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Bilanzierung und Bewertung: wie funktioniert eigentlich der Anlagespiegel?

Nicht nur im Bilanzbuchhalter-Lehrgang, sondern inzwischen auch schon in Fortbildungen wie "Geprüfter Betriebswirt" oder "Geprüfter Technischer Betriebswirt", und selbstverständlich auch im betriebswirtschaftlichen Studium, geht es immer wieder um die Bewertung und Bilanzierung des Anlagevermögens. Ein wesentliches Instrument hierbei ist die Aufstellung des Anlagespiegels nach §268 Abs. 2 HGB. Wir demonstrieren die grundlegende Herangehensweise.

Der Anlagespiegel einer AG weist für das Vorjahr u.a. aus (€uro):
MaschinenBGA
Anschaffungskosten 01.01. Vorjahr1.200.000600.000
Zugänge im Vorjahr300.000100.000
Abschreib. kumuliert frühere Jahre600.000300.000
Abschreib. im Vorjahr100.00050.000
Buchwert zum 31.12. Vorjahr??
Für das Berichtsjahr ergeben sich aus der Anlagekartei (€uro):
Zugänge300.000100.000
03.01. des Berichtsjahres
Verkauf einer Maschine mit
– Anschaffungskosten i.H.v. von
– Buchwert zum Ende des Vorjahres
– Verkaufspreis ohne USt.


100.000
20.000
40.000
Abschreibungen120.00060.000
Zugänge an gWG40.000
Die Aufstellung eines Anlagespiegels ist natürlich auch im Rahmen des internationalen Rechnungswesens interessant. Die meisten Aufgaben sind dabei so gestrickt, daß die zugrundeliegenden Regelwerke austauschbar sind. In einfachen Aufgaben, wie der hier vorliegenden, werden Werte für Abschreibung, Zuschreibung und ähnliche Phänomene genannt und müssen nicht berechnet werden – denn das hieße ja stets, steuerrechtliche und u.U. widersprechende handelsrechtliche Vorschriften einzubeziehen, was dann die Aufgabenlösung schon wesentlich schwieriger gestaltet.

In unserem Beispiel liegen aus der Anlagebuchhaltung einer Kapitalgesellschaft die nebenstehenden Daten vor. Der obere Teil der Tabelle bezieht sich auf das Vorjahr und der untere Teil auf das Berichtsjahr. Nur "Maschinen" und "BGA" werden betrachtet.

Da ja nur Gesamtsummen angegeben sind, wäre das Beispiel auch mit einer Bewertung nach IAS 16 (nach dem sog. Component approach) kompatibel. Geschickt gestellte Fragen passen in ein HGB- wie in ein IFRS-Umfeld.

Aufgabe: Der Anlagespiegel für das Berichtsjahr ist unter der Maßgabe aufzustellen, daß die gewingwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung zu 20% abgeschrieben werden sollen (entsprechend der Neuregelung gemäß §6 Abs. 2a EStG ab 2008 durch die Unternehmensteuerreform). Insofern ist die Berücksichtigung steuerlicher (nur national geltender) Regelungen also unerläßlich (in den IFRS gibt es kein Konzept geringwertiger Vermögensgegenstände).

Lösungsvorschlag: Die Aufgabe ist insofern einfach als daß lediglich die Buchwerte zum Ende des Vorjahres (VJ) ausgerechnet und als Eröffnungsbestände im Berichtsjahr (BJ) aufgeführt werden müssen. Umbuchungen und Zuschreibungen kommen nicht vor, was die Sache einfach macht. Und so könnte die Lösung aussehen:

Bilanz-
position
Hist.
AK/HK
ZugängeAbgängeUm-
buchungen
AfA
kumuliert
Zuschrei-
bungen
Buchwert
Ende BJ
Buchwert
Ende VJ
AfA
im BJ
A II 21.500 T€300 T€20 T€700 T€960 T€800 T€120 T€
A II 3700 T€100 T€350 T€390 T€350 T€60 T€
A II (gWG)40 T€32 T€0 T€8 T€
Summen2.200 T€440 T€20 T€1.050 T€1.382 T€1.150 T€188 T€

Zu diesem Lösungsvorschlag könnten die folgenden Erläuterungen und Anmerkungen bedeutsam sein:

  • die historischen AK/HK setzen sich aus dem Anfangswert im Vorjahr und den Zugängen im Vorjahr zusammen.
  • Der Buchwert am Ende des Vorjahres berechnet sich aus den hist. AK/HK minus dem kumulierten Vorjahres-Abschreibungen.
  • Der Buchwert am Ende des Berichtsjahres berechnet sich aus dem Buchwert am Ende des Vorjahres + Zugänge – Abgänge ± Umbuchungen – AfA des Berichtsjahres.
  • Die Abgänge bei den Maschinen im Berichtsjahr machen natürlich nur den Buchwert der abgegangenen Anlage aus. Selbstverständlich ist der wirkliche Verkaufspreis für diese Anlage im Anlagespiegel nicht mehr relevant. Ebenso ist die Höhe der hist. AK/HK der veräußerten Anlage nicht mehr bedeutsam, weil ja der tatsächliche Buchwert genannt wurde.

In manchen Aufgaben muß eine Rechtsquellenübersicht angegeben werden. Dies dient dazu zu überprüfen, ob der Prüfungsteilnehmer die zugrundeliegenden Vorschriften kennt. Im vorliegenden Fall ergibt sich die Verpflichtung zur Aufstellung des Anlagespiegels für Kapitalgesellschaften aus §268 Abs. 2 HGB. Für Personengesellschaften besteht keine entsprechende Regelung. Nach §268 Abs. 2 Satz 2 HGB sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, die Abgänge, Umbuchungen des Geschäftsjahrs und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres in ihrer gesamten Höhe gesondert aufzuführen. Zudem wurde die Neuregelung der steuerlichen Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (erweiterte Übersicht) aus §6 Abs. 2a EStG angewandt. Für Aufgabenlösungen in 2008 käme hingegen auch noch die alte Regelung mit der Bewertungsfreiheit der geringwertigen Wirtschaftsgüter, also deren Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung als richtige Lösung in Betracht.

Links zum Thema: Vorausschau auf die Unternehmensteuerreform 2008 | Unternehmensteuerreform 2008: Neuregelung der gWGs | Neuregelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter: noch immer problematisch! | Unternehmensteuerreform 2008: Neuregelung der Abschreibung des Anlagevermögens | Grundkonzepte im Rechnungswesen: Die Bewertung des Sachanlagevermögens | AfA-Rechner für Excel (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abschreibung", "Anlagenbuchführung", "Anlagenspiegel", "Anlagevermögen", "Sachanlagen", "Zuschreibung". [Manuskripte]: "AfA-Tabellen.pdf", "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Einführung in das REWE.pdf", "IAS.pdf", "Jahresabschluß Beispiel.pdf", "Jahresabschlußanalyse.pdf". [Excel]: "AfA-Tabelle.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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