Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Prüfungsausschüsse: kostenlos oder umsonst?

Immer wieder haben wir uns an dieser Stelle über die Geringschätzung der Bildung in diesem Lande ausgelassen. Jetzt ist es wieder Zeit für ein bißchen Gejammer, diesmal am Beispiel der Prüfungsausschüsse. Mit der Arbeit als Prüfer kann man sich bekanntlich ein kleines Vermögen verdienen - freilich nur, wenn man zuvor schon ein großes Vermögen hatte.

Die Prüfungsausschüsse werden bekanntlich von den prüfenden Körperschaften wie beispielsweise den Industrie- und Handelskammern für die Durchführung der Prüfungsveranstaltungen bestellt. Rechtsgrundlage sind die §§37ff Berufsbildungsgesetz (BBiG). Ich selbst habe eine ganze Zahl schöner Berufungsurkunden, ausgedruckt auf edlem Papier. Aber nicht alles, was hochwertig erscheint, ist auch wirklich wertvoll.

Zur Ausschußarbeit gehört die Aufgabenerstellung, die Benotung schriftlicher Arbeiten und die Durchführung mündlicher Prüfungen, also eine Art von beliebtem Gesellschaftsspiel mit verantwortungsvollem Ergebnis, auch wenn die Vorschrift des §37 Abs. 1 Satz 2 BBiG, daß eine vergeigte Prüfung zwei Mal wiederholt werden kann, jetzt anscheinend nicht mehr gilt. Dennoch steckt viel Gehirnschmalz in der Erstellung von Prüfungsaufgaben und ebenso viel Fleiß in deren Benotung.

Das, so sollte man meinen, müßte auch gut bezahlt werden, zumal die Prüfungsgebühren, die die Teilnehmer in vielen Fällen bezahlen müssen, nicht unerheblich sind. Doch von dem Geld kommt kaum etwas bei den Prüfern an: so vergütet eine mir wohlbekannte Industrie- und Handelskammer die Sitzungen und mündlichen Prüfungen mit üppigen vier (!) Euro pro Stunde und eine mir nicht minder wohlbekannte staatliche Studienakademie zahlt für die Erstellung einer Semesterklausur auf universitärem Niveau ganze 15,68 Euro: einst waren das 30 DM, seit Einführung des Euro ist der Betrag unverändert. Das ist keine Seltenheit.

Denn für die gutachterliche und prüfende Tätigkeit der Ausschußmitglieder zahlt die prüfende Institution eine "angemessene Entschädigung" (§40 Abs. 4 Satz 2 BBiG), doch was angemessen ist, das steht nicht im Gesetz. Die Arbeit im Prüfungsausschuß ist ehrenamtlich, aber sie steht nicht über dem Markt. Ausschußmitglieder mögen intrinsisch motiviert sein, aber sie können rechnen: ein Steuerberater, der für vier Euro die Stunde Bilanzbuchhalter ins Berufsleben prüft, verliert weitaus mehr als vier Euro die Stunde, die er anderweitig verdienen könnte - besonders jetzt, mitten in der Steuersaison.

Wer nur lächerliche Vergütungen zahlt darf sich nicht wundern, auch nur Kasper und Knalltüten zu bekommen. Es wundert daher nicht, daß sich die Teilnehmerbeschwerden über zweifelhafte Verfahrensweisen bei Prüfungen häufen. Während ich die Wahrheit solcher Beschwerden nicht überprüfen kann und an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise zu Widersprüchen gegen Prüfungsergebnisse gegeben habe kann ich mich doch dem Eindruck nicht verschließen, daß es mancherorts an Professionalität der Ausschußarbeit fehlt. Hier genau aber offenbart sich die Geringschätzung, die dieser Arbeit in Wirklichkeit entgegengebracht wird: es muß zwar nicht gleich der Reichtum ausbrechen, aber eine marktnahe Vergütung wäre wünschenswert. Daß wir davon weit entfernt sind zeigt, daß Bildung in diesem Lande eben nicht nur (für Auszubildende) kostenlos, sondern vielfach auch umsonst ist.

Link zum Thema: Die brüllende Heizung, oder von der Geringschätzung der Bildung | Durchgefallene Prüfungsteilnehmer: Feuer frei zum dritten Schuß! | Forenbeiträge: »Widerspruch gegen Prüfungsergebnis« | Hinweise zu Einsprüchen gegen Ergebnisse der Prüfungen vor den IHKen | Forum für Betriebswirtschaft (interne Links)

© Harry Zingel 2007; Erlgarten 8, 99091 Erfurt, Tel. 0172-3642082, 0361-2606029, Fax 0361-2118928


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de