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Leitfaden für die Einrichtung von Maschinenkostenrechnungen

Die Maschinenkostenrechnung ist ein Verfahren der Teilkostenrechnung. Sie baut auf der allgemeinen Kostenartendefinition und der Unterteilung der Kosten in fixe und in variable Kosten auf und ermittelt die Kosten der Anlage pro Periode und pro Leistungseinheit. Verfahren der Maschinenkostenrechnung lassen sich aber auch auf Anlagegüter wie Immobilien anwenden, die keine Maschinen im engeren Sinne sind. Besonders in Fortbildungsgängen wie "Geprüfter Technischer Betriebswirt" sind diesbezügliche Methoden relevant - und stellen oft ein Problem dar. Dieser Artikel enthält die wichtigsten Grundlagen.

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Naive Methoden bringen nämlich gar nichts: die Baukosten im Sinne der II. BV mit Kosten zu verwechseln, oder die Anschaffungskosten im handelsrechtlichen Sinne für Kosten zu halten, ist ein sicheres Rezept für den Untergang in Prüfungen und Projektarbeiten. Die folgenden Punkte stellen ein Skelett der wichtigsten Arbeitsschritte dar, und sollten im jeweiligen Anwendungsfall erweitert und auf die gegebene Situation angepaßt werden. Die Zusammenfassung gilt auch für Anlagen im Finanzierungsleasing, nicht aber für Maschinen im Operate Leasing. Bei geleasten Anlagen ist also zuvor der Typ des Leasingvertrages und damit die bilanzielle Zuordnung der Anlage zu ermitteln.

Erst die Kostenarten

Zunächst sind die Kosten von den Aufwendungen dem Grunde nach abzugrenzen. Die GuV-Rechnung ist hierfür eine nicht ausreichende Informationsquelle. Neben der Ausscheidung der neutralen Aufwendungen aus der Rechnung müssen einige Vorarbeiten für die kalkulatorischen Kosten geleistet werden. Wer diese unterläßt, hat keine brauchbaren Zahlen und damit auch kein brauchbares Ergebnis.

Die Anlageliste

Um die kalkulatorische Abschreibung zu berechnen, braucht man natürlich keine AfA-Tabelle. Es wird die technische (und nicht etwa die steuerliche) Nutzungsdauer zugrundegelegt. Oft muß darüber erst für jede Anlage einzeln entschieden werden. Auch steuerlich längst abgeschriebene Anlagen haben eine Nutzungsdauer, aber Maschinen, die nicht ersetzt werden sollen, haben keine. Aufgrund der zunächst pro Anlage einzeln ermittelten Nutzungsdauer muß der Wiederbeschaffungswert berechnet oder geschätzt werden, denn die kalkulatorische Abschreibung darf natürlich nicht auf den Neuwert der Anlage gerechnet werden. Schließlich muß der Schrottwert der Anlage bei technischem Nutzungsende bestimmt werden. Muß erwartungsgemäß ein Abfluß wirtschaftlicher Mittel geleistet werden, um die Altanlage bei Nutzungsende loszuwerden, so ist dieser negativ.

Die Kostenrechnung im IFRS-Rechnungswesen

Liegt eine Anlagerechnung nach IAS 16 zugrunde, so wurde nach dem Component Approach bilanziert. Jede Komponente ist dann separat wie vorstehend zu untersuchen. Das ist viel aufwendiger, aber auch viel besser: niemand kann die Restnutzungsdauer eines ganzen Gebäudes richtig bestimmen, aber die Komponenten aus der IAS-Bilanz wie Rohbau, Dachstuhl, Elektro, Sanitär und Klima wären jeweils vergleichsweise zuverlässig auf technische Nutzungsdauer, Wiederbeschaffungs- und Schrottwert hin zu untersuchen.

Die Zinskostenrechnung

Jetzt denken wir über den kalkulatorischen Zinssatz nach. Diesen einfach anzunehmen und nicht zu begründen, ist ein beliebter Fehler. Natürlich müssen die beiden Teile des Wertes, nämlich die Guthabenverzinsung und die allgemeine Risikoquote, hergeleitet werden. Ist das geschehen, so können die kalkulatorischen Zinsen der Anlage bestimmt werden. Natürlich ist uns dabei bewußt, daß eventuelle Finanzierungszinsen in der Kostenrechnung nichts zu suchen haben, also auch eine mit Bargeld bezahlte Maschine stets Zinskosten verursacht.

Weitere kalkulatorische Kosten

Anlagen haben weiterhin oft unversicherte Risiken, die identifiziert und in kalkulatorische Wagniskosten übersetzt werden müssen. Hierzu kann eine umfangreiche Risikoanalyse mit externen Vergleichsdaten erforderlich werden. Zudem verursachen die viele Anlagen kalkulatorische Mietkosten, wenn sie in einem eigenen Gebäude stehen. Bei einem Standort in einem gemieteten Gebäude ist anteilig Miete zu rechnen.

Endlich die Kostenauflösung

Jetzt ist es sicher kein Problem mehr, die anschaulicheren Kostenarten zu identifizieren: Lohnkosten, Instandhaltung, Rüstkosten - eine Vielzahl von Phänomenen können hier berücksichtigt werden. Welche, ist vom Einzelfall abhängig. Ein beliebter Fehler ist, Kosten mit Zahlungen zu verwechseln. Natürlich müssen die identifizierten Kostenarten in fixe und in variable Kosten aufgeteilt werden. Während kalkulatorische Zinsen stets Fixkosten sind, sind kalkulatorische Abschreibungen variabel, wenn sie nach Leistung berechnet werden, und ansonsten ebenfalls fix. Bei den übrigen Kostenarten ist das schwieriger: Rüstkosten sind beispielsweise veränderliche Fixkosten, Produktivlöhne sind variabel und andere Lohnkosten, die der Maschine zuzurechnen sind, sind oft wiederum fix. Instandhaltungskosten sind variabel, wenn sie Verschleißreparaturen darstellen, und fix, wenn sie extern erzwungen werden, wie z.B. die TÜV-Prüfung.

Na also, es geht doch!

Erst jetzt darf man zu Werke gehen, und die bekannten Formeln anwenden, die manche inkompetente Dozenten als erstes unterrichten. Ich habe Leute gesehen, die zwar Stundensätze wunderbar ausrechnen konnten, aber nicht wußten, was Kosten sind. So geht es natürlich nicht. Nur aufgrund einer ordnungsgemäßen theoretischen Grundlage kommt man zu einer aussagekräftigen Rechnung.

Hauptproblem bei solchen Aufgaben ist oft, Gelerntes in die Wirklichkeit zu tragen. Diese Übung ist aber unerläßlich, denn schließlich hat die Fortbildung auch nach dem Prüfungserfolg noch einen Zweck. Übungen dieser Art sollten also ernstgenommen werden.

Links zum Thema: Einrichtung von Kostenrechnungssystemen: wer auf Sand baut... | Kostenrechnung: Rechenmethoden und Rechenfehler bei der kalkulatorischen Abschreibung | Die Kraft der zwei Abschreibungen, oder warum alle Anlagegüter doppelt abgeschrieben werden (sollten) | Component Approach: So ähnlich sind die IFRS dem deutschen Steuerrecht | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Kostenrechnung: Die häufigsten Fehler bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinskosten | Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 1 von 3: Kosten sind nicht immer Zahlungen! | Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 2 von 3: Die Grundkosten | Die Kostenarten der Maschinenrechnung, 3 von 3: Sprungfixe Kosten | Wahl des richtigen Lehrgangsanbieter: was macht einen guten Dozenten aus? | Maschinenrechnung für Excel (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Anschaffungskosten", "Baukosten", "Kalkulatorische Abschreibung", "Kalkulatorische Kosten", "Kalkulatorische Zinsen", "Kosten", "Maschinenkosten", "Maschinenstundenrechnung", "Maschinenstundensatz", "Schrottwert", "Wiederbeschaffungswert". [Manuskripte]: "Lehrbuch der KLR.pdf". [Excel]: "Kalk Kosten.xls", "Maschinenrechnung.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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