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Hinweise für Einsprüche gegen die Benotung von Studien-, Projekt- und Diplomarbeiten

Schon früher haben wir an dieser Stelle Hinweise zu Einsprüchen gegen Ergebnisse der Prüfungen vor den Industrie- und Handelskammern gegeben. Derzeit scheint es viele Leute zu geben, die gegen die Benotung ihrer Projektarbeiten vorgehen wollen. Daher folgen an dieser Stelle Hinweise für Einsprüche gegen die Benotung von schriftlichen Hausarbeiten.

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Ein ganz anderes Spiel

Während bei einer schriftlichen Prüfung eine Musterlösung besteht, an die die Prüfer zumindestens weitgehend gebunden sind, gibt es bei Studien- und Projektarbeiten aller Art in der Regel keinen offiziellen Lösungsvorschlag. Das macht auch Einsprüche schwieriger, denn während der Prüfungsteilnehmer bei der Benotung einer Klausur seine Lösung mit der offiziellen Lösung vergleichen und daran die Benotung des Prüfers nachvollziehen kann, gibt es bei schriftlichen Hausarbeiten keine solche offizielle Referenz. Und wird die gleiche Arbeit von mehreren Ausschüssen unabhängig voneinander benotet, so kommen meist ganz unterschiedliche Ergebnisse heraus. Um es also gleich vorwegzunehmen: solche Einsprüche sind schwieriger und risikoreicher und die Erfolgsaussichten schlechter.

Einheitliche Kriterien

Immerhin sollte die jeweils prüfende Stelle selbst einheitliche Kriterien für die Beurteilung solcher Arbeiten vorlegen. Diese gleichen den Kriterien und Gewichtungsmerkmalen einer Nutzwertanalyse und bestehen meist aus drei Teilen: inhaltliche, formale und technische Aspekte. Für jeden Bereich sollten konkrete Einzelkriterien und deren Gewichtung genannt werden, die mindestens für alle Arbeiten einer Prüfungskampagne gleichermaßen gelten. Die Prüfer sollten an das Gewichtungsschema gebunden sein und nur innerhalb der einzelnen Kriterien einen Ermessensspielraum ausüben dürfen. Dies macht die Beurteilung mindestens etwas objektiver und vergleichbarer. Prüfer, die ganz nach Gutsherrenart ohne solche übergeordneten Kriterien entscheiden, könnten sich dem Verdacht aussetzen, nicht ganz unparteiisch zu sein.

Übrigens kann es Sinn machen, sich diesen Kriterienkatalog schon vor der Themenvergabe vorlegen zu lassen, denn dann weiß man, woran man ist. Die Kammern sind zwar nicht verpflichtet, ihre Benotungskriterien vorab offenzulegen, aber danach zu fragen ist ja auch nicht verboten - und gibt schon vorweg einen Eindruck, inwieweit man es mit einer objektiven und nachvollziehbaren Beurteilung zu tun haben wird.

Das Gutachten einsehen

Ferner sollten die Prüfer nicht nur einfach Punkte verteilen, auch nicht nur Teilpunkte nach einem einheitlichen Bewertungsschema, sondern dies auch schriftlich in einem Gutachten begründen. Etwa reicht es nicht, die formale Seite einer Arbeit pauschal mit einem Ergebnis zu honorieren, sondern Stärken und Schwächen müssen einzeln und konkret nachvollziehbar benannt werden. Das Gutachten muß also die einzelnen Resultate der Prüfung konkret benennen. Nur dann ist die Benotung nachvollziehbar. Fehlt ein solches Gutachten, oder werden keine einheitlichen und für alle Arbeiten gleichen Kriterien angewandt, so kann dies als Einspruchsgrund Verwendung finden.

Die zweite Meinung

Schließlich kann es Sinn machen, eine Arbeit von einem Zweitprüfer außerhalb der Industrie- und Handelskammern erneut lesen zu lassen. Ich tue dies zwar sehr ungerne, aber bisweilen tue ich es schon. Eine solche zweite Meinung kann ebenfalls bei der Begründung eines Einspruches helfen, ist aber beiweitem keine Erfolgsgarantie. Zudem ist zu bedenken, daß die Kammern sich bei einer solchen Vorgehensweise übergangen fühlen und eingeschnappt reagieren könnten.

Der Einspruch mit Gegenwind

Insgesamt bleibt festzustellen, daß Widersprüche gegen die Benotung von Klausurarbeiten oft einfacher und erfolgversprechender sind als Widersprüche gegen die Beurteilung schriftlicher Hausarbeiten. Auch wenn Einspruchsverfahren kostenlos oder sehr kostengünstig sein sollten, ist es doch oft schwieriger, dabei noch etwas herauszuholen. Andererseits ist die vielfach gemachte Erfahrung aber auch, daß die Durchfallerquoten von Studien- und Projektarbeiten geringer sind als bei den Abschlußprüfungen. Wer hier also von Anfang an mit dem genügenden Fleiß an die Sache herangegangen ist, sollte im optimalen Fall gar nicht erst einen Widerspruch brauchen.

Links zum Thema: Hinweise für die Erstellung von Studien- und Diplomarbeiten | Hinweise zu Einsprüchen gegen Ergebnisse der Prüfungen vor den IHKen | IHK-Gutachter: Undank ist der Welten Lohn... | Bestehensquoten in IHK-Prüfungen: Nepper, Schlepper, Bauernfänger... | Industrie- und Handelskammern: wenig Betreuung bei Studien- und Projektarbeiten | Wer mit der Maus tanzt: Häufige Fehler in Studien- und Diplomarbeiten | Studien- und Diplomarbeiten: Schummeltips für Prüfer und Kandidaten (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Prüfungen erfolgreich bestehen", Heppenheim 2008, ISBN-13: 978-3-937473-20-8, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.


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