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»Dr. No« und die Kostenrechnung, oder von der Arroganz der Unwissenheit | ||
Die Kostenrechnung ist ein theoretisches Thema. Man muß sich mit spitzfindigen Definitionen zum Bleistift des Gewinnbegriffes herumschlagen oder verstehen, warum Bankzinsen nichts in der Kostenrechnung verloren haben. Oder, auch so ein Fehler, warum Wagnisse und Gewinne nie in einen Topf geworfen werden dürfen. Diplomanden haben nicht selten Probleme, ihren Vorgesetzten solche Grundregeln klarzumachen. Jetzt liegt uns aber ein besonders drastischer Fall vor: Sie S-Hotelgruppe. Dieser Hotelkonzern, über dessen vollständigen Namen wir den Mantel der christlichen Nächstenliebe decken, betreibt weithin bekannte Häuser in verschiedenen deutschen Großstädten. Dort arbeitet eine gewisse Frau Dr. G.N., die sich in ihren eMails als "Dr. No" bezeichnet, wie treffend. Schauen wir mal nach warum: Unwissenheit ist keine Schande, Arroganz aber schon. So erfahre ich weiter, daß ich im "vorigen Jahrhundert" lebe. Ich muß wohl doch mal meine Kalender überprüfen. Die S-Hotels, so weiter, arbeiten nach dem "Uniform System of Accounts", der "internationalen Rechnungslegung für die Beherbergungsindustrie" - übrigens falsch, denn mit IFRS hat das nichts zu tun, was "Dr. No" freilich nicht anficht. Und überhaupt, jedem Amerikaner wäre bei meinen Ausführungen schlecht geworden. Dummheit und Arroganz sind eigentlich keinen Artikel wert, aber in diesem Zusammenhang sind sie leider häufig. Viele Betriebe glauben, es besser zu wissen und externen Sachverstand entlassen zu können - oder gar zu müssen, denn was aus den USA kommt ist natürlich immer besser. Wofür man dann mühselig Leute ausbildet, wenn deren in harter Arbeit erworbene Kompetenz dann solcherart marginalisiert wird, verschließt sich mir freilich bisweilen. Auch die Industrie- und Handelskammern und anderen prüfenden Körperschaften haben gute Gründe, in ihren Prüfungsveranstaltungen gerade diese definitorischen Grundlagen so in den Vordergrund zu stellen, wie sie es bekanntlich immer wieder tun, denn die Spitzfindigkeiten bilden das Fundament des gesamten Rechnungswesens: so ist die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten die Grundlage der Vollkostenrechnung, also der Preiskalkulation, die nur eine Zuschlagskalkulation sein kann, wenn es eine nutzbare Einzelkostengrundlage gibt. Da die im Hotelbereich (nicht im Reisebüro, nicht in der Gaststätte!) fehlt, nimmt man dort nämlich die Äquivalenzziffernkalkulation. Aus fixen und variablen Kosten macht man hingegen Deckungsbeitrags- und Break Even Rechnungen, Leistungsmengenplanungen und den Rest - jeder Auszubildende wird damit gequält. Nur bei den S-Hotels nimmt man es damit anscheinend nicht so genau. Da braucht man anscheinend keine Kalkulation. Aber in Essen, Düsseldorf, Frankfurt oder Leipzig weiß ich jetzt, welches Hotel ich künftig meide. Ach ja: "Dr. No" ist nicht irgendwer. Sie ist die Geschäftsführerin in dem Laden. Arghhh! Links zum Thema: Der kaufmännische Gewinnbegriff: Ohne Moos nix los... | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | »Wagnis und Gewinn«: verbreitete Fehler und Irrtümer im Rechnungswesen | Zuschlagskalkulation, Teil 1 von 4: Wie richtig zugeschlagen wird (interne Links) Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten. Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Äquivalenzziffernkalkulation", "Einzelkosten", "fixe Kosten", "Gemeinkosten", "Kalkulation", "Kosten", "variable Kosten", "Zuschlagssatz". [Manuskripte]: "Kalkulation Hotel und Vermietung.pdf", "Kalkulation.pdf", "Lehrbuch der KLR.pdf". [Excel]: "Äquivalenz.xls", "Hotelkalkulation.xls", "Kalkulation Produktion Grundmodell.xls", "Kalkulation Produktion.xls". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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