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Maut-Skandal: Haftung der Mitarbeiter für ihre Vorgesetzten

Man mag es schon als Skandal empfinden, daß die Autobahnmaut trotz der derzeitigen Benzinpreisexplosion noch weiter erhöht wird. Ein unbefangener Blick in das Autobahnmautgesetz (ABMG) offenbart jedoch wahrlich Unglaubliches. Doch je unfaßbarer und frecher eine Vorschrift ist, desto weniger bekannt ist sie auch, weil Außenstehende sich beim besten Willen nicht vorstellen können, was allen Ernstes in deutschen Gesetzen zu finden ist. Riskieren wir also mal ein Auge:

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Besonders interessant ist hier §2 ABMG mit der Vorschrift über den Mautschuldner. Sehen wir uns diese Regelung also mal etwas näher an:

§2 Mautschuldner. 1Mautschuldner ist die Person, die während der mautpflichtigen Benutzung von Bundesautobahnen
1. Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist oder
2. über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt oder
3. das Motorfahrzeug führt.
2Mehrere Mautschuldner haften als Gesamtschuldner.

Die Tragweite dieser Vorschrift ist möglicherweise nicht unmittelbar klar. Daß der Eigentümer oder Halter des "Motorfahrzeuges" Mautschuldner ist, das leuchtet noch ein: die Spedition entrichtet die Maut, wer die Musik bestellt, der zahlt. So weit, so gut. Interessanter sind die Punkte 2. und 3.: der Disponent der Spedition nämlich bestimmt über den Gebrauch des "Motorfahrzeuges", d.h. er bestimmt, wohin es fährt. Er ist also ebenfalls Mautschuldner. Noch interessanter aber ist der dritte Punkt: Das Fahrzeug führt der Fahrer. Der Mann, der auf dem Bock sitzt. Dieser ist ebenfalls Mautschuldner. In meinen Augen nichts weniger als ein Skandal:

Geht die Spedition nämlich pleite, wird der Arbeitgeber des Fahrers und des Disponenten also zahlungsunfähig, so haften die Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber. Fahrer und Disponent schulden die ausstehende Maut, und zwar gemäß Satz 2 der Vorschrift gesamtschuldnerisch i.S.d. §421 BGB: befürchtet der Staat also nur, von der Spedition die Maut nicht mehr zu bekommen, so kann er sich gleich an die Mitarbeiter wenden. Sie schulden stets die Maut für die Autobahnbenutzung und müßten dann versuchen, die Beträge von ihren Arbeitgebern erstattet zu bekommen.

Das also ist der deutsche Abzocke-Staat!

Links zum Thema: Maut-Kostenrechnung: es ist noch viel teurer | City-Maut haben wir schon: Der Raubparkplatz (interne Links) Autobahnmautgesetz (externer Link)


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