleinbetrieben, weil hier die Insolvenzquote hoch ist, und
  • klein in Boom-Branchen oder in Großbetrieben, weil hier das statistische Pleiterisiko kleiner ist.

Das erklärt sich insbesondere auch daraus, daß die Politik bei drohender Insolvenz großer Unternehmen viele mögliche Rettungsversuche unternimmt, Kleinbetriebe aber gnadenlos sterben läßt. Ferner ist das allgemeine Risiko null in Unternehmen, die eine staatliche Existenzgarantie genießen, wie z.B. die grüne Kasinowirtschaft, die Banken oder andere Branchen und Unternehmen, die von den diversen Konjunkturpaketen der letzten Zeit profitieren. Diese sollten gar kein allgemeines Risiko verrechnen.

Die Anwendung der Mindestrentabilität in den statischen Verfahren

In der allgemeinen Kosten- und Leistungsrechnung, und in der statischen Investitionsrechnung, erscheint die Mindestrentabilität als Zinskostensatz. Die generelle Rechenmethode hierfür ist:

Kalkulatorische Zinskosten

Auf diese Weise wird die mittlere Kapitalbindung der jeweils betrachteten Anlage mit den Opportunitätskosten belastet, die der Investor durch die betriebliche Inbestition (und damit die Nicht-Investition am Kapitalmarkt) hat, sowie zudem mit dem allgemeinen Risiko des jeweiligen investierenden Unternehmens bewertet. Es kann nicht genug betont werden, daß dies von der Finanzierung und etwaigen Schuldzinsen ebenso unabhängig ist wie von speziellen Risiken der jeweiligen Investition: Schuldzinsen sind neutrale Aufwendungen, gehören also gar nicht in die Kostenrechnung, und besondere Risiken der Investition sind kalkulatorische Wagnisse und werden damit separat verrechnet.

Die Anwendung der Mindestrentabilität in den dynamischen Verfahren

Die dynamischen Methoden hingegen sind rein zahlungsorientiert. Sie enthalten daher keine kalkulatorischen Kosten. Die Mindestverzinsung erscheint daher hier als Vergleichs- oder Kalkulationszins. Ist der Kapitalwert einer Zahlungsreihe (also der Rente) aus einer Investition, der sich unter den Bedingungen eines Kalkulationszinses ergibt positiv, so ist die Investition insgesamt vorteilhaft. Das hat weitreichende Folgen, wie ein Beispiel zeigt:

Ein Kleinunternehmen habe wegen der höheren Insolvenzquote eine größere Mindestrentabilität von sagen wir mal 15% p.a. Ein größeres Unternehmen rechnet hingegen wegen des geringeren allgemeinen Risikos nur mit einer Mindestrentabilität von Rmin = 10% p.a. Beide beurteilen eine Investition i.H.v. 50.000 Euro, die in vier Jahren Nutzungszeit 15.000, 22.000, 18.000 und 10.000 Euro Zahlungsrückfluß vermittelt. Danach bestehe kein Restwert. Bei einer Mindestrentabilität von 10% kommt das größere Unternehmen auf einen Kapitalwert von +2.171,98 Euro, während das kleinere Unternehmen mit dem höheren Vergleichszins von 15% nur einen Kapitalwert von –2.768,54 Euro ermittelt:

tEt – AtC0
i = 10%
C0
i = 15%
0–50.000,00 €–50.000,00 €–50.000,00 €
1
2
3
4
15.000,00 €
22.000,00 €
18.000,00 €
10.000,00 €
13.636,36 €
18.181,82 €
13.523,67 €
6.830,13 €
13.043,48 €
16.635,16 €
11.835,29 €
5.717,53 €
Summe+15.000,00 €+2.171,98 €–2.768,54 €

Dies aber besagt, daß die Investition nur für das größere Unternehmen vorteilhaft ist, weil sie nur bei einem Vergleichszins von 10% einen positiven Kapitalwert vermittelt. Nur hier erbringt die abgezinste Zahlungsreihe der Investition mehr als die Mindestverzinsung. Das Kapital ist damit vorteilhaft angelegt. Bei 15% ist der Kapitalwert negativ. Die Investition ist damit unvorteilhaft und das kleinere Unternehmen sollte unterlassen, was dem größeren Unternehmen zu raten wäre.

Die Rechnung widerlegt übrigens auch die Behauptung, daß die Finanzierung für die Investition eine Rolle spiele. Die anfangs investierte, also aktivierte Kapitalsumme erzielt eine Produzentenrente. Diese vermittelt den Kapitalwert, und nicht die dahinterstehende Finanzierung. Nur bei großer wirtschaftlicher Nähe können Zinszahlungen in die dynamische Rechnung einbezogen werden. Das aber trübt den Blick auf die eigentliche Investition und sollte nicht die alleinige Rechenmethode sein.

Links zum Thema: Grundbegriffe: statische und dynamische Methoden | Übersicht: Die wichtigsten Verfahren der Investitionsrechnung | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Kostenrechnung: Wie die Finanzmarktkrise die Selbstkosten senkt (oder auch nicht) | Kostenrechnung: Die häufigsten Fehler bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinskosten | Beliebte Fehler in der Investitionsrechnung: »Finanzierung aus Eigenkapital« | Kalkulatorische Zinsrechnung: warum man das Abzugskapital nicht abziehen sollte (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Kosten- und Leistungsrechnung", Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

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